HSG:Wuppertal/Satzung
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Dies ist die Satzung der Piraten-Hochschulgruppe Wuppertal in der Fassung vom 12. April 2012. Sie wurde auf dem Gründungstreffen der Hochschulgruppe in der folgenden Form beschlossen.
Satzung der Piraten-Hochschulgruppe Wuppertal
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 12. April 2012 in Wuppertal.
§1 Name, Sitz
Die Hochschulgruppe führt den Namen “Piraten-Hochschulgruppe Wuppertal”. Der Sitz ist an der Bergischen Universität Wuppertal. Der Name wird mit „PIRATEN“ abgekürzt.
§2 Zweck und Ziele
- Diese Hochschulgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die Piraten-Bewegung zu unterstützen und an Hochschulen bekannter zu machen.
 - Datenschutz und Datensparsamkeit muss sowohl für Studenten als auch für Hochschulangestellte gewährleistet sein. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist von zentraler Bedeutung.
 - Hochschulpolitik und Entscheidungen der Hochschulleitung müssen transparent sein.
 - Bildung muss für jeden Menschen frei und fair zugänglich sein.
 - Öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse müssen frei zugänglich sein.
 - Generell ist das Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland bzw. das des Landesverbandes NRW Richtschnur für die Ziele der Hochschulgruppe. Daraus leitet sich aber keine Pflicht ab, alle Ziele zu unterstützen.
 - Die Hochschulgruppe versteht sich darüber hinaus als „Rückkanal“ um Anregungen, Wünsche und Forderungen der Studierenden in die Piratenpartei zurückzutragen und eine Behandlung dieses Feedbacks anzustoßen.
 
§3 Mitgliedschaft
- Nur natürliche, an der Bergischen Universität Wuppertal als Studierende eingeschriebene, Personen können Mitglied der Hochschulgruppe werden. Der Vorstand entscheidet mit 2/3 Mehrheit über das Beitrittsgesuch. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung der Hochschulgruppe in der jeweils aktuellen Form an.
 - Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch Tod, freiwilligen Austritt, Exmatrikulation oder durch Ausschluss aus der Hochschulgruppe.
 - Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe von Gründen mitzuteilen.
 - Der freiwillige Austritt aus der Hochschulgruppe ist jederzeit möglich. Er kann formlos beim Vorstand beantragt werden.
 - Eine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland ist für die Mitgliedschaft bzw. Mitarbeit in der Hochschulgruppe nicht notwendig.
 
§4 Finanzen
- Die Hochschulgruppe finanziert sich über freiwillige Spenden der Mitglieder und Außenstehenden.
 - Die Finanzen werden vom Vorstand verwaltet. Die Mitgliederversammlung kann einen Kassenwart benennen.
 
§5 Organe
- Die Organe der Hochschulgruppe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
 
§6 Die Mitgliederversammlung
- Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit zweiwöchiger Frist eingeladen. Sie tagt mindestens einmal pro Semester. Die Mitgliederversammlung findet nur während der Vorlesungszeit statt.
 - Einmal pro Semester finden auf einer Mitgliederversammlung statt:
- Veröffentlichung des Semesterberichts sowie Entlastung des Vorstands
 - Wahl der Mitglieder des Vorstands und ggf. des Kassenwartes
 
 - Beschlussfassung über Änderungen der Satzung sind auf jeder Mitgliederversammlung möglich.
 - Zur Mitgliederversammlung werden alle Mitglieder eingeladen. Gäste sind grundsätzlich zugelassen. Gäste können mit einer 2/3-Mehrheit der versammelten Mitglieder von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
 - Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/3 der Mitglieder, jedoch mindestens 3 Personen, anwesend sind.
 - Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
 - Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Kassenprüfer, welcher die Finanzen prüft. Die Kassenprüfer geben eine Empfehlung über die Entlastung des Vorstands ab.
 - Eine Mitgliederversammlung kann mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen die Neuwahl des Vorstands beschließen.
 
§7 Vorstand
- Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- 1. Vorsitzender
 - 2. Vorsitzender
 - Kassenwart (sofern bestimmt)
 
 - Der Vorstand wird auf ein Semester gewählt.
 
§8 Satzungsänderungen
- Anträge zu Satzungsänderungen müssen auf der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden.
 - Anträge zu Satzungsänderungen werden beim Vorstand eingereicht.
 
§9 Auflösung
- Wenn die Hochschulgruppe weniger als drei Mitglieder hat, löst sie sich auf.
 - Das Vermögen der Hochschulgruppe fließt bei Auflösung dem Landesverband NRW der Piratenpartei Deutschland zu.