HH:Auslagen

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Auslagen- und Reisekostenerstattung im LV Hamburg

Für den Landesverband Hamburg gilt seit 12.10.2021 die Reisekostenordnung des Bundes in der jeweils gültigen Fassung mit folgender Ergänzung:

  • Bei der Durchführung von Transport- und Plakatierfahrten mit einem eigenen Fahrzeug beträgt die Erstattungspauschale 0,30 ct pro gefahrenen Kilometer.
  • Bei Plakatierfahrten ist keine Routenplanung nötig, lediglich die Angabe von Startpunkten und verteilten Gebieten

Zum 01.04.2022 änderte die Bundespartei die Reisekostenordnung. Wesentliche Änderungen sind die Anpassung der Verpflegungsmehraufwändungen an die Sätze des Bundesreisekostengesetzes sowie die Erhöhung der km-Sätze auf 30ct/km.

Folgende Formulare stehen bereit