HE Diskussion:Meinungsbilder/Vorlage

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Die Vorlage ist in der aktuellen Version nicht satzungsgemäß. Damit sie den Vorgaben der Satzung entspricht, ist die Zeile

„Positionierendes vMB: AUSFÜLLEN! Ja. oder Nein. ("Ja." = Das vMB kann die Position der Partei bis zum nächsten LPT darstellen.)“

ersatzlos zu streichen, und zwar aus folgendem Grund:

Dieser Passus erweckt den Eindruck, es liege in der Entscheidungshoheit des Beantragenden, ob ein vMB positionierende Wirkung erhält, oder nicht. Das ist nach der Satzung eindeutig falsch.

§ 4(7) definiert, dass alle Piraten unter Einhaltung gewisser Standards vMBs beantragen können. Eine Differenzierung zwischen positionierenden und anderen vMBs gibt es nicht.

HE:Satzung#.C2.A7_4_-_Rechte_und_Pflichten_der_Piraten

§ 4(8) definiert, wann ein vMB positionierende Wirkung erhält. Abgesehen von der klaren Formulierung hat der Beantragende des vMB hier keine Einflussmöglichkeit; ein vMB wirkt positionierend, wenn ein vMB von der Basis die entsprechenden Quoten was Teilnahme und Zustimmung angeht, erhält.

Auch wenn ein Antragsteller in der gestrichenen Zeile „nicht positionierend“ eingetragen würde, das vMB jedoch die Bedingungen nach §4(8) erfüllt, wäre es nach Satzung eindeutig positionierend. Die Intention des Antragstellers ist hier irrelevant.

Der Begriff „positionierendes vMB“ ist ähnlich wie „erfolgreiche Wahlkampagne“: Wir können nur ein Wahlkampagne beschließen; ob sie erfolgreich wird, entscheidet der Wähler, und wir erfahren es am Abend des Wahltages; danach können wir sagen: damals haben wir eine erfolgreiche Wahlkampagne beschlossen.

Genauso kann der Antragsteller nur ein vmB beantragen und hoffen, dass es positionierend wird; entscheiden tut das die Basis durch ihr Abstimmungsverhalten.

Beide Begriffe sind nur in der Rückschau möglich.

Die bestehende Vorlage erweckte den Eindruck, einfache vMBs und positionierende vMBs seien zwei verschiedene Dinge, und es liege im Ermessen des Antragstellers, welches davon er beantrage, was nicht den Aussagen der Satzung entspricht.