HH:Satzung/Anträge/Streichung von § 14 Absatz 2 bis Absatz 6

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Pictogram voting delete.svg Der Antrag Streichung von § 14 Absatz 2 bis Absatz 6 wurde am 07.10.2009 eingereicht.

Am 17.10.2009 wurde er vom Antragsteller zurückgezogen.


Antrag

Antragstitel: Streichung von § 14 Absatz 2 bis Absatz 6

Antragsteller:

Fridtjof Bösche

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass in der Landessatzung

  • § 14 Absatz 2 bis Absatz 6 gestrichen wird,
  • § 14 umbenannt wird in
    Verschlusssachen.


Änderung im Kontext

§ 14 TRANSPARENZ Verschlusssachen

(1) Interna können per mehrheitlichen Beschluss der Anwesenden einer Sitzung als Verschlusssache deklariert werden.

a) Verschlusssachen können Protokolle oder Teile von Protokollen sein, welche besonderen Schutzes bedürfen.
b) Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wahren.
c) Verschlusssachen können per einfacher Mehrheit der betreffenden Stelle oder höheren Instanzen von diesem Status befreit werden.
d) Verschlusssachen müssen innerhalb von einem Jahr ab Beschlussfassung offen gelegt werden oder dem Bundesvorstand der Piratenpartei vorgelegt werden. Dieser entscheidet dann über eine Offenlegung oder eine dauerhafte Verschlusssache.
e) Daten, die auf Grundlage des Datenschutzes oder gesetzlicher Regelungen nicht veröffentlicht werden können, bedürfen keines Status als Verschlusssache oder einer regelmäßigen Überprüfung.

(2) Grundsätzlich hat jeder Pirat das Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Hamburger PIRATEN. Dieses Recht kann durch Abs. 1 eingeschränkt werden.

(3) Jede vertragliche Bindung und jeder Vertrag der Hamburger PIRATEN mit Unternehmen und Kaufleuten ist den Mitgliedern offen zu legen. Dieses Recht kann durch Abs. 1 eingeschränkt werden.

(4) Alle Sitzungen der Gremien und Organe werden angekündigt. Protokolle und Ergebnisse werden, so weit zulässig, zeitnah veröffentlicht.

(5) Alle Sitzungen der Gremien und Organe sollten für alle Piraten offen sein. Ein Ausschluss von Piraten, darf nur bei störendem oder unangemessenen Verhalten erfolgen und muss mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden. Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden.

(6) Inhaber eines in der Partei ausgeführten ehrenamtlichen Amtes sollten ihre Einkünfte und deren Herkunft offen legen. Inhaber eines bezahlten hauptberuflichen Amtes innerhalb der Partei müssen ihre Nebentätigkeiten und daraus resultierenden Einkünfte jeweils jährlich offen legen.