HE:Kreisverband Wiesbaden/Vorstand/GOalternativ
Aufbauend auf der bestehenden GO habe ich diese, leicht abgeänderte und angepasste, Version erstellt.
Inhaltsverzeichnis
§1 Allgemeines
1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen, Gliederungen und Mitgliedern zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt der Vorstand einen Vertreter.
3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
4. Bei Beantwortung von Anfragen per E-Mail an den gesamten Vorstand (vorstand (at) piratenpartei-wiesbaden.de) ist selbiger in CC zu setzen. Um Doppeltarbeit zu vermeiden, soll die Absicht, eine Vorstandsmail zu beantworten, allen Vorständen angezeigt werden.
§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder
1. Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Vertretung nach außen, gegenüber Bundesverband, Landesverbänden und untergeordneten Gruppierungen sowie die Vorbereitung von Wahlen.
2. Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden bei seinen Aufgaben und kann in Absprache auch eine Teilmenge davon eigenverantwortlich übernehmen.
3. Politischer Geschäftsführer: Dem politischen Geschäftsführer obliegt die Aufgabe, die programmatische Entwicklung des Kreisverbands zu fördern und voranzutreiben. Sofern kein politischer Geschäftsführer gewählt wurde fallen diese Aufgaben an den Generalsekretär und den Vorsitzenden, sowie seinen Stellvertreter.
4. Generalsekretär: Dem Generalsekretär obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Kreisverbands. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung und der Kontakt zum Landesverband, anderen Kreisverbänden sowie untergeordneten Gruppierungen.
5. Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Pflege des Online-Kassenbuchs, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichtes, sowie das Spendenwesen.
§3 Entscheidungsfindung
1. Sofern nicht anders geregelt, werden alle Entscheidungen im Vorstand mit Mehrheit getroffen, das heißt mehr Ja- als Nein-Stimmen.
2. Beschlüsse des Vorstands sind von einem beauftragen Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen.
3. Dringende Beschlüsse sind im E-Mail-Umlaufverfahren möglich. Umlaufbeschlüsse sind vom Initiator auf die TO der nächsten ordentlichen Sitzung zu setzen, um die Protokollierung zu gewährleisten.
4. Jedes Mitglied des Kreisverbandes ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen.
5. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden:
- durch E-Mail an den Vorstand (vorstand (at) piratenpartei-wiesbaden.de)
- persönlich oder in Beauftragung auf einer offenen Vorstandssitzung
- durch Eintrag in die TO im Piratenwiki
6. Der Vorstand stimmt darin überein, wichtige Entscheidungen in Übereinstimmung mit einer möglichst großen Basis zu treffen.
7. Der Vorstand benennt zu jedem Vorstandsbeschluss einen oder mehrere Verantwortliche für die Umsetzung. Dieser berichtet in den folgenden Vorstandssitzungen über den aktuellen Stand.
8. Dem Generalsekretär ist nach einer Vetofrist von 5 Werktagen, ausgelöst duch eine Mail an den Vorstandsverteiler, überlassen, ein Neumitglied aufzunehmen. Wird ein Veto eingelegt, muss die Aufnahme im Gesamtvorstand beschlossen werden.
§4 Vorstandssitzungen
1. Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt.
2. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.
3. Vorstandsitzungen finden mindestens einmal im Monat statt.
4. Der Vorstand gibt am Ende jeder Sitzung den Termin der nächsten Vorstandsitzung bekannt.
5. Jedes Vorstandsmitglied ist bei Interesse berechtigt eine fernmündliche Vorstandssitzung zu verlangen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter muss dann innerhalb von 7 Werktagen eine solche einberufen.
6. Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von vier Tagen veröffentlicht.
§5 Tätigkeitsbericht
1. Der Vorstand ist verpflichtet, Tätigkeitsberichte anzufertigen und diese dem Kreisparteitag vorzustellen. Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben. Ein Gesamttätigkeitsbericht ist gestattet.
2. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
3. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.
§6 Verwaltung der Mitgliederdaten
1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Landesverband.
2. Zugriff auf die Mitgliederdaten haben primär der Generalsekretär und der Schatzmeister. Anderen Vorstandsmitgliedern hat der Generalsekretär auf Anfrage die für die Tätigkeiten notwendigen Mitgliederdaten zur Verfügung zu stellen.
3. Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden.
4. Jeder Zugriffsberechtigte ist verpflichet, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.
§7 Finanzrelevant
1. Vertretung gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten: Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie der Schatzmeister. Zur Vertretung ist der Vorsitzende verfügungsberechtigt. Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.
2. Dem Schatzmeister ist ein Geldrahmen von 50 EUR pro Monat gegeben, über den er ohne Vorstandsbeschluss verfügen kann. Wird dieser Verfügungsrahmen vom Schatzmeister beansprucht, so muss er den Vorstand auf der nächsten Sitzung davon informieren.
3. Notwendige Kosten und Auslagen, die einem Vorstandsmitglied oder einer beauftragten Personen durch Ausübung des Amtes oder des Auftrages erwachsen, werden auf Antrag mit entsprechenden Nachweisen erstattet.
4. Finanzrelevante Beschlüsse, welche nach drei Monaten nicht umgesetzt wurden, gelten als aufgehoben.
§8 Offizielle Kommunikationskanäle des Kreisverbandes
1. Mailingliste
- Generelle Diskussionsliste der Wiesbadener Piraten
- Offen für alle, eigenständige An/Abmeldung
- Archiv: Sync-Forum
2. Verteiler aller Wiesbadener Piraten
- Mitteilungsliste mit niedrigen Volumen, z.b. Newsletter, wichtige Mitteilungen für alle Piraten sowie Informationen über Meinungsbildabstimmungen
- Mitgliedschaft: automatisch alle Wiesbadener Piraten
- Austritt: Jederzeit durch OptOut-Link oder Mitteilung an Generalsekretär möglich
- Schreibberechtigt: Generalsekretär
- Archiv: Nein, da nur Verteiler
3. Vorstandsverteiler
- Der Vorstand verfügt über einen auf Vorstandsmitglieder begrenzten Mail-Verteiler.