Kreisverband/Bonn/KPT2010.4/Anträge

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A01

A01 Kosmetische Änderungen

Streiche §1 Absatz 4

IST: (4) Aufgabe der Piratenpartei Bonn ist die politische Willensbildung der Piraten auf kommunaler Ebene, sowie die Aufstellung von Kandidaten zu Wahlen gemäß den Bundes- und Landeswahlgesetzen.

Begründung: Überflüssig, da durch §1 PartG und Tätigkeitsgebiet (§1 (2)) bereits definiert

Streiche §3 Absatz 1 und passe die Nummerierung der nachfolgenden entsprechend an

IST: (1) Gründungsversammlung. Die Gründungsversammlung tagt nur einmal und zwar am 10. April 2010.
(2) Der Kreisparteitag[...]
(3) Der Vorstand[...]
(4) Fachsprecher[...]

SOLL: (1) Der Kreisparteitag[...]
(2) Der Vorstand[...]
(3) Fachsprecher[...]

Begründung: Kann gestrichen werden, da die Gründungsversammlung nicht mehr relevant ist

Verschiebe §3 Absatz 2 ab zweitem Satz nach §4 Absatz 1

IST: §3 (2) Der Kreisparteitag (KPT). Der KPT tagt öffentlich. Die anwesenden Mitglieder können einen Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen, wozu eine Zweidrittelmehrheit der abgegeben Stimmen notwendig ist.
§4 (1) Der Kreisparteitag (KPT) ist oberstes beschlussfassendes Organ der Piratenpartei Bonn.

SOLL: §3 (2) Der Kreisparteitag (KPT).
§4 (1) Der Kreisparteitag (KPT) ist oberstes beschlussfassendes Organ der Piratenpartei Bonn. Der KPT tagt öffentlich. Die anwesenden Mitglieder können einen Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen, wozu eine Zweidrittelmehrheit der abgegeben Stimmen notwendig ist.

Begründung: In §4 erwartet man alle Informationen zum Kreisparteitag und übersieht leicht die vorher getroffenen Regeln aus §3

Verschiebe §3 Absatz 3 ab zweitem Satz nach §5 Absatz 1

IST: §3 (3) Der Vorstand. Der Vorstand tagt allgemein öffentlich. Er kann nach Begründung die Mitgliederöffentlichkeit herstellen. Ein Entsandter der Piraten Hochschulgruppen Bonn, hat immer Anwesenheits- und Rederecht in den Sitzungen des Vorstands. Ein Entsandter der jungen Piraten hat immer Anwesenheits- und Rederecht in den Sitzungen des Vorstands.
§5 (1) Der Vorstand ist dem KPT gegenüber rechenschaftspflichtig und weisungsgebunden.

SOLL: §3 (3) Der Vorstand.
§5 (1) Der Vorstand ist dem KPT gegenüber rechenschaftspflichtig und weisungsgebunden. Der Vorstand tagt allgemein öffentlich. Er kann nach Begründung die Mitgliederöffentlichkeit herstellen. Ein Entsandter der Piraten Hochschulgruppen Bonn, hat immer Anwesenheits- und Rederecht in den Sitzungen des Vorstands. Ein Entsandter der jungen Piraten hat immer Anwesenheits- und Rederecht in den Sitzungen des Vorstands.

Begründung: In §5 erwartet man alle Informationen zum Kreisparteitag und übersieht leicht die vorher getroffenen Regeln aus §3

Ersetze in §4 Absatz 1 "oberstes beschlussfassendes Organ" durch "die Mitgliederversammlung"

IST: Der Kreisparteitag (KPT) ist oberstes beschlussfassendes Organ der Piratenpartei Bonn.

SOLL: Der Kreisparteitag (KPT) ist die Mitgliederversammlung der Piratenpartei Bonn.

Begründung: Nach §9 (1) PartG heisst die Mitgliederversammlung auf Kreisebene "Hauptversammlung". Wenn wir also von "Kreisparteitag" reden müssen wir klar machen, dass es sich um die Mitgliederversammlung handelt. Dass sie oberstes beschlussfassendes Organ ist, ist dagegen sowieso (ebenfalls §9 (1) PartG) definiert.

====Ersetze in §4 Absatz 5 "Beschlussfassung über Satzung mit Zweidrittelmehrheit." durch "Beschlussfassung über Satzung" IST: Beschlussfassung über Satzung mit Zweidrittelmehrheit.

SOLL: Beschlussfassung über Satzung.

Begründung: in §13 sind die Regularien zur Satzungsänderung ausführlich beschrieben, der Zusatz hier lenkt davon ab

Ergänze in §5 Absatz 2 "nach innen"

IST: Er vertritt die Partei nach außen und leistet Koordinierungsarbeit.

SOLL: Er vertritt die Partei nach innen und nach außen und leistet Koordinierungsarbeit.

Begründung: Der Vorstand vertritt die Partei natürlich nicht nur nach außen.

Ersetze in § 5.6 Absatz 2 "die Grundlage" durch "eine der Grundlagen"

IST: Die Tätigkeitsberichte bilden die Grundlage für die Entlastung des Vorstandes.

SOLL: Die Tätigkeitsberichte bilden eine der Grundlagen für die Entlastung des Vorstandes.

Begründung: Die Prüfung der Rechnungsprüfer bildet ebenfalls eine Grundlage für die Entlastung.

A02

A02 Referenzen statt Redundanzen

Ersetze §2 durch Verweis auf die Landessatzung

IST: §2 Mitgliedschaft

  1. Mitglied der Piratenpartei Bonn ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigten Wohnsitz in Bonn.
  2. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz in Bonn nach schriftlichen Antrag Mitglied des Kreisverbandes werden.
    1. Über die Aufnahme entscheidet der Kreisvorstand. Wird eine Aufnahme abgelehnt, hat der Vorstand dies schriftlich zu begründen und auf die vorgesehenen Widerspruchsverfahren hinzuweisen. Gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrages kann bei einem Kreisparteitag (im weiteren kurz KPT) und/oder bei dem Landesvorstand Einspruch eingelegt werden. Der KPT entscheidet mit einfacher Mehrheit.
    2. Der Kreisvorstand hat sich darüber mit dem Landesvorstand ins Benehmen zu setzen.
  3. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zustimmung des zuständigen Gremiums.
  4. Mitglieder leisten Beiträge gemäß der Bundessatzung.
  5. Die Mitgliedschaft endet durch:
    1. schriftlichen Austritt,
    2. Ausschluss entweder durch das Schiedsgericht der nächst höheren Instanz (SG) oder gemäß der Landes- oder Bundessatzung,
    3. Tod.

SOLL: §2 Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft, der Erwerb der Mitgliedschaft und die Beendigung der Mitgliedschaft werden durch die Landessatzung geregelt.

Begründung: Zur Mitgliedschaft machen wir keine zur Landes- bzw. Bundessatzung abweichenden Regelungen, die Referenz genügt daher.

A03

A03 Korrekturen nach PartG

Ersetze in §4 Absatz 5 "Kassenprüfer" durch "Rechnungsprüfer"

IST: Wahl eines Kassenprüfers findet sinngemäß Anwendung.

SOLL: Wahl eines Rechnungsprüfers findet sinngemäß Anwendung.

Begründung: Rechnungsprüfer sind ein Parteitagsamt, dass nach §9 Absatz 5 PartG vorgeschrieben ist. Sie prüfen zur Entlastung. Kassenprüfer sind dagegen ein ganzjähriges Amt, das aber nicht vorgeschrieben ist.

Streiche §4 Absatz 7

IST: Stimmberechtigt auf dem KPT sind alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder. Mitglieder der Piratenpartei Bonn können bei einfacher Mehrheit den Nicht-Mitgliedern das Stimmrecht entziehen.

Begründung: Das Stimmrecht für Nicht-Mitglieder ist rechtlich problematisch (insbesondere bei Kandidatenwahlen), da Beschlüsse von Nicht-Mitgliedern nicht binden sein können. Meinungsbilder können jedoch weiterhin auch unter Beteiligung von Nicht-Mitgliedern eingeholt werden.

A04

A04 Neuregelungen

Füge in §4 Absatz 5 Kassenprüfer ein

SOLL: Wahl eines Kassenprüfers findet sinngemäß Anwendung.

Begründung: Kassenprüfer wurden in Antrag A03 durch Rechnungsprüfer ersetzt. Wenn wir trotzdem weiterhin Kassenprüfer haben wollen, werden sie hiermit wieder hinzu gefügt.

Füge in §5.5 am Ende eine Vertretung durch den Landesvorstand ein

SOLL: Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Landesvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Kreisvorstand gewählt hat.

Begründung: Der Fall, das der gesamte Vorstand abtritt, war bisher noch nicht berücksichtigt.

A05

A05 Verbindlichkeit der Satzung

Ersetze §14 Verbindlichkeit dieser Satzung

IST: §14 Verbindlichkeit dieser Satzung
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine rechtsunwirksame Bestimmung ist durch den Kreisparteitag durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer Wirkung dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung weitestgehend entspricht.
2. Die Bestimmungen der Satzungen für ihre Untergliederungen des Bundesverbandes der Piratenpartei sowie des Landesverbandes NRW der Piratenpartei sind für die Piratenpartei Bonn verbindlich.
3. Sollte eine geänderte Satzung der Piratenpartei Bonn nicht der Zustimmung des Wahlleiters entsprechen, und dadurch die ganze Satzung ungültig werden, so tritt dann die letzte gültige Fassung in kraft.

durch:

SOLL: §14 Verbindlichkeit dieser Satzung
Die Satzungen untergeordneter Gliederungen müssen mit den grundsätzlichen Regelungen dieser, sowie der Landes- und Bundessatzung übereinstimmen.

Begründung: Absatz 1 war unnötig, da ein salvatorische Klausel nur im Vertragsrecht notwendig ist. Absatz 2 war prinzipiell nur eine Widerholung von §1 Absatz 1, da man sich dort bereits der Landes- und Bundessatzung untergeordnet hat. In Absatz 3 wird nur der "Wahlleiter" benannt, der aber nicht de einzige ist, der einer Satzung zustimmen müsste (zB Finanzamt, Banken). Der Fallback ist daher nicht praktikabel.

Die neue Formulierung bildet das ab, was üblicherweise mit Verbindlichkeit gemeint ist: Sie überträgt die Pflicht sich an diese Satzung zu halten an untergeordnete Gliederungen, also Ortsverbände.