HH:Satzung/Anträge/Allgemeine Drei-Wochen-Frist für Anträge, Änderungen möglich - Änderung §8a Abs. 6 (0001)

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Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag Allgemeine Drei-Wochen-Frist für Anträge, Änderungen möglich - Änderung §8a Abs. 6 (0001) wurde am 27.08.2012 eingereicht.

Am 08.09.2012 wurde er vom 14. Landesparteitag angenommen.


Antrag

Antragstitel: Allgemeine Drei-Wochen-Frist für Anträge, Änderungen möglich - Änderung §8a Abs. 6

Antragsteller:

Fridtjof und Burkhard Masseida

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg
  1. § 13 (3) der Satzung der Piratenpartei Hamburg wird gestrichen.
  2. § 8a (6) wird ersetzt durch:
    Anträge sollen spätestens drei Wochen vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand eingereicht und der Parteiöffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Wird ein Antrag verspätet eingereicht, entscheidet der Landesparteitag, ob er sich mit diesem Antrag trotzdem befassen möchte. Anträge zur Änderung der Satzung oder des Landesprogramms müssen in jedem Fall fristgerecht eingereicht werden. Der Landesparteitag ist berechtigt einen Antrag im Wortlaut zu ändern, sofern dadurch die Bedeutung des Antrags erhalten bleibt. Änderungs- und Gegenanträge zu Satzung und Landesprogramm sind unabhängig von Satz 3 bis zu einer Woche nach möglicher Kenntnisnahme des ursprünglichen Antrags möglich.


Begründung

Zehn Tage Frist vor einem Landesparteitag sind ein wenig kurz. In der Zeit muss (insbesondere bei vielen Anträgen) die Tagesordnung bzw. die Reihenfolge der Anträge bestimmt werden, und außerdem besteht ja vielleicht noch Diskussionsbedarf, besonders wenn Anträge kurzfristig eingereicht werden, ohne vorher in LiquidFeedback oder woanders thematisert worden zu sein.

Drei Wochen Frist bedeutet, nach der Einladung hat jeder noch eine Woche Zeit, Anträge zu stellen.

Der Unterschied dieser Initiative zu den anderen beiden ist, dass der Satz "Der Landesparteitag ist berechtigt einen Antrag im Wortlaut zu ändern, sofern dadurch die Bedeutung des Antrags erhalten bleibt." aus § 13 (3) übernommen wurde, und nicht ersatzlos weg fällt. Neu ist außerdem, dass man auch bei Last-Minute-Anträgen kurz vor Fristende noch die Chance hat, Gegenanträge zu stellen. "Mögliche Kenntnisnahme" bedeutet dabei der Zeitpunkt, wo der Antrag irgendwo in einer Art veröffentlicht wurde, dass man es als aktives Mitglied des LV mitbekommen sollte. Also entweder auf der offiziellen Antragsseite im Wiki oder durch eine erfolgreiche LiquidFeedback-Initiative im Hamburger Lqfb, eine Ankündigung auf der Hamburger Hauptmailingliste o.ä., aus der man schließen muss, dass der Antrag gestellt wird. Also nicht generell zwei Wochen vor dem LPT.