HE:Landesparteitage/2008.2/Kandidaten Bundestagswahl 2009

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Um zur Bundestagswahl anzutreten müssen die Kandidaten für die Landesliste und ggf. Kreiswahlvorschläge aufgestellt werden.


Landesliste

Wer sich als Kandidat zur Landesliste aufstellen lassen will, muss Mitglied der Piratenpartei Hessen und wählbar sein.

Obwohl eine Kandidatur noch auf dem Plenum möglich ist und ein Vorschlagsrecht für jeden Plenumsteilnehmer besteht, ist eine frühzeitige Kandidatur wünschenswert.

Wenn du dich aufstellen willst, trage dich hier ein:

  • Listenkandidaten (in der Reihenfolge ihrer Anmeldung):
Robert Lange
Stefan Hermes
dein Name
...

Kreiswahlvorschläge

Kreiswahlvorschläge können nur von den Piraten des jeweiligen Kreises aufgestellt werden – der Kandidat muss natürlich auch seinen Wohnsitz dort haben.

Wenn Du Dich für Deinen Wahlkreis bewerben willst, dann stelle Dich hier auf! Fehlende Wahlkreise einfach ergänzen

Achtung: Für eine gültige Wahl werden 3 wahlberechtigte Piraten (inklusive des zu wählenden Piraten) benötigt, da 3 Unterschriften auf dem amtlichen Vordruck (Anlage 18) notwendig sind!

Bundestagswahlkreis 170 – Werra-Meißner-Hersfeld-Rotenburg

Arvid Dörwald

Bundestagswahlkreis 171 – Schwalm-Eder

Sascha Brandhoff

Bundestagswahlkreis 177 – Wetterau

Uwe Schneider

Bundestagswahlkreis 180 – Hanau

René Waller

Bundestagswahlkreis 181 – Main-Taunus

Stefan Hermes

Bundestagswahlkreis 185 – Offenbach

Robert Lange

Bundestagswahlkreis 186 – Darmstadt

Nicole Hornung

Status der Unterschriften: Bundestagswahl 2009/Hessen/Unterschriften

Siehe dafür Wahlkreise in Hessen

Die Vertrauensperson(en)

Es sind eine Vertrauensperson und ein Vertreter zu wählen. Diese halten den Kontakt mit dem Landeswahlleiter und sind einzig berechtigt ihm gegenüber verbindliche Aussagen zu treffen.

  • Vertrauensperson : dein Name
  • Stellvertretende Vertrauensperson : dein Name

Für die Wahl der Kreiswahlvorschläge wird zuerst darüber abgestimmt die Vertrauenspersonen der Landeslistenwahl zu übernehmen. Wird dies abgelehnt - oder die Vertrauenspersonen lehnen es ab den Posten zu übernehmen - sind die Ämter neu zu wählen.


Plenumsämter

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen bedarf es mindestens 5 weiterer Personen. Diese müssen nicht Piraten sein, im Falle des Wahlleiters, der Wahlhelfer und des Protokollanten dürfen sie jedoch nicht kandidieren.

Dabei handelt es sich um Versammlungsleiter, Wahlleiter, Wahlhelfer 1, Wahlhelfer 2, Protokollant

Wie man leicht sieht, sind dies die gleichen Ämter wie auch schon für den Parteitag selbst besetzt. Deshalb wird unter den für die jeweilige Wahl wahlberechtigten Piraten zuerst darüber abgestimmt die schon gewählten Personen zu übernehmen. Sollte dies abgelehnt werden, werden die Ämter neu gewählt.


Geschäftsordnung

Es gilt die Geschäftsordung des Landesparteitages mit den folgenden Änderungen.

Trennung der Wahlvorgänge

Jeder Wahlvorgang wird getrennt voneinander ausgeführt, d.h. jeder Kreiswahlvorschlag + die Landesliste sind formal getrennte Vorgänge. Zuerst wird die Landesliste bestimmt, dannach vorhandene Kreiswahlvorschläge nach numerischer Ordnung.
Sollte es organisatorisch möglich sein, so kann die Aufstellung aller Kreiswahlvorschläge parallel erfolgen.

Kandidatenaufstellung

Der Wahlleiter ruft die Kandidaten für Landesliste und alle Wahlkreisvorschläge getrennt nach den in der Geschäftsordnung genannten Verfahren auf. Die Wahlkreisvorschläge werden dabei nach Abhandlung der Landesliste aufgerufen.

Für die Kandidatur sind nur Kandidaten zugelassen die zusätzlich zu anderen Voraussetzungen die Wohnort-Bestimmung erfüllen.

Die Wahlordnungen für die Landesliste und Kreiswahlvorschläge sind im folgenden Kapitel aufgeführt.

Unterlagen

Der Versammlungsleiter sorgt dafür dass eine Liste der stimmberechtigten Piraten für behördliche Dokumentationszwecke festgehalten wird. Diese Liste ist nicht Teil des Protokolls, sondern wird nur für der Nachweis der korrekten Wahl gegenüber dem Landeswahlleiter verwendet.

Der Versammlungsleiter stellt fest, dass auf seine ausdrückliche Frage von keinem Versammlungsteilnehmer die Mitgliedschaft, die Vollmacht und das Wahlrecht eines Teilnehmers, der Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat, angezweifelt wird.


Gewählte Kandidaten nehmen Ihre Wahl durch Unterzeichnung der Zustimmungsbescheinigung für Kreiswahlvorschläge/Landesliste an.
Formular: [[1]]

Gewählte Kandidaten verpflichten sich sobald wie möglich ihre Wählbarkeitsbescheinigung vorzulegen. Diese kann auf der [hessischen Wahlenseite] heruntergeladen und - sobald der Termin der Bundestagswahl feststeht - beim zuständigen Amt bestätigt werden.


Nach der Wahl fertig der Versammlungsleiter eine Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung nebst Versicherung an Eides statt (§ 21 Abs. 6 des Bundeswahlgesetzes) an. Für die Landesliste hat sich die Versicherung an Eides statt auch darauf zu erstrecken, dass die Festlegung der Reihenfolge der Bewerber in der Landesliste in geheimer Abstimmung erfolgt ist. Für die Kreiswahlbewerber enthält die Niederschrift auch Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung und Zahl der erschienenen Mitglieder.
Dazu wird das vorgeschriebene Formular verwendet: [[2]]


Tagesordnung

Muss migriert werden nach HE:Landesparteitage/Landesparteitag 2008/Tagesordnung


  1. Grundsätzliche Verabschiedungen und Wahlen
    1. Verabschiedung der Wahl- und Ergänzungen zur Geschäftsordnung
  1. Landesliste für die Bundestagswahl
    1. Bestätigung des Versammlungsleiters, Wahlleiters und Protokollanten oder neue Wahl
    2. Wahl Vertrauensperson und stellvertretender Vertrauensperson und ggf. deren Vertreter
      1. Aufstellung Kandidaten
      2. Fragerunde an die Kandidaten
      3. Wahl
    3. Landesliste
      1. Aufstellung der Kandidaten zur Landesliste
      2. Vorstellung der Listenkandidaten
      3. Fragerunde an die Kandidaten
    4. Wahl der Listenkandidaten
    5. Bekanntgabe der Wahlergebnisse (angefangen mit der Vertrauensperson und stellvertretender Vertrauensperson sowie ggf. deren Vertreter)
    6. Ausfüllen und Überreichen der Zustimmungserklärung der gewählten Kandidaten in Anwesenheit und an die gewählte Vertrauensperson
    7. Ausfüllen und Überreichen der Erklärung über den Versammlungsverlauf in Anwesenheit und an die gewählte Vertrauensperson
    8. Schlussworte des Spitzenkandidaten
  2. Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl
    1. Kommissarische Bestimmung von Wahlkreisen mit Wahlkreisvorschlägen durch den Versammlungsleiter der Landeslistenwahl
    2. Dannach parallele oder sequentielle Durchführung der folgenden Tagesordnungspunkte für jeden Wahlkreis
      1. Bestätigung des Versammlungsleiters, Wahlleiters und Protokollanten oder neue Wahl
      2. Bestätigung Vertrauensperson und stellvertretender Vertrauensperson und ggf. deren Vertreter der Landesliste oder neue Wahl
      3. Wahlkreisvorschläge
        1. Aufstellung der Kandidaten
        2. Vorstellung der Wahlkreiskandidaten
        3. Fragerunde an die Wahlkreiskandidaten
      4. Wahl der Wahlkreisvorschläge
      5. Bekanntgabe der Wahlergebnisse
      6. Ausfüllen und Überreichen der Zustimmungserklärung der gewählten Kandidaten in Anwesenheit und an die gewählte Vertrauensperson
      7. Ausfüllen und Überreichen der Erklärung über den Versammlungsverlauf in Anwesenheit und an die gewählte Vertrauensperson
      8. Schlussworte des Wahlkreiskandidaten

Wahlverfahren / Wahlordnung

Allgemein

Die Wahl der Kandidaten und der Vertrauenspersonen haben geheim zu erfolgen. Sämtliche anderen Wahlen lediglich auf Antrag (ein Antrag reicht).

Als Wahlverfahren für die Plenumsämter wird das Verfahren des Landesparteitag übernommen.


Landesliste

Wahlberechtigt ist jedes gemäß Satzung wahlberechtigtes Mitglied des Landesverbands Hessen der Piratenpartei Deutschland mit Wohnsitz in Hessen, welches nicht Mitglied einer anderen Partei ist

Wahlverfahren

  1. In einem Wahlgang werden gleichzeitig die Zulassung und Position auf der Landesliste ermittelt
  2. Die Wahlzettel enthalten die Namen aller Bewerber in alphabetischer Reihenfolge (Nachname zuerst)
  3. Die Wahlberechtigten füllen die Wahlzettel in folgender folgender Art aus
    1. Hinter jeden Kandidaten der auf der Landesliste vertreten sein soll wird eine Zahl von 1 bis Anzahl der Kandidaten vermerkt, wobei 1 die maximale Zustimmung darstellt
    2. Hinter Kandidaten die nicht auf der Landesliste vertreten sein sollen wird keine Ziffer vermerkt
    3. Es wird empfohlen, die gewünschten Listenkandidaten nach der gewünschten Ordnung von Eins beginnend durchzunummerieren
    4. Dabei ist darauf zu achten dass keine Nummer mehrfach vergeben wird, um den Wahlzettel nicht ungültig zu machen. Es ist jedoch möglich Lücken zu lassen oder auch mit einer anderen Zahl als 1 zu beginnen
  4. Wertung der Zulassung
    1. Kandidaten die auf mehr als der Hälfte der gültigen Stimmzettel eine Zahl hinter ihren Namen erhalten haben sind für die Landesliste nominiert
  5. Wertung der Position
    1. Auf jeden Stimmzettel wird für jeden Kandidat eine Punktzahl errechnet nach folgender Formel
      1. Punkte = (Anzahl Kandidaten + 1) - Ziffer nach Namen
      2. Keine Ziffer nach dem Namen wird als Null Punkte bewertet
    2. Die Wertungen aller Wahlzettel werden für jeden Kandidaten addiert
    3. Nominierte Kandidaten werden nach ihrer Punktzahl (höchste Punktzahl zuerst) auf der Landesliste positioniert
  6. Vorgehen bei Kandidaten mit gleicher Punktzahl
    1. Es wird ein zweiter Wahlgang für die betroffenen Kandidaten nach den gleichen Regeln durchgeführt, wobei jedoch nur über die Position abgestimmt wird (nicht mehr über die Zulassung)
      1. Dabei können alle betroffenen Paarungen in einem Wahlgang entschieden werden
    2. Sollte dabei wieder Gleichstand erziehlt werden, so entscheidet der Wahlleiter per Los
    3. Die betroffenen Kandidaten können einstimmig entscheiden den 2. Wahlgang zu übergehen, worauf der Wahlleiter sofort per Los entscheidet

Kreiswahlvorschläge

Wahlberechtigt ist jedes gemäß Satzung wahlberechtigtes Mitglied des Landesverbands Hessen der Piratenpartei Deutschland mit Wohnsitz in dem entsprechenden Kreis, welches nicht Mitglied einer anderen Partei ist.

Es müssen mindestens drei Piraten des jeweiligen Bundestagswahlkreises (wohnhaft) mit mindestens einem Interessenten für die Kandidatur darunter anwesend sein, damit diese rechtsgültig durchgeführt werden kann.


Wahlverfahren

  1. Die Wahlzettel enthalten die Namen aller Bewerber in alphabetischer Reihenfolge (Nachname zuerst)
  2. Jeder Wahlberechtigter hat eine Stimme
  3. Gewählt ist der Kandidat mit den meisten Stimmen
  4. Bei gleicher Anzahl meister Stimmen für mehrerer Kandidaten werden in einem 2. Wahlgang im gleichen Verfahren nur über diese Kandidaten abgestimmt.
  5. Sollte es wieder eine gleiche Anzahl meister Stimmen geben, entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los


Material/Informationen

Generelle weiter Infos gibts an anderen Stellen:

Externe Links

  • Vordrucke für Parteien und Wählergruppen für die Bundestagswahl 2009 [3]
  • Wahlkreise Hessen [4]