Kreisverband/Bonn/KPT2011.1/Anträge
Inhaltsverzeichnis
Anträge zum KPT2011.1 Bonn
Hinweise
- Anträge zur Satzung sind laut aktueller Rechtsprechung mit der Einladung sinngemäß zu benennen, weitere Anträge zu Satzungsänderungen nicht statthaft. Falls Du weitere Anträge zur Satzung hast, wäre eine neue Einladung notwendig.
- Sonstige Anträge sind jederzeit möglich, auch auf dem KPT. Unsere Satzung schliesst dies nicht aus. Allerdings sollten diese aufgrund Beteiligung schon vorher bekannt sein.
Satzung
A06
Füge in §4 Absatz 5 Kassenprüfer ein
SOLL: Wahl eines Kassenprüfers findet sinngemäß Anwendung.
Begründung: Kassenprüfer wurden in Antrag A03 durch Rechnungsprüfer ersetzt. Wenn wir trotzdem weiterhin Kassenprüfer haben wollen, werden sie hiermit wieder hinzu gefügt.
- entspricht Einladung -Aloxo 22:02, 23. Dez. 2010 (CET)
A07
Füge in §5.5 am Ende eine Vertretung durch den Vorstand der nächst höheren Gliederung ein
SOLL: Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Vorstand der nächst höheren Gliederung kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Kreisvorstand gewählt hat.
Begründung: Der Fall, dass der gesamte Vorstand abtritt, war bisher noch nicht berücksichtigt. A08 und A09 widmen sich dem gleichen Problem. Die drei Anträge sind alternativ abzustimmen.
Wenn ein Kreisvorstand geschlossen zurück tritt, wird er in aller Regel nicht bereit sein die Geschäfte weiter zu führen. Daher sollte eine andere Instanz, die ein Eigeninteresse daran hat, dass ein Kreisverband nicht handlungsunfähig ist mit den Aufgaben betraut werden. Der Landesvorstand kann zu dieser Aufgabe natürlich nicht gezwungen werden. Da ein handlungsunfähiger Kreisverband aber auch den Landesverband beeinträchtigen kann (fehlender Rechnungsabschluss etc.) wird er idR ein hohes Interesse daran haben, zumindest dafür Sorge zu tragen, dass ein neuer Kreisvorstand eingesetzt werden kann.
- entspricht Einladung - Aloxo 22:02, 23. Dez. 2010 (CET)
A08
Füge in §5.5 am Ende eine kommissarische Vertretung durch den zurück getretenen Vorstand ein
SOLL: Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt er kommissarisch die Geschäfte weiter bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Kreisvorstand gewählt hat.
Begründung: Der Fall, dass der gesamte Vorstand abtritt, war bisher noch nicht berücksichtigt. A07 und A09 widmen sich dem gleichen Problem. Die drei Anträge sind alternativ abzustimmen.
Ich halte es nach wie vor für unrealistisch, da ein grade zurück getretener Vorstand damit deutlich gesagt hat, dass er zur weiteren Geschäftsführung nicht mehr zur Verfügung steht, was den Kreisverband handlungsunfähig zurück lassen würde.
- entspricht Einladung -Aloxo 22:02, 23. Dez. 2010 (CET)
A09
Füge in §5.5 am Ende eine kommissarische Vertretung durch den zurück getretenen Vorstand ein
SOLL: Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so beruft er als letzte Amtshandlung einen ausserordentlichen Parteitag zur Neuwahl des Vorstandes ein. Kommt er dieser Aufgabe nicht nach, beruft der Vorstand der nächst höheren Gliederung einen außerordentlichen Parteitag zur Neuwahl des Kreisvorstandes schnellstmöglich ein.
Begründung: Der Fall, dass der gesamte Vorstand abtritt, war bisher noch nicht berücksichtigt. A07 und A08 widmen sich dem gleichen Problem. Die drei Anträge sind alternativ abzustimmen.
Diese Möglichkeit lässt den Kreisverband zunächst handlungsunfähig zurück, erlegt dem scheidenden Vorstand aber die Aufgabe auf, einen Parteitag zur Neuwahl einzuberufen bevor ein abtritt. Kommt der scheidende Vorstand der Aufgabe nicht nach, wird der Landesvorstand mit dieser Aufgabe betraut ohne ihm die Führung der Geschäfte des KV ganz zu übergeben.
- entspricht Einladung -Aloxo 22:02, 23. Dez. 2010 (CET)