HE:Kreisverband Wiesbaden/Kreisparteitage/Kreisparteitag-2014.1/Protokoll

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Protokoll zum Kreisparteitag 2014.1 der Piratenpartei des Kreisverbandes Wiesbaden (29.03.2014)

  • Datum: 29.03.2014
  • Ort: seniorentreff aktiv Wiesbaden, Adlerstraße 16 , 65183 Wiesbaden
  • Beginn 11:10 - Ende 14.05 Uhr
  • Akkreditierung: 29.03.2014 ab 10:30 Uhr
  • Anzahl stimmberechtigter Mitglieder: 11

Eröffnung der Versammlung

  • Begrüßung durch den kommisarischen Vorsitzenden Richard Elsner

Wahl von Versammlungsämtern und Organisatorisches

Wahl des Versammlungsleiters

Wahl des Versammlungsleiters

Kandidaten

Kristof Zerbe

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Kristof Zerbe nimmt die Wahl an und übernimmt die Versammlungsleitung.

Wahl der Protokollanten

Wahl der Protokollanten

Kandidaten

Günni

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

keine Gegenstimmen
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Günni nimmt die Wahl an und schreibt das Protokoll.

Abstimmung über das Zulassen von Gästen, Videoaufzeichnung und Streaming

Abstimmung über das Zulassen von Gästen, Videoaufzeichnung und Streaming

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

keine Gegenstimmen
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Abstimmung über die Geschäftsordnung

Abstimmung über die Geschäftsordnung

Text

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg

Wahl des Wahlleiters

Wahl des Wahlleiters

Kandidaten

Kristof Zerbe

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg

Kristof Zerbe nimmt die Wahl an und übernimmt die Wahlleitunbg.

Abstimmung über die Tagesordnung

  • Michael.P weist auf einen SÄA hin, der den Stellvertretenden Vorsitzenden abnschaffen will. Es gibt aber keinen Stellvertreter.
Abstimmung über die Tagesordnung

Text

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Rechnenschaftsbericht

Kreisvorstand

  • Richard Elsner verliest einen gemeinsamen Bericht für den kompletten Vorstand
  • Rechenschaftsbericht wird schriftlich nachgereicht
  • Kristof Zerbe weist auf das fehlende Protokoll des KPT13.2 hin.
  • Christian Leonhardt übergibt das unterschriebene und nicht im wiki veröffentliche Protokoll der Wahlleitung
Entlassung des Vorstandes ohne Schatzmeister

Text

Entlassung des Vorstandes ohne Schatzmeister

Begründung

Link oder Begründung

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

Entlassung für den Vorstand ohne Schatzmeister
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Entlassung des Schatzmeisters

Text

Entlassung des Schatzmeisters

Begründung

Link oder Begründung

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

3 ja
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  • Rehchnungsprüfung wird unverzüglich nachgeholt

Rechnungsprüfer

  • wurde verschoben auf den nächsten KPT

Erklärung des amtierenden Kreisvorstandes

  • TOP 5 - Erklärung des Vorstandes ist nichtig
  • Richard Elsner sagt, dass es ein copy-paste-Fehler war

Antragsberatungen und Beschlussfassungen

Sachanträge

Satzungänderungsanträge

SÄA 0 - Wiesbaden / § 6 - Beendigung der Mitgliedschaft - Abs. 1

Betrifft

Wiesbaden / §6 (1)

Art der Änderung

Änderung der Formulierung - Verweis Landessatzung

Bisherige Fassung

5. Ausschluss nach § 6 der Landessatzung.

Neue Fassung

5. Ausschluss nach § 6 (Ordnungsmaßnahmen) der Landessatzung.

Begründung

Verdeutlichung auf welche Sachlichkeit es sich bei dem Verweis handelt.

Etherpad

Zum [ Pad]
Zur eingereichten [ Revision ]

Antragsteller

Chris & Günni (nicht antragsberechtigt)

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SÄA 02 - Wiesbaden / § 11 - Kreisparteitag - Abs. 4

Betrifft

Wiesbaden / §11 (4)

Art der Änderung

Entfall der Einladungspflicht per Post

Bisherige Fassung

Der ordentliche Kreisparteitag findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Als Einberufungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Einladung an die Mitglieder. Der Vorstand ist verpflichtet, den Kreisparteitag sechs Wochen vor dem Termin per Email anzukündigen.

Neue Fassung

Der ordentliche Kreisparteitag findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes von einem Mitglied des Kreisvorstandes mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung in Textform einzuberufen. Der Vorstand ist verpflichtet, den Kreisparteitag sechs Wochen vor dem Termin per E-Mail anzukündigen.

Begründung

Textform ist ausreichend und kann Geld sparen.

Etherpad

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Zur eingereichten [ Revision ]

Antragsteller

Chris & Günni (nicht antragsberechtigt)

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SÄA 03 - Wiesbaden / § 11 - Kreisparteitag - Abs. 5

Betrifft

Wiesbaden / §11 (5)

Art der Änderung

Änderung der Aufgaben innerhalb des Kreisvorstandes

Bisherige Fassung

Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Textform. Der Kreisvorsitzende muss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und einer Einberufungsfrist von 14 Tagen den außerordentlichen Kreisparteitag per Brief einberufen.

Neue Fassung

Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Textform. Ein Mitglied des Kreisvorstandes muss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und einer Einberufungsfrist von 14 Tagen den außerordentlichen Kreisparteitag per Brief einberufen.

Begründung

Entlastung des Vorsitzenden und flexibilere Handhabung.

Etherpad

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Zur eingereichten [ Revision ]

Antragsteller

Chris & Günni (nicht antragsberechtigt)

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SÄA 04 - Wiesbaden / § 12 Aufgaben des Kreisparteitages - Abs. 3

Betrifft

Wiesbaden / §12 (3)

Art der Änderung

Änderung der Antragsberechtigung

Bisherige Fassung

Sachanträge zur Behandlung auf dem Kreisparteitag sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens vier Wochen einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, sowie der Kreisvorstand, die Ortsverbände und der Kreisverband der Jungen Piraten.

Neue Fassung

Sachanträge zur Behandlung auf dem Kreisparteitag sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens vier Wochen einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, sowie Mitglieder der Jungen Piraten wohnhaft im Gebiet des Kreisverbandes.

Begründung

Da jedes Mitglied antragsberechtigt ist, kann auch jedes Vorstandsmitglied einen Antrag stellen. Es gibt keinen Ortsverband und keinen Kreisverband der Jungen Piraten.

Etherpad

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Zur eingereichten [ Revision ]

Antragsteller

Chris & Günni (nicht antragsberechtigt)

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SÄA 05 - Wiesbaden / § 13 - Geschäftsordnung des Kreisparteitages - Abs. 1

Betrifft

Wiesbaden / §13 (1)

Art der Änderung

Änderung der Aufgaben innerhalb des Kreisvorstandes

Bisherige Fassung

Der Kreisparteitag wird vom Kreisvorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter eröffnet und bis zur Wahl eines Versammlungsleiters geleitet.

Neue Fassung

Der Kreisparteitag wird von einem Mitglied des Kreisvorstandes eröffnet und bis zur Wahl eines Versammlungsleiters geleitet.

Begründung

Entlastung des Vorsitzenden und flexibilere Handhabung.

Etherpad

Zum [ Pad]
Zur eingereichten [ Revision ]

Antragsteller

Chris & Günni (nicht antragsberechtigt)

Abstimmung

offene Abstimmung; Auszählung; JA: 9; NEIN: 2; Ent: 0

Ergebnis

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SÄA 06 - Wiesbaden / § 14 - Der Kreisvorstand - Abs. 1

Betrifft

Wiesbaden / §14 (1)

Art der Änderung

Entfall des Postens des stellvertretenden Kreisvorsitzenden

Bisherige Fassung

(1) Der Kreisvorstand besteht aus:

  • dem Kreisvorsitzenden
  • dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden
  • dem Schatzmeister
  • dem Generalsekretär
  • und beliebig vielen Beisitzern.

Neue Fassung

(1) Der Kreisvorstand besteht aus:

  • dem Kreisvorsitzenden
  • dem Schatzmeister
  • dem Generalsekretär
  • und beliebig vielen Beisitzern.

Begründung

Verschlankung des Pflichtvorstandes. Aufgaben des stellv. Kreisvorsitzenden gehen auf eine andere Person des Vorstandes über. Wir haben in diesem Jahr gesehen, dass dieser Posten nicht benötigt wird.

Etherpad

Zum [ Pad]
Zur eingereichten [ Revision ]

Antragsteller

Chris & Günni (nicht antragsberechtigt)

Abstimmung

offene Abstimmung; Auszählung; JA: 9; NEIN: 2; Ent: 0

Ergebnis

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  • Diskussion über die aktuell gültige Fassung der Satzung (wiki oder Webseite)
  • alter Vorstand hat nicht nachgepflegt
  • Hendrik schlägt vor trotzdem abzustimmen (Wenn Antrag bereits erledigt, dann wird er ignoriert. Ansonsten gilt die jetzige Abstimmung)
SÄA 07 - Wiesbaden / § 14 - Der Kreisvorstand - Abs. 1

Betrifft

Wiesbaden / §14 (1)

Art der Änderung

Änderung der Grundzüge der Vorstandssitzung

Bisherige Fassung

Je ein Vertreter aus jedem Ortsverband kann beratend ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilnehmen.

Neue Fassung

Jedes Teilnehmer kann beratend ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilnehmen.

Begründung

Vorstandssitzungen sollen so offener für Bürger sein. Die bisherrige Praxis soll so in die Satzung mitaufgenommen werden.

Etherpad

Zum [ Pad]
Zur eingereichten [ Revision ]

Antragsteller

Chris & Günni (nicht antragsberechtigt)

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SÄA 08 (1 Alternative) - Wiesbaden / § 14 - Der Kreisvorstand - Abs. 3

Betrifft

Wiesbaden / §14 (3)

Art der Änderung

Änderung der Regelung zur Handlungsunfähigkeit des Kreisvorstandes

Bisherige Fassung

(3) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als drei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Kreisvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Kreisvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Für diese ist Ämterkumulation abweichend von §4 (1) der Landessatzung ohne expliziten Beschluss der Mitgliederversammlung möglich, endet jedoch mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Die kommissarische Vertretung hat über ihre Tätigkeit gegenüber dem Kreisparteitag Rechenschaft zu leisten.

(4) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Landesvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm schnellstmöglich einberufener außerordentlicher Parteitag stattgefunden und einen neuen Kreisvorstand gewählt hat.

Neue Fassung - Alternative 1

(3) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. (4) Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn

   (a) mehr als drei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind;
   (b) der Kreisvorstand aus weniger als drei Personen besteht oder
   (c) der Kreisvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.
   
In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung nach §11 Abs.5 einzuberufen. Bis zur Wahl eines neuen Vorstandes bestellt der Vorstand des übergeordneten Gebietsverbandes einen kommissarischen Vorstand. Für diesen ist Ämterkumulation abweichend von §4 (1) der Landessatzung ohne expliziten Beschluss der Mitgliederversammlung möglich, endet jedoch mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Die kommissarische Vertretung hat über ihre Tätigkeit gegenüber dem Kreisparteitag Rechenschaft zu leisten.

Neue Fassung - Alternative 2

Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn

  • (a) mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können;
  • (b) der Kreisvorstand aus weniger als drei Personen besteht oder
  • (c) der Kreisvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.

In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Kreisvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Für diesen ist Ämterkumulation ohne expliziten Beschluss der Mitgliederversammlung möglich, endet jedoch mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Die kommissarische Vertretung hat über ihre Tätigkeit gegenüber dem Kreisparteitag Rechenschaft zu leisten.

Begründung

Alt1 - /
Alt2 -

  • Änderung 01: Wegfall: "wenn die Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder"
    • Diese Regleung erwies sich in der Vergangenheit als problematisch. Es musste immer eine aKPT einberufen werden, obwohl die Handlungsfähigkeit des Vorstandes gewährleistet war. Gleichzeitig werden Hierarchien innerhal des Vorstandes abgebaut.
  • Änderung 02: Einführung: " (b) der Kreisvorstand aus weniger als drei Personen besteht oder"
    • §11 (1) PartG
  • Änderung 03: Wegfall: "abweichend von §4 (1) der Landessatzung"
    • Wegfall des Ping-Pong-Spieles zwischen den Satzungen

Etherpad

Zum Pad
Zur eingereichten Revision 4

Antragsteller

Alt1 - Michael G.

Alt2 - Chris & Günni (nicht antragsberechtigt)

Abstimmung

offene Abstimmung, Auszählung; JA: 10; NEIN: 1; Ent: 0

Ergebnis

Alternative 1
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  • Michael.G hat seinen Entwurf aus LV-Ssatzung kopiert
  • Michale.P: Der Alternativantrag verstößt gegen parteiengesetz
  • Christian Leonhardt zieht den Alternativantrag zurück
SÄA 09 - Wiesbaden / § 16 - Einberufung des Kreisvorstandes - Abs. 1

Betrifft

Wiesbaden / §16 (1)

Art der Änderung

Änderung der Aufgaben innerhalb des Kreisvorstandes

Bisherige Fassung

Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem Vertreter, regelmäßig mindestens einmal im Monat einberufen.

Neue Fassung

Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden von einem Mitglied des Kreisvorstandes regelmäßig mindestens einmal im Monat einberufen.

Begründung

Verdeutlichung auf welche Sachlichkeit es sich bei dem Verweis handelt.

Etherpad

Zum [ Pad]
Zur eingereichten [ Revision ]

Antragsteller

Chris & Günni (nicht antragsberechtigt)

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SÄA 10 - Wiesbaden / § 19 - Beitragsordnung - Abs. 3

Betrifft

Wiesbaden / §19 (3)

Art der Änderung

Änderung an Praxis

Bisherige Fassung

Die Höhe der zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Beitragsordnung des Landes.

Neue Fassung

Die Höhe der zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Beitragsordnung des Bundes.

Begründung

Der Bund und nicht das Land legen die Mitlgiedsbeiträge fest.

Etherpad

Zum [ Pad]
Zur eingereichten [ Revision ]

Antragsteller

Chris & Günni (nicht antragsberechtigt)

Abstimmung

offene Abstimmung, Auszählung; JA: 10; NEIN: 1; Ent: 0

Ergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg

Basisgedanken

  • TOP 6 - Erklärung des Vorstandes ist nichtig
  • Richard Elsner sagt, dass es ein copy-paste-Fehler war

Wahl des Kreisvorstandes

Wahl des Vorsitzenden

  • Eröffnung der Kandidatenliste für den Vorsitzenden
  • Zur Wahl stellen sich:
    • Bernd Fachinger
  • Schließung der Kandidatenliste
  • Fragen an den Kandidaten
SA 01 - Ämterkumulation Bernd Fachinger

Text

Der Kreisparteitag möge, gemäß §4(1) Landessatzung, beschließen, dass Bernd Fachinger, für den Fall seiner Wahl in den

Kreisvorstand, sein Amt als Richter beim LAndesschiedgericht behalten kann.

Begründung

Etherpad

Zum [{{{Etherpad-URL}}} Pad]
Zur eingereichten [{{{Etherpad-Revisions-URL}}} Revision {{{Etherpad-Revisionsnummer}}}]

Antragsteller

Bernd Fachinger
  • Ergebnis: Auszählung; JA: 7; NEIN: 0; Ent: 1
  • Stimmzettel 1: ja / nein ankreuzen
Stimmberechtigte: 11
Stimmenart abgegebene gültige ungültige
Stimmenanzahl 11 10 1
Kandidatat JA NEIN Enthaltung
Bernd Fachinger 10 0 0

Bernd Fachinger nimmt die Wahl an und ist neuer Vorsitzender des Kreisverbandes Wiesbaden.

Wahl des Schatzmeister

  • Eröffnung der Kandidatenliste für den Schatzmeister
  • Zur Wahl stellen sich:
    • Christian Leonhardt
  • Schließung der Kandidatenliste durch die Wahlleitung.
  • Fragen an den Kandidaten
    • Markus fragt nach Zugang zu allen Konten. Wird der liegengebliebene Arbeit des letzten Vorstandsjahre zeitnah erledigt?
      • Chris: Wenn ich gewählt werde, räume ich den Saustall auf.
  • Stimmzettel 2: ja / nein ankreuzen
Stimmberechtigte: 11
Stimmenart abgegebene gültige ungültige
Stimmenanzahl 11 11 0
Kandidatat JA NEIN Enthaltung
Christian Leonhardt 11 0 0

Christian Leonhardt nimmt die Wahl an und ist neuer Schatzmeister des Kreisverbandes Wiesbaden.

Wahl des Generalsekretärs

  • Eröffnung der Kandidatenliste für den Generalsekretär durch die Wahlleitung.
  • Zur Wahl stellen sich:
    • Richard Elsner (zieht zurück)
    • Michael Göttenauer (Vorschlag)
    • Michael.P (Vorschlag)(tritt nicht an)
    • Buzz (Vorschlag)(tritt nicht an)
  • Kristof erklärt die Aufgaben eines GenSek
  • Michel.G stellt sich zur Wahl. Daruafhin zieht Richard zurück.
  • Schließung der Kandidatenliste durch die Wahlleitung.
  • Fragen an den Kandidaten
    • Günni weist daraufhin, dass die Ämterkommulation von Michel.G problematisch ist
    • Bernd.F und Michael.P argumentieren für die Ämterkommulation in diesem Falle
SA 01 - Ämterkumulation Bernd Fachinger

Text

Der Kreisparteitag möge, gemäß §4(1) Landessatzung, beschließen, dass Bernd Fachinger, für den Fall seiner Wahl in den

Kreisvorstand, sein Amt als Richter beim LAndesschiedgericht behalten kann.

Begründung

Etherpad

Zum [{{{Etherpad-URL}}} Pad]
Zur eingereichten [{{{Etherpad-Revisions-URL}}} Revision {{{Etherpad-Revisionsnummer}}}]

Antragsteller

Bernd Fachinger
  • Ergebnis: Auszählung; JA: 5; NEIN: 3; Ent: 0
  • Stimmzettel 4: ja / nein ankreuzen
Stimmberechtigte: 11
Stimmenart abgegebene gültige ungültige
Stimmenanzahl 11 10 0
Kandidatat JA NEIN Enthaltung
Michael Göttenauer 9 1 0

Michael Göttenauer nimmt die Wahl an und ist neuer Generalsekretär des Kreisverbandes Wiesbaden.

Wahl der Beistizer

  • Eröffnung der Kandidatenliste für die Beisitzer
  • Vorschlag: alle Stimmberechtigten
  • Zur Wahl stellen sich:
    • Michael Passlack
    • Richard Elsner (nimmt Vorschlag an)
    • Tobias Cieplik (nimmt Vorschlag an)
    • Markus (Vorschlag)(tritt nicht an)
    • Hendrik (Vorschlag)(tritt nicht an)
    • Buzz (Vorschlag)(tritt nicht an)
    • Susanne (Vorschlag)(tritt nicht an)
  • Schließung der Kandidatenliste durch die Wahlleitung.
  • Fragen an den Kandidaten
  • Stimmzettel 6: 1) Michael.P; 2) Richard; 3) TC
  • Hendrik bittet um die Nutzung des Stimmzettel 7
  • Stimmzettel 7: 1) Michael.P; 2) Richard; 3) TC
Stimmberechtigte: 11
Stimmenart abgegebene gültige ungültige
Stimmenanzahl 11 0 0
Kandidatat JA NEIN Enthaltung
Michael Passlack 9 / /
Richard Elsner 6 / /
Tobias Cieplik 8 / /

Michael Passlack und Tobias Cieplik nehmen die Wahl an. Alle beiden sind damit Beisitzer im neuem Vorstand des Kreisverbandes Wiesbaden. Richard Elsner lehnt die Wahl ab.

  • Der neue Vorstaand stellt sich kurz zusammen für ein Gruppenbild.

Wahl der zwei Rechnungsprüfer

  • Eröffnung der Kandidatenliste für die Rechnungsprüfer
  • Zur Wahl stellen sich:
    • Buzz
    • Markus Kairies
  • Schließung der Kandidatenliste durch die Wahlleitung.
  • Fragen an den Kandidaten
Wahl der zwei Rechnungsprüfer

Text

  1. Buzz
  2. Markus Kairies

Begründung

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

Ergänzender Text zum Ergebnis (optional)
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Buzz und Markus Kairies nehmen die Wahl an und sind die neuen Rechnungsprüfer des Kreisverbandes Wiesbaden.

Rechenschaftsberichte der Mandatsträger

Rechenschaftsbericht der Stadtverordneten

  • Hendrik Seipel-Rotter verliest den Rechenschaftsberichtsentwurf, weil Menschen von Außen vor Ort sind. Angedacht war eine schriftliche Nachreichung. Michael.G ergänzt.
  • Markus: Wie wird das Angbot "Bürgeranträge" angenommen?
    • Hendrik: etwa ein nutzbarer Antrag pro Monat

Rechenschaftsbericht der Ortbeiratsmitglieder

  • Markus Kairies spricht kurz über seien Aktivitäten im Ortsbeirat Westend. Allgemeine Kritik an dem Nutzen von Ortsbeiräten.
  • Kristof fragt nach, ob irgendwer zwei Einladungen (aKPT und KPT) bekommen hat
  • Richard verweist auf seine zwei abgesendeten E-Mail

Programmanträge

PA 01 - Mobilität im urbanen Raum

  • Kristf verweist darauf, dass der Antrag nicht in der Einladung war und somit nicht behandelt werden kann
  • Hendrik erklärt die Sachlage (Antrag zwei Tage zu spät eingereicht, da er dachte, dass er nur Korrektur lesen sollte und die Einreichung jemand anderes übernhemen würde.)
  • Hendrik wurde Dringlichkeit nicht sehen
  • Bernd.F sieht die Dringlichkeit gegeben
  • Kristof wünscht ein Meinungsbild
    • Meinungsbild zu PA 01: Mehrheit will sich mit Antrag nicht beschäftigen

Abschlußworte des neuen Vorsitzenden

Versammlungsende

Die Versammlungsleitung schließt die Versammlung um 14:05 Uhr.