HE:Vertrauenspiraten Verschwiegenheitserklärung
Alle Vertrauenspiraten im LV Hessen haben gegenüber dem Landesvorstand diese Erklärung unterzeichnet:
"Hiermit verpflichte ich mich, über alle persönlichen Informationen und Angelegenheiten – Namen u.a. personenbezogene Daten, Äußerungen, Ereignisse etc. –, die mir im Rahmen meiner Tätigkeit als Vertrauenspirat bekannt werden, gegenüber Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Das gilt auch gegenüber Mitgliedern des Landesvorstandes der Piratenpartei Hessen.
Aufzeichnungen, die ich von im Rahmen meiner Tätigkeit erhaltenen Informationen mache, werde ich so aufbewahren, dass sie für Dritte unzugänglich sind, und werde sie unverzüglich vernichten, sobald der Zweck ihrer Aufbewahrung hinfällig geworden ist, spätestens jedoch nach Beendigung meiner Tätigkeit.
Berichte über Inhalte meiner Tätigkeit, die ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Vertrauensbeauftragte/r dem Landesvorstand und/oder der Öffentlichkeit gebe, müssen so verfasst sein, dass die Identität beteiligter Personen aus ihnen für Dritte nicht kenntlich wird.
Diese Verpflichtung kann nur aufgehoben werden, wenn die betroffene Person mich ausdrücklich und textlich von ihr freistellt und einer Weitergabe der sie betreffenden Daten zustimmt. Diese Zustimmung werde ich mindestens 6 Monate nach dem Datum ihres Ausstellens aufbewahren.
Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Öffentlichkeit belegbar schon von ihrer Mitteilung an mich als Vertrauenspiraten bekannt waren oder die es unabhängig von mir werden; im letzteren Fall ab dem Moment ihrer Bekanntwerdung.
Ebenso gilt sie nicht, sofern ich zu ihrer Einhaltung gegen Gesetze verstoßen müsste, die Vorrang vor einer freiwilligen Verpflichtung haben.
Die Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung meiner Tätigkeit als Beauftragte/r bestehen."