HE:Marburg/Kreisverband/Kreisparteitag 2017/Antraege

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Anträge

(Antragsteller Gabi Munkes, 22.05.2017)

§ 11 (4) der Satzung wird umformuliert zu:

-> (4) Der ordentliche Kreisparteitag findet im ersten Halbjahr jedes Kalenderjahres statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstands vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung einzuberufen. Für Anträge, die dem Vorstand nach dem Versand der Einladungen zugehen, ist ein Tagesordnungspunkt "weitere Anträge" einzufügen.

Zum Vergleich hier nochmal die bisherige Version:

(4) Der ordentliche Kreisparteitag findet im ersten Halbjahr jedes Kalenderjahres statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstands vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen.

§ 12 (3) der Satzung wird umformuliert zu:

-> (3) Sachanträge sowie Satzungsänderungsanträge sind in Textform einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitgleider des Kreisverbands. Der Antragsteller kann dabei verlangen, dass der Antrag ohne Namensnennung des Antragstellers behandelt wird.

Zum Vergleich hier nochmal die bisherige Version:

(3) Sachanträge sowie Satzungsänderungsanträge sind in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens 21 Tagen einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitgleider des Kreisverbands. Der Antragsteller kann dabei verlangen, dass der Antrag ohne Namensnennung des Antragstellers behandelt wird.

------> demzufolge: § 12 (4) der Satzung wird umformuliert zu:

-> (4) Anträge, die nach dem Versand der Einladungen gestellt werden (Dringlichkeitsanträge), sind zuzulassen, wenn die Mehrheit des Kreisparteitages zustimmt. Solche Anträge sind unter dem Tagesordnungspunkt "weitere Anträge" zu behandeln. Der Antragsteller muss die Dringlichkeit begründen.

Zum Vergleich hier nochmal die bisherige Version:

(4) Anträge, die zwischen Antragsfrist und Eröffnung des Kreisparteitages gestellt werden (Dringlichkeitsanträge) sind zuzulassen, wenn die Mehrheit des Kreisparteitages zustimmt. Der Antragsteller muss die Dringlichkeit begründen.