HE:Kreisverband Hochtaunus/KW2011/Plakatierung

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fehlende Plakate

Nachdem alle Gemeinden plakatiert wurden, verschwinden manche Plakate bereits wieder Laberlohe 22:38, 08. März 2011 (CET)
behoben Gemeinde Standort Anzahl Plakat/Träger Ursache/Kommentar Datum
Schmitten (Dorfweil) Ortseingang (Brücke) 1 Träger verschwunden 01.03.2011
Neu-Anspach Bushalte Hochwiese 1 Plakat zerrissen 05.03.2011
Neu-Anspach Breitestraße (Volksbank) 1 Plakat zerrissen 05.03.2011
Grävenwiesbach Bahnhof (Unter der Brücke) 3 Träger abgerissen/zerrissen 07.03.2011
Grävenwiesbach (Laubach) Hauptkreuzung 1 Träger verdreht 07.03.2011
Aktueller Stand: Alle Gemeinden wurden nun plakatiert Toertsche 14:19, 27. Feb. 2011 (CET)

plakatiert

Ansprechpartner in den Gemeinden

genehmigt Gemeinde / Link zur Genehmigung Ansprechpartner Telefonnummer email-Adresse angefragt am Genehmigung erhalten am Kommentar Plakat/Träger Anz. Plakate / Träger Plakatierung ab bis plakatiert Abhängen Reihenfolge
Bad Homburg Andreas Millen 06172-100-3110 andreas.millen(at)bad-homburg.de 26.01.2011 10.02.2011 Magistrat tagt am Montag, dort wird die Aufteilung beschlossen, Plakatierung erfolgt durch Dienstleister vier Wochen vor der Wahl, melden sich selbständig in KW 6 Plakate abgeben 9 Plakate bis 22.02.2011, 16:00 Uhr abliefern abhängen nicht nötig
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Friedrichsdorf Manfred Sommer 06172-731-0 manfred.sommer(at)friedrichsdorf.de 26.01.2011 03.02.2011 Genehmigung für alle 28 Tafeln per Email erhalten, inkl. Anlieferungsterminen für die losen Plakate, die durch einen Dienstleister geklebt werden Plakate abgeben 35 Plakate bis 16.02.2011, 12:00 Uhr abliefern abhängen nicht nötig
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Glashütten Frau D. Müller 06174-292-33 d.mueller(at)gemeinde-glashuetten.de 24.01.2011 / nachgefaßt 02.02. + 06.02.2011 08.02.2011 Regelungen siehe Scan Träger beliebig 08.02.2011 29.03.2011
erl.
Grävenwiesbach Chris Dannewitz 06086-9611-14 ordnungsamt(at)graevenwiesbach.de 26.01.2011 29.01.2011 Auflagen der Gemeinde Grävenwiesbach

1. Bei der Aufstellung sind die Bestimmungen des § 33 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten, insbesondere dürfen Plakate nicht an Verkehrszeichen angebracht werden. Ebenso dürfen die Verkehrszeichen durch die Anbringung nicht verdeckt werden. Zu Verkehrszeichen zählen u. a. Vorwegweiser u. Straßennamenschilder. Auch der Fußgängerverkehr darf nicht unzumutbar behindert werden. Die Plakatständer dürfen nur glatt und aufrecht (nicht winklig oder schräg) aufgestellt werden. Beeinträchtigungen/Verschmälerungen des Gehweges sind auszuschließen.
2. Das Anbringen von Plakaten/Plakatständern an Bäumen (durch "Tackern" oder Drahtgebinde) ist nicht erlaubt. Lediglich die Befestigung mittels einem Seil wird in Ausnahmefällen geduldet. Das Anbringen von Plakaten/Plakatständern an Straßenlaternen wird nur mittels Kabelbindern erlaub, soweit die Bestimmungen der Ziffer 1 eingehalten werden
3. Die Flächen an denen die Plakate angebracht werden, dürfen nicht beschädigt werden, ansonsten ist mit Schadensersatzansprüchen zu rechnen.
4. Das Aufstellen von Plakaten/Plakattafeln zur Wahlwerbung in dem Bereich im Abstand von 10 Metern von dem Gebäudeeingang, in dem sich der Wahlraum befindet, ist verboten.
Plakate/Plakatständer, die entgegen den genannten Punkten aufgestellt sind oder bis zum genannten Datum nicht wieder abgebaut wurden, können auf Kosten des Aufstellers entfernt und im Bauhof der Gemeinde Grävenwiesbach eingelagert werden.
Die Erlaubnis ist jederzeit widerruflich.
eine Genehmigung stellt dies allerdings noch nicht dar. Diese werden wir Ihnen schriftlich in den nächsten Tagen zukommen lassen.
Als Zeitraum tragen wir 31.01.11 - 27.03.11 ein. Diese Plakate sind dann spätestens bis 11.04.11 zu entfernen.
Genehmigung postalisch eingetroffen

Träger nicht angegeben 31.01.11 11.04.11
erl.
Königstein Carmela Huber 06174-202-238 carmela.huber(at)koenigstein.de 26.01.2011 03.02.2011 eine Plakatierung für die Kommunalwahl ist in Königstein vom 27.02.2011 bis zum 29.03.2011 möglich.
Eine Genehmigung wird von uns für 50 Plakat ausgestellt - festgeschriebene Werbeorte gibt es jedoch nicht.

postalisch eingetroffen
im Nachgang zu unseren Plakatgenehmigungen teilen wir Ihnen mit, dass Sie bereits am Freitag, dem 25.02.2011 mit der Plakatierung beginnen können.
Mail vom 23.02.: im Nachgang zu unserer Genehmigung zur Plakatierung im Stadtgebiet, gestatten wir Ihnen das Anbringen von max. 100 Plakaten.

Träger 100 25.02.2011 29.03.2011
erl. bis auf Mammolshain
Kronberg Volker Humburg 06173-703-1340 V.Humburg(at)Kronberg.de 26.01.2011 / nachgefaßt 02.02.2011 03.02.2011 die Stadt Kronberg stellt den für die Kommunalwahlen kandidierenden Parteien insgesamt 17 großflächige Wahlwände, die im gesamten Stadtgebiet verteilt sind, für Wahlwerbung zur Verfügung. Die Aufteilung der Werbeflächen ergibt sich aus der Beschriftung der einzelnen Felder auf den Tafeln. Alle nicht in Kronberg kandidierenden Parteien können mit max. 1 Plakat je Standort auf dem Feld "Sonstige" werben. Zulässig ist diese Nutzung ab Montag, den 21.Februar. Die Werbung ist zulässig bis zum Wahltag. Sie erhalten eine separate Datei, aus der die Standorte der Wahltafeln ersichtlich sind. Durch die gebührenfreie Überlassung der Wahlwände durch die Stadt Kronberg möchten wir im Gegenzug, insbesondere aus Gründen der Erhaltung des Stadtbildes, von darüber hinaus gehender Werbung im öffentlichen Verkehrraum verzichten. Plakat 17 21.02.2011 abhängen nicht nötig
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Neu-Anspach Dietmar Zörkler 06081-1025-3211 dietmar.zoerkler(at)neu-anspach.de 26.01.2011 29.01.2011 Genehmigung postalisch eingetroffen, inkl. Liste mit 11 Standorten Plakat 31.01.2011 abhängen nicht nötig
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Oberursel Roland Schmidt 06171-502-262 roland.schmidt(at)oberursel.de unnötig 27 Tafeln, Plakate sind gemäß Liste einzureichen Plakate abgeben 33 Plakate bis 14.02., 18:00 Uhr abliefern abhängen nicht nötig
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Schmitten Berta Sturm 06084-4629 sturm(at)schmitten.de 26.01.2011 27.01.2011 Plakate können durch die Parteien aufgestellt werden, wenn folgende Auflagen erfüllt werden:

1. In den kleineren Ortsteilen (Brombach, Dorfweil, Hunoldstal, Seelenberg, Treisberg) dürfen nicht mehr als 3, in den größeren Ortsteilen (Schmitten, Arnoldshain, Niederreifenberg und Oberreifenberg) nicht mehr als 5 Plakate aufgestellt werden.
2. Die Genehmigung gilt nur für den innerörtlichen Bereich der Gemeinde Schmitten. Außerorts ist eine Plakatierung aus Natur- und Landschaftsschutzgründen nicht gestattet.
3. Die Plakate sind so aufzustellen, dass der Fußgängerverkehr nicht behindert wird.
4. An Straßenbeleuchtungsmasten - wie auch an Verteilerschränken und Transformatorenstationen - dürfen Plakate nicht angebracht werden.
5. Die Plakate dürfen frühestens 6 Wochen vor den Wahlen aufgestellt werden.
6. Die Genehmigung wird für die Zeit vom 13.02.2011 bis 27.03.2011 erteilt. Am 02.04.2011 müssen sämtliche Plakate wieder entfernt sein. Andernfalls werden wir die Plakate auf Ihre Kosten einsammeln lassen.
Kostenlose Plakatierungsflächen stehen in Schmitten leider nicht zur Verfügung.

Träger 35 13.02.2011 02.04.2011
erl.
Steinbach Doris Gauf 06171-7000-48 doris.gauf(at)stadt-steinbach.de 26.01.2011 27.01.2011 plakatieren dürfen Sie 8 Wochen vor der Wahl. Es gibt 2 große Tafeln am St.-Avertin-Platz und in der Kronberger Straße.

Die Anzahl der Plakatständer soll auf 12 pro Partei begrenzt bleiben. Durch die Aufstellung der Ständer darf weder der Fahrzeugverkehr noch der Fußgängerverkehr behindert werden, wobei auch auf Sichtbehinderungen (z.B. im Bereich von Einmündungen oder Kreuzungen) zu achten ist.
Unzulässig ist die Befestigung von Plakatständern an Ampelmasten, Verkehrsschildermasten, Lichtmasten in Verbindung mit Verkehrszeichen sowie 15 m vor und im unmittelbaren Kreuzungsbereich und 15 m vor Fußgängerübergängen und Fußgängerampeln.
Plakatständer ohne Genehmigung können von der Stadt Steinbach (Taunus) kostenpflichtig entfernt und entsorgt werden. Dies geschieht ohne vorherige Ankündigung.
Die Plakatständer sind 12 Stunden nach Ablauf der Erlaubnis zu entfernen, da die Flächen anschließend für Werbung für den Hessentag benötigt werden.
Für eventuell auftretende Schäden im Zusammenhang mit der Aufstellung der Plakatständer haftet der Antragsteller.
Genehmigung liegt postalisch vor.

Plakat+Träger 12 31.01.2011 28.03.2011!
erl.
Usingen Sylvia Kunz 06081-1024-3300 kunz(at)usingen.de 26.01.2011 / nachgefaßt 02.02.2011 02.02.2011 Im Stadtgebiet Usingen sind zur Plakatierung Wahlplakatwände aufgestellt. Es darf nur an diesen Wänden plakatiert werden.
Ab nächste Woche ist das Plakatieren möglich.
Eine Aufstellung der Standorte habe ich beigefügt.

Das Entfernen der Plakate nach der Wahl ist nicht notwendig.
Plakatwände sind noch nicht gestellt (05.02.2011)
Laut heutiger Info sind die Wände nun gestellt. (10.02.2011)

Plakat 9 06.02.2011 abhängen nicht nötig
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Wehrheim Herr Odermatt 06081-589-30 j.odermatt(at)whm.de 26.01.2011 28.01.2011

8 Plakattafeln als Liste mitgeteilt, verweist auf E-Mail, Stadtplan mitgeliefert

Plakat abhängen nicht nötig
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Weilrod Kornelia Schreier 06083-9509-21 schreier(at)weilrod.de 26.01.2011 / nachgefaßt 02.02. + 06.02.2011 07.02.2011 Zu Ihrer Information haben wir Ihnen die Vereinbarung der Parteien, die vom Ältestenbeirat der Gemeinde Weilrod geschlossen wurde, sowie die Standorte der Wahlplakattafeln als Datei angehängt.

Falls nicht genügend Platz auf den Wahlplakattafeln vorhanden ist, können Sie die Plakate auch auf Wahlplakatständern aufstellen, jedoch nicht mehr als die max. zugelassene Anzahl von 5 Stück je Ortsteil (insgesamt 65!)

Plakat+Träger 65 ab sofort keine Angabe
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Dieses File kann man herunterladen, entpacken und dann mit Google Earth öffnen, so erhält man eine Übersicht, wo Plakate zu finden sind. Datei:KV HTK Plakate.zip