HE:Landesparteitage/2021.3/Anträge/Satzungsänderung 003

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Hessen 2021.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA -003

Einreichungsdatum

2020/4/14 17:11:49 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Anpassung §3 Erwerb der Mitgliedschaft

Antragsteller

Pawel

Antragsart

Satzungsänderung

Kurzzusammenfassung

Anpassung in zwei nicht konkurrierenden Modulen. Modul 1: Anpassung an den Text der Bundessatzung - Hinzunahme Verfahren bei ehemaligen Mitgliedern im Kontext PAV und Entfallen der hessischen Sonderregelung bei Ablehnung eines Mitgliedsantrages Modul 2: Anpassung an die Bundessatzung - Klarstellung des Verfahrens bei Wunsch zur Beibehaltung der Mitgliedschaft in der bisherigen Gliederung

Antragstext

Der Landesparteitag möge unabhängig voneinander nachstehende Änderungen an §3 "Erwerb der Mitgliedschaft" beschließen (als nichtkonkurrierende Module):

Modul 1: §3(2) wird wie nachstehend neu gefasst:

(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Aufnahmeanträge von ehemaligen Piraten, die rechtswirksam aus der Partei ausgeschlossen wurden, oder die während eines gegen sie gerichteten Parteiausschlussverfahrens die Partei verlassen haben, sowie Aufnahmeanträge von Personen von denen ein früherer Aufnahmeantrag abgelehnt wurde, müssen zusätzlich vom Landesvorstand genehmigt werden und - soweit es die Bundessatzung vorsieht - auch vom Bundesvorstand genehmigt werden. Der Landesvorstand soll dabei die zuständige Gliederung anhören. Die Mitgliedschaft beginnt nach Annahme des Aufnahmeantrages mit der Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages.

Modul 2: §3(4) wird wie nachstehend neu gefasst:

(4) Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über, sofern der Pirat nicht angibt, in seiner bisherigen Gliederung bleiben zu wollen. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der zuständigen Mitgliederverwaltung anzuzeigen.

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

Zu Modul 1:

(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss der Bewerberin bzw. dem Bewerber gegenüber schriftlich unter Hinweis auf die Rechtsmittel begründet werden.

Zu Modul 2: (4) Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem neuen Wohnsitz entsprechenden niedrigsten Gliederung anzuzeigen.

Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)

Zu Modul 1:

(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Aufnahmeanträge von ehemaligen Piraten, die rechtswirksam aus der Partei ausgeschlossen wurden, oder die während eines gegen sie gerichteten Parteiausschlussverfahrens die Partei verlassen haben, sowie Aufnahmeanträge von Personen von denen ein früherer Aufnahmeantrag abgelehnt wurde, müssen zusätzlich vom Landesvorstand genehmigt werden und - soweit es die Bundessatzung vorsieht - auch vom Bundesvorstand genehmigt werden. Der Landesvorstand soll dabei die zuständige Gliederung anhören. Die Mitgliedschaft beginnt nach Annahme des Aufnahmeantrages mit der Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages.

Zu Modul 2:

(4) Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über, sofern der Pirat nicht angibt, in seiner bisherigen Gliederung bleiben zu wollen. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der zuständigen Mitgliederverwaltung anzuzeigen.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Ziel ist eine Angleichung an des Bundes. Des Weiteren sieht das Parteiengesetz ausdrücklich vor, dass kein Rechtsanspruch auf eine begründete Ablehnung besteht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der Piratenpartei ist es zweckmäßig, hier nicht über das gesetzlich gebotene Maß hinaus zu gehen. Hinsichtlich der Frage der Gliederungszugehörigkeit bei Wohnsitzwechsel gleichen wir uns an den Bund an.

Datum der letzten Änderung

10.09.2021

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg ungeprüft - Antrag noch nicht gesperrt.