HowTo Satzungsänderungen

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HowTo Satzungsänderungen

Wie bringe ich Satzungsänderungen ein?

Jeder Satzungsänderungsantrag sollte durch die Satzungsänderungskommission auf formale Fehler hin geprüft werden. Die Satzungsänderungskommission wird durch den Bundesvorstand in den nächsten Tagen ernannt und gibt das Prozedere der Einreichung bekannt.

Jeder Satzungsänderungsantrag sollte enthalten:

  • Name des Antragstellers (Klartextname)
  • Welcher Teil der Satzung wird geändert? Angabe Paragraph und Abschnitt, sowie kurzer Auszug des Textes (entfällt bei Ergänzungen)
  • Wie sieht der neue/geänderte Text aus?
  • kurze Begründung der Änderung

Idealerweise verwendet man dazu die Vorlage:Satzungsänderungsantrag.

Wie entwerfe ich erfolgreiche Änderungsanträge?

Die Erfahrung der letzten Bundesparteitage hat gezeigt, dass Satzungsänderungen dann erfolgreich sind, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Änderung behebt einen offensichtlichen Mangel
  • Antrag ist kurz
  • Antrag ist begründet
  • Änderung betrifft nur einen Punkt
  • Antrag existiert nicht in vielen Alternativen
  • Änderung regelt Grundsätzliches
  • Antrag ist unabhängig aufgebaut

In schöner Regelmäßigkeit werden Anträge verworfen, die einzelne Wörter verändern oder die die Stellung einzelner Absätze untereinander abändern. Satzungsänderungsanträge, die also die Satzung aufhübschen wollen, sind also keine.

Wenn Anträge sehr lang sind, dann ist dies meist ein Indiz dafür, dass in der Satzung zuviel auf einmal geändert werden soll. Oft führt dies zur Ablehnung eines Antrags, da die Mitglieder eines Parteitags vielleicht von einzelnen Punkten überzeugt sind, aber an anderer Stelle eine Verschlechterung des Status Quo befürchten. Wer nun der Meinung ist, dass man nur diese Anträge aufsplittern sollte in eine größere Anzahl von Teilanträgen, der irrt, da die Parteitage bisher solche stets abgewiesen hat.

Je besser ein Antrag begründet ist, desto eher hat er Chancen durchzukommen. In seine Begründung sollte man durchaus auch Gegenstimmen aufnehmen oder aufzeigen, welche Punkte er u. U. zum Nachteil ändert und dazu Position beziehen. Dies erlaubt den Mitgliedern sich eine Meinung zu bilden, die den Antrag vielleicht nicht bis ins Detail durchgelesen haben und weist sie auf die potentiellen Vor- und Nachteile hin.

Anträge sollten nur einen speziellen Gedanken beinhalten und nicht versuchen, mehrere Punkte auf einmal zu ändern. Dies erleichtert die Diskussion, das Abwägen der Vor- und Nachteile und letztlich ein leichteres Zusammenführen mit anderen Anträgen zu einer konsistenten Satzung.

Es hat sich gezeigt, dass Anträge, die in vielen Alternativen gestellt werden, eher nicht angenommen werden, da die verschiedenen Möglichkeiten in der Diskussion nicht mehr überblickt werden. Besser ist es, sich mit den anderen Antragstellern zu einigen und vielleicht Kompromisse zu finden.

Wenn Satzungsänderungen vorgestellt werden, sollte hinterfragt werden, ob diese Dinge regeln, die *wirklich* in eine Satzung gehören. Eine Satzung sollte die grundlegenden Regeln enthalten und nicht jede Eventualität berücksichtigen. Zum Beispiel können in Geschäftsordnungen Rechte und Pflichten von Gremien geregelt werden, die nur Teilaspekte der Parteiarbeit berühren. Wenn diese Regelungen Rechte und Pflichten der einzelnen Mitglieder berühren, so können diese über die Schiedsgerichte eine Überprüfung veranlassen. Kurzum, in die Satzung gehört der Rahmen und nicht der Inhalt.

Änderungsanträge sollten auch so verfasst sein, dass sie weitgehend unabhängig behandelt werden können. Anträge, die auf anderen Anträgen aufbauen, sind im Allgemeinen verschleierte Aufsplitterungen von den obengenannten Monsteranträgen und werden sehr häufig abgelehnt.

Wo finde ich weitere Informationen?

Die Prozedur für Satzungsänderungen findest Du in der Satzung §12.


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