HE:Landesparteitage/2021.3/Anträge/Satzungsänderung 010

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Hessen 2021.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA -010

Einreichungsdatum

2021/3/12 18:41:45 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Anonyme elektronische Abstimmung im Basisentscheid auf Landesebene zulassen

Antragsteller

Christian Dersch

Antragsart

Satzungsänderung

Kurzzusammenfassung

Für den Basisentscheid auf Landesebene ist bislang nur pseudonymisierte oder geheime Abstimmung zugelassen. Dies soll explizit um die Möglichkeit der anonymen elektronischen Abstimmung erweitert werden.

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, §10(5) der Satzung des Landesverbandes wie folgt zu ändern:

In (5) wird nach dem 3. und vor dem 4. Satz --Beschreibung der pseudonymisierten Abstimmung-- folgender Satz eingefügt:

Statt einer pseudonymisierten Abstimmung kann auch eine anonyme, mit Hilfe von kryptographischen Verfahren nachvollziehbare, elektronische Abstimmung durchgeführt werden.

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

§ 10 - Basisentscheid auf Landesebene

(5) Die Teilnehmer haben gleiches Stimmrecht, das sie selbständig und frei innerhalb des Abstimmungszeitraums ausüben. Abstimmungen außerhalb des Parteitags erfolgen entweder pseudonymisiert oder geheim. Bei pseudonymisierter Abstimmung kann jeder Teilnehmer die unverfälschte Erfassung seiner eigenen Stimme im Ergebnis überprüfen und nachweisen. Bei personellen Sachverhalten oder auf Antrag einer Minderheit muss die Abstimmung geheim erfolgen. In einer geheimen Abstimmung sind die einzelnen Schritte für jeden Teilnehmer ohne besondere Sachkenntnisse nachvollziehbar und die Stimmabgabe erfolgt nicht elektronisch. Die Manipulation einer Abstimmung oder die Veröffentlichung von Teilergebnissen vor Abstimmungsende sind ein schwerer Verstoß gegen die Ordnung der Partei.

Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)

§ 10 - Basisentscheid auf Landesebene

(5) Die Teilnehmer haben gleiches Stimmrecht, das sie selbständig und frei innerhalb des Abstimmungszeitraums ausüben. Abstimmungen außerhalb des Parteitags erfolgen entweder pseudonymisiert oder geheim. Bei pseudonymisierter Abstimmung kann jeder Teilnehmer die unverfälschte Erfassung seiner eigenen Stimme im Ergebnis überprüfen und nachweisen. Statt einer pseudonymisierten Abstimmung kann auch eine anonyme, mit Hilfe von kryptographischen Verfahren nachvollziehbare, elektronische Abstimmung durchgeführt werden. Bei personellen Sachverhalten oder auf Antrag einer Minderheit muss die Abstimmung geheim erfolgen. In einer geheimen Abstimmung sind die einzelnen Schritte für jeden Teilnehmer ohne besondere Sachkenntnisse nachvollziehbar und die Stimmabgabe erfolgt nicht elektronisch. Die Manipulation einer Abstimmung oder die Veröffentlichung von Teilergebnissen vor Abstimmungsende sind ein schwerer Verstoß gegen die Ordnung der Partei.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Wir brauchen die Möglichkeit, auch ohne Landesparteitage beispielsweise am Programm zu arbeiten. In der aktuellen BEO Software ist auf Betreiben des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen das Abstimmungsmodul Vvvote integriert, welches das Verfahren der anonymen Abstimmung implementiert. Dieser Antrag gleicht unsere Satzung an die von NRW an und ermöglicht uns den Einsatz des BEO in seiner vorhandenen Form.

Piratenpad

https://cryptpad.piratenpartei.de/code/#/2/code/edit/31dywvaFM5fA3yGrnTEnUuJH/

Datum der letzten Änderung

10.09.2021

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg ungeprüft - Antrag noch nicht gesperrt.