HE:Struktur/AK/Inklusionspolitik/Leitbild

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AK Inklusionspolitik Hessen

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Einleitung

Was ist Inklusion? Die Forderung nach sozialer Inklusion ist verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben oder teilzunehmen. Unterschiede und Abweichungen werden im Rahmen der sozialen Inklusion bewusst wahrgenommen, aber in ihrer Bedeutung eingeschränkt oder gar aufgehoben. Ihr Vorhandensein wird von der Gesellschaft weder in Frage gestellt noch als Besonderheit gesehen. Das Recht zur Teilhabe wird sozialethisch begründet und bezieht sich auf sämtliche Lebensbereiche, in denen sich alle barrierefrei bewegen können sollen.

Inklusion beschreibt dabei die Gleichwertigkeit eines Individuums, ohne dass dabei Normalität vorausgesetzt wird. Normal ist vielmehr die Vielfalt, das Vorhandensein von Unterschieden. Die einzelne Person ist nicht mehr gezwungen, nicht erreichbare Normen zu erfüllen, vielmehr ist es die Gesellschaft, die Strukturen schafft, in denen sich Personen mit Besonderheiten einbringen und auf die ihnen eigene Art wertvolle Leistungen erbringen können. Ein Beispiel für Barrierefreiheit ist, jedes Gebäude rollstuhlgerecht zu gestalten. Aber auch Barrieren im übertragenen Sinn können abgebaut werden, beispielsweise indem ein sehbehinderter Mensch als Telefonist oder als Sänger arbeitet. (Quelle: Wikipedia)

Die Länder und die Gebietskörperschaften sind gehalten, die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (BRK), die am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, in ihrem Zuständigkeitsbereich umzusetzen. Dabei geht es nicht mehr darum, Menschen mit Behinderung zu veranlassen, sich mit der Zielsetzung einer Integration auf die gesellschaftliche Realität einzustellen. Vielmehr ist die Gesellschaft gefordert, ihre Regeln so zu verändern, dass sich die Menschen mit Behinderung in ihr weitgehend frei von Einschränkungen bewegen und ihre Fähigkeiten entwickeln können. Diese Idee der Inklusion wird als zentraler Gedanke der Behindertenrechtskonvention unsere Alltagskultur maßgeblich verändern. Dabei ist der am 15. Juni 2011 vom Bundeskabinett beschlossene nationale Aktionsplan eine wesentliche Grundlage bei der Benennung der erforderlichen Veränderungen.

Leitbild zur UN-BRK des Arbeitskreises Inklusionspolitik des Landesverbandes Hessen der Piratenpartei Deutschland

Das Leitbild selbst löst keine alltäglichen Probleme, aber es soll für uns Ansporn und Herausforderung sein, an ihnen zu arbeiten. Unser Leitbild verstehen wir als Ausgangpunkt für eine gewollte Entwicklung. Es steht für den Beginn eines Veränderungsprozesses, dient uns als Orientierungshilfe für die Zukunft und gibt uns ein Gesicht.

Unser Leitbild wird von folgenden Erkenntnissen getragen:

1. Inklusion von Menschen mit Behinderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Darum muss sie von der überwiegend sozialpolitischen Perspektive befreit und als gemeinsame Aufgabe in allen Ressorts verankert werden.

2. Inklusion heißt Gemeinsamkeit von Anfang an. Sie beginnt mit der Geburt und setzt sich über die verschiedenen Lebensphasen fort. Sie hat zum Ziel, Ausgrenzung und Separation lebenslang zu vermeiden. Bildung ist – in der Breite der Lebenswirklichkeit – zwar ein wichtiger, aber eben nur einer der vielen Aspekte, in denen Inklusion angestrebt wird.

3. Dabei ist Barrierefreiheit über den engeren technischen Begriff hinaus eine Querschnittsaufgabe in allen Handlungsfeldern. Sie ist Voraussetzung einer unabhängigen Lebensführung und ermöglicht die volle Teilnahme am Leben in der Gesellschaft. Sie vermeidet Einschränkungen für Menschen mit Mobilitätsbehinderung genau so wie für Menschen mit Sinnesbehinderungen oder kognitiven Einschränkungen. Sie beginnt mit abgesenkten Bordsteinkanten, geht über taktile Hilfen auf Gehwegen bis hin zu barrierefreiem Internet und leicht verständlicher Sprache. Ihr langfristigstes Ziel ist die Durchsetzung des „Zugangs für alle“, das jedem Menschen gleichberechtigten Zugang ermöglicht.

Ergänzend benennt der Aktionsplan der Bundesregierung weitere Querschnittsthemen mit Assistenzbedarf, Gender Mainstreaming, Gleichstellung, Migration, Selbstbestimmtes Leben und Vielfalt von Behinderungen.