Internationale Grundsatzerklärung

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Die internationale Grundsatzerklärung wird momentan von einer Arbeitsgruppe auf internationaler Eben erarbeitet, der von jeder Piratenpartei (ausgenommen Russland) mindestens ein Vertreter angehört. Die Grundsatzerklärung soll die Gemeinsamkeiten aller Piratenparteien widerspiegeln und darüber idealistisch, zeitlos, literarisch, bindend, inspirierend und etwas für die Presse sein. Im Gegensatz zu einem Parteiprogramm soll es nicht konkrete Aktionspläne beinhalten, sondern eher Ideen, die alle Piraten verbinden.

Status

Die Grundsatzerklärung ist momentan im Status des ersten Entwurfs, eine erste Übersetzung ins Deutsche ist im internationalen Wiki verfügbar. Diese soll bis zur finalen Version noch verbessert werden. Nun hat jede Piratenpartei, die sich bis jetzt am Prozess beteiligt hat die Möglichkeit, Änderungsanträge zu stellen. Entweder können die Anträge von einem Repräsentanten der jeweiligen Partei gestellt werden oder aber jeder Pirat selber erhält das Recht, Änderungsanträge einzureichen.

Alles weitere kann im internationalen Wiki nachgelesen werden.

Änderungsanträge

Die Änderungsanträge finden sich auf jeden Fall im internationalen Wiki.

Zuständigkeit

Zuständig im Vorstand für internationale Angelegenheiten ist Jens Seipenbusch