HE:OwDiDa/Kreisparteitage/31-05-2015/Antraege

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Satzungsänderungsanträge

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Positionspapiere

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Sonstige Anträge

Aufteilung in die Kreisverbände Darmstadt, Darmstadt-Dieburg und Odenwaldkreis

Aufteilung in die Kreisverbände Darmstadt, Darmstadt-Dieburg und Odenwaldkreis

Text

Dies ist ein Antrag zur Aufteilung des KV Darmstadt/Darmstadt-Dieburg/Odenwald in die drei KVs, die zu diesem fusioniert sind, gemäß KV-Satzung §14 (2).

Der Kreisverband Darmstadt / Darmstadt-Dieburg / Odenwaldkreis möge - satzungsgemäß in drei Abstimmungen, getrennt in die Mitglieder mit Wohnsitz in der kreisfreien Stadt Darmstadt, die Mitglieder mit Wohnsitz im Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Mitglieder mit Wohnsitz im Odenwaldkreis - folgendes beschließen:

Der Kreisverband Darmstadt / Darmstadt-Dieburg / Odenwaldkreis erklärt die Aufteilung in die drei Kreisverbände:
  • Odenwaldkreis mit dem Tätigkeitsgebiet des Odenwaldkreises,
  • Darmstadt mit dem Tätigkeitsgebiet die kreisfreie Stadt Darmstadt, und
  • Darmstadt-Dieburg, mit dem Tätigkeitsgebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

Die erste Mitgliederversammlung des jeweiligen Kreisverbands entscheidet über die jeweilige Satzung und wählt jeweils einen eigenen Vorstand. Diese Versammlungen sollten möglichst zeitnah stattfinden. Bis dahin gilt die Satzung des Kreisverbandes Darmstadt/Darmstadt-Dieburg/Odenwaldkreis für die einzelnen Kreisverbände mit folgenden Änderungen weiter:


für PIRATEN Odenwaldkreis

§1 (1) Der Kreisverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland Kreisverband Odenwaldkreis (im folgenden PIRATEN Odenwaldkreis genannt). Er ist ein Gebietsverband der Piratenpartei Deutschland. Erlaubte Kurzbezeichnungen sind Piratenpartei Odenwaldkreis , PIRATEN Odenwaldkreis und PIRATEN Odenwald.

§1 (2) Das Tätigkeitsgebiet der PIRATEN Odenwaldkreis ist der Odenwaldkreis. Sitz des Kreisverbands ist Erbach im Odenwald.

§2 (1) Mitglied der PIRATEN Odenwaldkreis ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz im Odenwaldkreis oder die per Beschluss nach § 2a Bundessatzung aufgenommenen Mitglieder.

§14 entfällt


für PIRATEN Darmstadt

§1 (1) Der Kreisverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland Kreisverband Darmstadt (im folgenden PIRATEN Darmstadt genannt). Er ist ein Gebietsverband der Piratenpartei Deutschland. Erlaubte Kurzbezeichnungen sind Piratenpartei Darmstadt, PIRATEN Darmstadt und PIRATEN DA.

§1 (2) Das Tätigkeitsgebiet der PIRATEN Darmstadt ist die Stadt Darmstadt. Sitz des Kreisverbands ist Darmstadt.

§2 (1) Mitglied der PIRATEN Darmstadt ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Darmstadt oder die per Beschluss nach § 2a Bundessatzung aufgenommenen Mitglieder.

§14 entfällt


für PIRATEN Darmstadt-Dieburg

§1 (1) Der Kreisverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland Kreisverband Darmstadt-Dieburg (im folgenden PIRATEN Darmstadt-Dieburg genannt). Er ist ein Gebietsverband der Piratenpartei Deutschland. Erlaubte Kurzbezeichnungen sind Piratenpartei Darmstadt-Dieburg, PIRATEN Darmstadt-Dieburg und PIRATEN DaDi.

§1 (2) Das Tätigkeitsgebiet der PIRATEN Darmstadt-Dieburg ist der Landkreis Darmstadt-Dieburg. Sitz des Kreisverbands ist Dieburg.

§2 (1) Mitglied der PIRATEN DaDaDi ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz im Landkreis Darmstadt-Dieburg oder die per Beschluss nach § 2a Bundessatzung aufgenommenen Mitglieder.

§14 entfällt


Die aktuelle Satzung findest Du unter folgender Internetadresse: http://wiki.piratenpartei.de/HE:OwDiDa/Satzung

Der (ggf. kommisarische oder neu gewählte) Vorstand des Kreisverbandes Darmstadt / Darmstadt-Dieburg / Odenwaldkreis bleibt bis zur jeweils ersten Mitgliederversammlung der einzelnen Kreisverbände geschäftsführend im Amt.

Der einzelnen Kreisverbände werden Rechtsnachfolger von jeweils dem, was ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich des vorherigen Kreisverbands Darmstadt / Darmstadt-Dieburg / Odenwaldkreis zugeordnet ist.

Finanzmittel und Verbindlichkeiten gehen satzungsgemäß entsprechend der Anzahl der jeweiligen Mitglieder anteilig auf die Kreisverbände über. Stichtag für diese Mitgliederanzahl ist der Tag dieser Abstimmung.

Spricht sich eine der Gruppen der drei Abstimmungen mit einer 2/3 Mehrheit für die Abspaltung von der bzw. den anderen Gruppen in einen separaten Kreisverband aus, so ist diese Spaltung frühestens in 30 und maximal in 60 Tagen nach dem Tag dieser Abstimmung zu vollziehen.

Das Ergebnis ist vorbehaltlich einer Zustimmung des darauf folgenden Landesparteitags der PIRATEN Hessen.

Begründung

-

Antragsteller

Jmueller (Diskussion) 22:57, 21. Mai 2015 (CEST)

Abstimmung

-

Ergebnis

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