Kategorie:Benutzer kann Jura
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- 5: kann und darf Rechtsrat erteilen (Juraprofessor, Richter oder Anwalt).
- 4: hat eine Ausbildung abgeschlossen, die sich überwiegend mit Rechtsfragen befasst oder hat beruflich überwiegend mit Rechtsfragen zu tun.
- 3: hat sich bereits intensiv mit mehreren Rechtsbereichen auseinandergesetzt und kennt deren Hintergrund sowie ihre Verflechtung mit Grundprinzipien und Struktur.
- 2: hat sich bereits intensiv mit einem Rechtsbereich auseinandergesetzt.
- 1: kann zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht unterscheiden.
- 0: hat bisher keine Ahnung, findet das Thema aber interessant.
Beispiel
Wenn ein Benutzer z. B. sagen möchte, er „hat sich bereits intensiv mit mehreren Rechtsbereichen auseinandergesetzt und kennt deren Hintergrund sowie ihre Verflechtung mit Grundprinzipien und Struktur. “, so fügt er [[Kategorie:Benutzer kann Jura|3]] in seine Nutzerseite ein.
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