Kommunalpiraten-SVAT

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Entwurf für eine Selbstverpflichtung

"Veröffentlichung Einkünfte & Nebeneinküfte Abgeordnete und Verordnete kommunaler Parlamente und Einnahmen"

Die Idee

Die Piratenpartei Deutschland ist in Kommunalparlamenten vertreten. In Anlehnung an die Selbstverpflichtung der Abgeordneten, Kandidaten und Bewerber für Kandidaturen auf Landtags- und Bundestagsebene [1] ist der Gedanke entstanden, für die Piraten, die in den kommunalen Parlamenten vertreten sind, eine ähnliche Selbstverpflichtung zu formulieren.

Auf kommunaler Ebene ist der Begriff der Nebeneinkünfte meist nicht zutreffend, da das Mandat selbst neben der hauptsächlichen Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Dennoch sollte auch auf der kommunalen Ebene eine weitgehende Transparenz herrschen, um eventuelle Interessenkonflikte zwischen Politik und Erwerbstätigkeit erkennen und einschätzen zu können. Hierzu sollen die Einkünfte aus der hauptsächlichen Erwerbstätigkeit der Höhe nach einer Kategorie sowie einer Branche zugeordnet werden. So wird es möglich, selbst oder auf Hinweise von außen hin mögliche Interessenkonflikte zu reflektieren.

Hierbei ist zu bedenken, dass es durchaus Lobbyarbeit gibt, die sich positiv auf die politische Arbeit im kommunalen Bereich auswirken kann. Die Einschätzung von Verbindungen zu Branchen, Vereinen, Verbänden und Organisationen sollte dabei auf der Grundlage vollständiger Information von außen möglich sein, damit Akteure keine (unbewusste) Vorauswahl bei der Offenlegung ihrer Aktivitäten vornehmen. Gerade als „Anfänger“ auf den politischen Bühnen müssen Piraten selbst vorbildhaft reflektieren, inwieweit sie sich beeinflussen lassen.

Zudem soll darüber informiert werden, welche Einnahmen direkt aus der Mandatstätigkeit erwachsen, wie etwa Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder oder Aufwandspauschalen. Auch unabhängig von der Transparenz der Erwerbstätigkeit ist dies eine Selbstverständlichkeit, da solche Leistungen aus öffentlichen Geldern bestritten werden.

Punkte, über die Auskünfte erhoben werden sollten

Der Fokus liegt auf Offenlegung von Einkünften, die im Zusammenhang mit der Verordneten- und Abgeordnetentätigkeit liegen, also Honorare für Auftritte bei Podiumsdiskussionen, Vorträge, TV-Auftritte und Entgelte aus Aufsichtsrats- oder Vorstandstätigkeit für Unternehmen und Interessenvertretungen sowie aus Funktion oder Tätigkeit in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden, sonstigen Interessenverbänden, Vereinen oder ähnlichen Organisationen.

  • Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, Aufwandspauschalen etc., die Mandatsträger für die Tätigkeit in den kommunalen Parlamenten erhalten. Falls vorhanden, sollen mit vertretbarem Aufwand Informationen über die Verwendung von Fraktionsgeldern bereitgestellt werden.
  • Einkommen aus unselbständige Tätigkeit und selbstständiger Tätigkeit, soweit keine vertraglichen Regelungen zwischen Mandatsträger und Arbeitgeber bzw. Auftraggeber dem widersprechen , ist in einem Stufenmodell entsprechend anzugeben.
  • Für Einkommen aus unselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit gelten folgende Stufen, wobei sie sich jeweils auf das vergangene Kalenderjahr beziehen:
    • A: unter 60.000,00 € p.A.
    • B: 60. – 120.000,00 € p.A.
    • C: 120. – 180.000,00 € p.A.
    • D: über 180.000,00 € p.A.
  • verpflichtend ist die Angabe der Branche, in der Mandatsträger tätig sind.
  • Optional kann die Funktion, die Bezeichnung des ausführenden Gewerbes sowie die Branche früherer Einkünfte aus selbst- oder unselbständiger Tätigkeit angegeben werden.

Die Umsetzung

Die Art der Veröffentlichung der jeweiligen Daten sollte möglichst einheitlich sein. Über die Veröffentlichung des Einzelabgeordneten hinaus ist, soweit diese vorhanden ist, eine gemeinsame Datenveröffentlichung auf unterster Ebene im Rahmen der Fraktion. Überlegenswert sind Zusammenführungen auf Landesebene und auch auf Bundesebene. Die Seite kommunalpiraten.de existiert bereits, diese könnte man für die bundesweite Vernetzung nutzen. Dafür müssen jedoch möglichst die gleichen Standards für die jeweiligen Angaben verwandt werden. Daher ist das Anliegen dieser Initiative nicht nur, dass alle Piraten in kommunalen Parlamenten selbstverpflichtend über Einkünfte und Nebeneinkünfte informieren, sondern auch, dass die bereits bestehenden Aktivitäten auf den kommunalen Ebenen bekannt werden, um die Möglichkeiten der Nutzung von gemeinsamen Portalen zu erfassen.


  • Die Aufwandsentschädigung und das Sitzungsgeld, dass die Abgeordneten und Verordneten erhalten, ist kommunal verschieden, aber über die Legislaturperiode gleichbleibend. Die Höhe variiert durch die Teilnahme an Sitzungen und durch eventuell wahrgenommene Funktionen innerhalb der Fraktion. Informationshalber sollte die gesetzliche Grundlage, die Höhe der Aufwandsentschädigung pro Monat und das Sitzungsgeld pro Sitzung als Richtgröße angegeben werden.
  • Gesondert anzugeben sind Nebeneinkünfte, die im Zusammenhang mit der Verordneten- und Abgeordnetentätigkeit stehen, also Honorare für Auftritte bei Podiumsdiskussionen, Vorträgen, TV-Auftritten, Entgelte aus Aufsichtsrats- oder Vorstandstätigkeit für Unternehmen und Interessenvertretungen, sowie aus Funktion oder Tätigkeit in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden, sonstigen Interessenverbänden, Vereinen oder ähnlichen Organisationen
  • Für die Einkünfte aus selbstständiger und unselbständiger Arbeit ist ein Stufenmodell zu entwickeln, welches über die Art und Quelle (Branche) der Einkünfte und somit über mögliche Beeinflussbarkeiten informieren soll. Beginnend bei einem Jahreseinkommen von über 60.000 Euro (Vorjahr). Über die Branche, in der der Abgeordnete oder Verordnete tätig ist, sollte in jedem Fall informiert werden, auch wenn die Einkünfte unter dem angegebenen Anfangsbetrag liegen. Über das Einkommen des Vorjahres ist einmal jährlich die Öffentlichkeit anhand des Stufenmodells zu informieren.
  • Ein weiterer Aspekt dieser Erklärung ist, Rechenschaft über die Verwendung der Fraktionsgelder abzugeben. Hier sind ohnehin die Fraktionen dazu angehalten, eine ordentliche Buchhaltung über die Verwendung der pauschalen Zuwendungen aufzustellen. Diese kann dann beispielsweise in ein csv.-Format übertragen werden, wodurch z.B. auch eine Weiterverwendung zu statistischen und politischen Zwecken gewährleistet wird.

Beispiele

BITTE ERGÄNZEN

Die Erklärung (Entwurf)

1. Transparente Veröffentlichung aller (Neben-)Einkünfte als Abgeordneter/Verordneter

Die Zeichnenden dieser freiwilligen Selbstverpflichtung sind Mandatsträger oder Kandidaten bei Wahlen für für die Piratenpartei Deutschland in Kommunalen Vertretungen. Sie verpflichten sich sich zur Veröffentlichung ihrer Einkünfte und Tätigkeiten wie folgt:

  • Höhe der Einkünfte aus selbständiger Arbeit und unselbständiger Arbeit nach Kategorien (<60 k€; 60–120 k€; 120–180 k€; >180 k€), soweit keine geltenden vertraglichen Regelungen dagegen sprechen. Ferner Angabe der Branche oder Gewerbebezeichung, in welcher der Mandatsträger tätig ist. Berichtszeitraum: jährlich.
  • Gesonderte Angabe der Nebeneinkünfte, die im Zusammenhang mit der Mandatstätigkeit stehen, etwa Honorare für Auftritte bei Podiumsdiskussionen, Vorträge, TV-Auftritte und Entgelte aus Aufsichtsrats- oder Vorstandstätigkeit für Unternehmen und Interessenvertretungen, sowie aus Funktionen oder Tätigkeiten in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden, sonstigen Interessenverbänden, Vereinen oder ähnlichen Organisationen. Berichtszeitraum: quartalsweise.
  • Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, Aufwandspauschalen und anderen Leistungen im Zusammenhang mit dem Mandat. Weiterhin sind die gesetzliche Grundlage und mindestens die Höhe der Aufwandsentschädigung pro Monat und Sitzung pro Sitzung als Richtgröße anzugeben. Berichtszeitraum: quartalsweise.


Die Veröffentlichung erfolgt auf einer zentralen Seite des Internetauftritts der jeweiligen Fraktion (falls vorhanden) oder auf der Seite, auf der gewöhnlich über die Mandatstätigkeit berichtet wird.

Die Veröffentlichungen werden ab dem Antreten eines Mandats für die gesamte Amtszeit geleistet. Die Angabe erfolgt so genau wie es praktikabel ist, mindestens jedoch gerundet auf 100 €.

2. Transparente Darstellung der Einnahmen und Ausgaben der Fraktionen

Die Zeichnenden dieser freiwilligen Selbstverpflichtung setzen sich, so diese bestehen, bei ihren jeweiligen Piratenfraktionen dafür ein, dass die Einnahmen und die Ausgaben der Fraktionen aktuell und transparent veröffentlicht werden. Die entsprechenden Informationen sollen monatlich, spätestens aber quartalsweise, veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung soll in Open Data-fähigen Formaten erfolgen.


3. Vermeidung von Interessenskonflikten

Im Falle ihrer Wahl in ein Parlament verpflichten sich die Mitglieder der Piratenfraktionen, nur in solchen Ausschüssen an den Beratungen mitzuwirken, in denen ihnen keine Interessenkonflikte aufgrund von Zuwendungen Dritter entstehen. Weiterhin verpflichten sich die Zeichnenden, nicht an Abstimmungen teilzunehmen, welche in Zusammenhang mit der eigenen selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit, bzw. dem Arbeitgeber oder Auftraggebern aus den o.g. genannten Tätigkeiten stehen. Ausnahmen bestehen, sofern diesbezüglich gesetzliche Regelungen vorliegen. Hierzu werden Angaben zu folgenden Punkten erhoben:

  • vergütete Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, sonstigen Organs oder Beirates einer Gesellschaft, Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens oder einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts
  • vergütete Funktionen sowie Mitgliedschaften in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden, sonstigen Interessenverbänden, Vereinen oder ähnlichen Organisationen
  • sonstige entgeltliche Tätigkeiten (Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstellung von Gutachten)


4. Vermeidung von Korruption

Die Zeichnenden stehen darüber hinaus hinter der Petition "Initiative 108e" und verhalten sich dementsprechend.

Begründung:

Die Piraten setzen sich für eine möglichst genaue und öffentliche Aufschlüsselung der Nebeneinkünfte von allen Abgeordneten ein. Dies beinhaltet auch die Angabe der Branche, in welcher sie ein Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit erzielen. Bis dies als Verpflichtung im Rahmen eines reformierten Gesetzes Realität ist, sollten wir mit gutem Beispiel vorangehen und dies präventiv selbsttätig und transparenter als gefordert veröffentlichen. Dieser Vorschlag soll einen Mindeststandard an Transparenz schaffen. Die Einhaltung der Vorschläge in diesem Antrag soll dazu dienen, diesen Standard herzustellen.

Unterhalb der zeichnenden, schon gewählten Kandidaten können Bewerberinnen und Bewerber für Landeslisten und Direktkandidaturen mitzeichnen, um auf der Aufstellungsversammlung positioniert zu sein.

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