HH:Arbeitsgruppen/Umwelt/Leitlinien
1. Luft, Wasser und Boden sollen nicht mit mehr Schadstoffen belastet
werden, als Sie entsprechend ihrer Selbstreinigungstätigkeit verarbeiten
können.
2. Erneuerbare Ressourcen sollen nur in dem Maße genutzt werden, daß die Entnahme nicht größer ist als die Erneuerung des Bestandes.
3. Nicht erneuerbare Ressourcen dürfen nur soweit genutzt werden, wie die Menge an erneuerbaren Ressourcen zunimmt, die für den gleichen Nutzungszweck eingesetzt werden könnten.
4. Die Ausbeutung von nicht erneuerbaren Ressourcen soll so ausgeführt werden, daß die verbleibende Menge an Ressourcen möglichst gleichmäßig gering abgebaut wird und lange verfügbar bleibt. Sie sollen zur Entwicklung von Technologien verwendet werden, die auf erneuerbare Ressourcen zurückgreifen.
5. Menschliche Eingriffe in die Umwelt sollen das zeitliche Anpassungsvermögen der Natur nicht überfordern.
6. Gefahren und unvertretbare Risiken für den Menschen und die Umwelt durch menschliche Einwirkungen sind zu vermeiden.
7. Alle Menschen müssen freien und sicheren Zugang zu den Dienstleistungen im Energiebereich als Beitrag zur Daseinsvorsorge („Dienstleistungen im allgemeinen Interesse“) erhalten. Dies bedingt den bezahlbaren und sicheren Zugang zu effizienten Energiesystemen nach dem Stand der Technik.
8. Das Energiesystem muss demokratischen Entscheidungsstrukturen unterliegen, um Marktmacht auszugleichen und Konflikte um Ressourcennutzung oder mit der Energienutzung verbundene Umweltprobleme zu regeln. Fehleranfällige, nicht umkehrbare Strukturen, sind zu vermeiden. Alle gesellschaftlichen Gruppen müssen durch geeignete Maßnahmen demokratisch an Entscheidungsfindungen zu Energiethemen beteiligt sein.
9. Die Formen nachhaltiger Energieerzeugung und -nutzung müssen wachsende Bedeutung in den Ausbildungsgängen der Universitäten, Fachhochschulen und des Handwerks sowie in den Fortbildungsangeboten auf allen Ebenen der Energieversorgung und -nutzung erhalten.
Quellen: 1. bis 5. außer 3. "Die fünf Regeln der Nachhaltigkeit", Nutzinger, 1995, S. 207 ff 3. frei nach "Die fünf Regeln der Nachhaltigkeit", Nutzinger, 1995, S. 207 ff 6. Die 15. Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt (1994–1998)" 7. bis 9. Die 23. Enquete-Kommission "Nachhaltige Energieversorgung unter den Bedingungen der Globalisierung und der Liberalisierung (2000–2002)"