BW:Kreisverband Ravensburg-Bodenseekreis/Vorstand
Inhaltsverzeichnis
- 1 Vorstand
- 2 Nächste Antragsnummer
- 3 Regelmässige Vorstandssitzungen
- 4 Geschäftsordnung des Kreisvorstandes Ravensburg-Bodenseekreis
- 5 OTRS-Abläufe
- 6 Aufgabenliste mit Zuteilung
Vorstand
Mitglieder
Der am 17.03.2013 gewählte, aktuelle Vorstand ist:
- Vorsitzender: Carsten Göpfert
- Stellvertretender Vorsitzender: Andreas Larisch
- Schatzmeister: Roman Brauchle
Kontakt zum Vorstand
- E-Mail: vorstand@piraten-rvfn.de
Nächste Antragsnummer
- Nächster normaler Antrag auf Sitzung: 2015-A00004
- Nächster Umlaufbeschluss: 2015-U00001
Regelmässige Vorstandssitzungen
Um die Vorstandsarbeit zeitnah zu organisieren wird angestrebt regelmässige Vorstandsitzungen abzuhalten.
- Jeden 2. Mittwoch im Monat, 20:00 Uhr per Mumble (Channel "Ravensburg-Bodenseekreis")
- Jeden 2. Monat um 19:30 Uhr in Ravensburg Präsenzsitzung vor dem regulären RV-Stammtisch (Im Ochsen, Ravensburg)
Geschäftsordnung des Kreisvorstandes Ravensburg-Bodenseekreis
§1 Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder
§1.1 Vorsitzender
Der Vorsitzende vertritt den Kreisverband nach außen. In Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern und Piraten initiiert er öffentliche Aktionen. Er schlichtet Konflikte im Vorstand. Er sorgt für die Teilnahme an Wahlen und den Kontakt zur Arbeitsgemeinschaft Programm. Er ist zuständig für die Öffentlichkeits- und Pressearbeit
§1.2 Stellvertretender Vorsitzender
Der stellvertretende Vorsitzende betreut den Internetauftritt des Kreisverbandes und die entsprechenden Teile des Wikis inhaltlich. Er veröffentlicht die Protokolle der Vorstandssitzungen und lädt zu Vorstands- und Piratentreffen ein. Er vertritt den Vorsitzenden und sorgt für die Koordination und Vernetzung mit anderen Gliederungsebenen und Organisationsstrukturen der Partei.
§1.3 Schatzmeister
Der Schatzmeister verwaltet die Konten des Kreisverbandes und organisiert die Finanzen. Ausgaben in Rahmen seiner Tätigkeit bis 30 EUR pro Vorgang kann er allein tätigen und auf der nächsten Vorstandssitzung dokumentieren. Darüber hinausgehende Ausgaben sind durch den Vorstand vorher zu genehmigen.
Er sorgt in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand für die interne Organisation des Mitgliederverzeichnisses (Sage). Die Dokumentation über die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt über das Landes-OTRS des LV BaWü.
Er kann über die Annahme von Geld- und Sachspenden, deren Wert unter 100 Euro liegt, allein entscheiden. Bei Beträgen ab 100 Euro ist eine Zustimmung des Vorstandes notwendig. Weiterhin verwaltet er die Inventarliste und ist für das Inventar des Kreisverbandes verantwortlich. Zusätzlich führt er das Archiv des Kreisverbandes.
§1.4 Vertretungsregel, Kompetenzübertragung
Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, einzelne Kompetenzen und Aufgaben für die er verantwortlich ist temporär auf ein anderes Kreisverbandsmitglied oder an ein Mitglied des Vorstands einer übergeordneten Gliederung zu übertragen oder mit ihm zu teilen, sofern sich letzteres dazu bereit erklärt. Der Schatzmeister darf Aufgaben oder Kompetenzen nur an Personen übertragen, die Aufgrund ihres Amtes in der Partei dazu berechtigt sind. Die Übertragung muss als Beschluss dokumentiert werden. Dieser enthält zumindest: Art, Beginn und Dauer der Kompetenzteilung/-übertragung. Die Verantwortung verbleibt jedoch auch nach Übertragung stets beim Originalverantwortlichen.
Der Vorsitzende sowie der stellvertretende Vorsitzende ist zur Vertretung des Schatzmeisters einzelverfügungsberechtigt für das Konto des Kreisverbandes.
§1.5 Weitere Aufgaben
Alle Aufgaben die in den Punkten 1.1 bis 1.4 nicht geregelt sind werden vom Vorstand per Beschluss auf ein anderes Kreisverbandsmitglied oder an ein Mitglied des Vorstands einer übergeordneten Gliederung übertragen. Auf Beschluss können auch Personen die nicht Mitglied in der Piratenpartei sind mir Aufgaben betraut werden.
§2 Anträge an den Vorstand
§2.1 Form und Frist
Anträge an den Vorstand des Kreisverbandes können schriftlich (Adresse siehe Webseite), per E-Mail an vorstand@piraten-rvfn.de oder durch Eintrag in die Wikiseite BW:Kreisverband Ravensburg-Bodenseekreis/Vorstand/Tagesordnung an den Vorstand erfolgen.
Anträge werden spätestens auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt.
§2.2 Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Alle Mitglieder des Kreisverbandvorstandes Ravensburg-Bodenseekreis
- Alle Mitgleider des Kreisverbandes Ravensburg-Bodenseekreis
- Vorstandsmitglieder der übergeordneten Gliederungen
§3 Vorstandsbeschlüsse
§3.1 Vorstandsbeschlüsse
Vorstandsbeschlüsse und Anträge an den Vorstand bedürfen einer absoluten Mehrheit um angenommen zu werden. Die Ergebnisse werden im Protokoll festgehalten und mit der Antragsnummer im Wiki unter Vorstandsbeschlüsse hinterlegt.
Der Vorstand benennt zu jedem Vorstandsbeschluss einen Ansprechpartner aus dem Vorstand und einen Verantwortlichen für die Umsetzung.
§3.2 Umlaufbeschluss
Beschlüsse sind im Umlaufverfahren möglich. Hierzu muss jedem Vorstandsmitglied die Möglichkeit gegeben werden schriftlich, fernmündlich oder persönlich angehört zu werden. Umlaufbeschlüsse und deren Ergebnisse sind im Wiki unter Protokolle: Umlaufbeschlüsse aufzuführen und im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung zu verlinken.
§3.3 Stimmrecht
Stimmberechtigt für Vorstands- und Umlaufbeschlüsse sind nur Mitglieder des Kreisverbandsvorstandes.
§4 Vorstandsitzungen
§4.1 Einladung zu Vorstandssitzungen
(1) Die Einladung der Vorstandsmitglieder erfolgt gemäß §10a Absatz (4) der Kreisverbandssatzung mit einer regelmässigen Frist von zwei Wochen, welche bei außerordentlichen Anlässen verkürzt werden kann. Der Termin wird zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung und dem Versammlungsort veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind.
§4.2 Öffentlichkeit und deren Ausschluß
Piraten haben grundsätzlich das Recht, der Sitzung des Kreisvorstandes beizuwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes oder als Antragsteller im Rahmen des gestellten Antrages.
Auf Antrag einer Mehrheit der Vorstandsmitglieder können Teile der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen und wird im Protokoll dokumentiert.
§4.3 Leitung der Vorstandssitzungen
Auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes werden Vorstandssitzungen durch ein Vorstandsmitglied geleitet, welches sich bereit erklärt, die Aufgabe zu übernehmen. Zur Bestimmung findet eine Abstimmung statt.
§4.4 virtuelle und/oder fernmündliche Vorstandssitzungen
Vorstandssitzungen können, alternativ zu einem echten Treffen, mittels eines geeigneten, kostengünstigen Werkzeugs stattfinden, dessen Name in der Einladung veröffentlicht wird. Die Möglichkeit zur Teilnahme durch Antragsberechtigte ist, soweit technisch machbar, zu gewährleisten. Teilnehmer haben kein grundsätzliches Anrecht auf Anonymität. Auch sind sie selbst für die Inbetriebnahme des vom Vorstand gewählten Werkzeugs verantwortlich.
Ungeachtet dieser Regelung findet mindestens eine Vorstandssitzung mit persönlicher Anwesenheit aller Vorstandsmitglieder pro Amtsperiode statt.
§4.5 Dokumentation der Sitzungen
Über den Verlauf der Vorstandsitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den anwesenden Piraten, die sich bereit erklären, ein Protokollant durch den Vorstand bestimmt.
Protokolle der vorherigen Vorstandssitzungen werden vom Vorstand per Beschluss bestätigt. Ein vorläufiges Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung auf der Wikiseite des Kreisverbandes unter BW:Kreisverband_Ravensburg-Bodenseekreis/Protokolle zu veröffentlichen. Kopien der Protokolldokumente sind im Archiv vorzuhalten.
§5 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
§10a (9) der Kreisverbandssatzung findet Anwendung.
§6 Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes
Diese findet durch das Protokoll statt.
§7 Sachspendenrichtlinie
Als Sachspenden können nur neuwertige Sachen angenommen werden, für die eine Rechnung vorliegt. Sachspenden durch Leistung müssen vor Leistungsbeginn vom Vorstand beauftragt werden. Sachspenden sind generell vom Vorstand, vor der Anschaffung durch den Spender, zu genehmigen.
§8 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 16.06.2015 in Kraft.
OTRS-Abläufe
Der Landesverband BaWü nutzt für verschiedene Verwaltungsaufgaben OTRS als Ticketing-System. Für den KV gültige Abläufe sind hier festgehalten
Mitgliederaufnahme, Änderung von Mitgliederdaten
- Neue Mitgliedsanträge werden aus der Transfer-Queue automatisch in die Queue Mitgliederverwaltung verschoben (Kann bei Landes-IT beantragt werden)
- Andere Anträge müssen manuell dorthin verschoben werden
- Der Vorstand entscheidet über den Antrag und/oder Beitragsminderung und dokumentiert diese in einer Notiz (für Beitragsminderung)
- Das Ticket mit dem Tag "[Angenommen]" markieren (Einzelticketansicht über den Befehlt "Freie Felder")
- Der Schatzmeister verschickt die Begrüssungsmail an das Mitglied
- Das Ticket in die Queue LGS->Verwaltung" verschieben, welcher die Mitgliedsdaten einpflegt
- Mitglieder des Verwaltungsteams werden das Ticket dann bearbeiten, die entsprechenden Eintragungen in der Mitgliederdatenbank vornehmen und euch das Ticket dann zusammen mit einer Bearbeitungsnotiz zurück in die Gliederung verschieben
- Das Ticket kann dann geschlossen werden
Gleiches Vorgehen bei Änderungen an bestehenden Mitgliedern (Austritte, Umzüge, Beitragsminderung, usw...).
Aufgabenliste mit Zuteilung
- Es wird eine Liste erstellt mit allen Aufgaben, die der KV hat und wer dafür verantwortlich und dazu bemächtigt ist, samt Vertretung
- Die Liste befindet sich hier (in Bearbeitung)