HE:Kreisverband Darmstadt/Darmstadt-Dieburg/Geschäftsordnung
Kreisverband Darmstadt/Darmstadt-Dieburg Geschäftsordnung des Vorstands
Stand: 02.03.2010
Inhaltsverzeichnis
§1 Allgemeines
1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt der Vorstand einen Vertreter . In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam. Entsprechend getroffene Entscheidungen sind zu protokollieren.
§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder
1. Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Vertretung nach außen, sowie gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und den anderen Kreisverbänden sowie untergeordneten Gruppierungen, die Vorbereitung von Wahlen, sowie die Koordination anfallender Aufgaben.
2. Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden bei seinen Aufgaben und kann in Absprache auch eine Teilmenge davon eigenverantwortlich übernehmen.
3. Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die alleinige Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten.
4. Beisitzer: Die Beisitzer unterstützen die Vorstandsmitglieder bei der Erfüllung der angegebenen Aufgaben selbständig. Die anderen Vorstandsmitglieder können Aufgaben an Beisitzer delegieren.
§3 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute
1. Der Schatzmeister vertritt den Kreisverband gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute alleine. Er ist berechtigt, alleine zu verfügen.
2. Der Schatzmeister informiert den Kreisvorstand auf den Vorstandsitzungen und erstellt regelmäsig Berichte (mindestens vierteljährlich), die im Wiki veröffentlicht werden.
3. Ist der Schatzmeister verhindert und hat er ein anderes Vorstandsmitglied als Vertreter bestimmt, so ist dieses Vorstandsmitglied alleine vertretungsberechtigt. Die Vertreterregelung ist dem Vorstand anzuzeigen. Hat der Schatzmeister keinen Vertreter bestimmt, so bestimmt der Vorstand einen Vertreter aus dem Vorstand. Der Schatzmeister ist für die Handlungen des Vertreters nicht haftbar.
4. Für Ausgaben über 100 Euro ist eine Zustimmung des Kreisvorstandes erforderlich.
§4 Entscheidungsfindung
1. Alle Entscheidungen im Vorstand werden mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen.
2. Beschlüsse des Vorstands sind schriftlich fest zu halten und zu veröffentlichen.
3. Jeder Pirat des Kreisverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden:
a) in Textform an den Vorstand vorstand-stadt[at]lists.piratenpartei-darmstadt.de
b) persönlich oder in Beauftragung auf einer offen Vorstandssitzung
4. Beschlussfassungen im Umlaufverfahren sind möglich.
§5 Vorstandssitzungen
1. Vorstandsitzungen finden mindestens quartalsweise statt. Die Termine werden frühzeitig geplant und im wiki angezeigt. Zusätzlich wird jeweils eine e-mail an den Mailverteiler (eintragen)geschickt.
2. Fernmündliche Vorstandssitzungen sind zulässig. Diese werden wie ordentliche Vorstandssitzungen behandelt.
3. Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und im Umlaufverfahren von den Anwesenden genehmigt. Das Protokoll enthält das individuelle Abstimmverhalten der Vorstandsmitglieder.
4. Gäste sind bei den Vorstandssitzungen zugelassen. Der Vorstand kann zur Behandlung von vertraulichen Vorgängen Gäste vorläufig ausschließen. Gästen der Vorstandssitzung kann Rederecht erteilt werden.
§6 Tätigkeitsbericht
1. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Kreisparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.
2. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglieds im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
3. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.
§7 Verwaltung der Mitgliederdaten
1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle. Der Vorstand bestimmt ein Vorstandsmitglied, dem die Aufgabe, die Mitgliederdaten zu pflegen, primär obliegt.
2. Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten.
3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.
§8 Sonstiges
1. Jedes Vorstandsmitglied ist angehalten, sich für den Umgang mit sensiblen Daten mit den Grundlagen der [Public-Key-Verschlüsselung][1] auseinandersetzen und dem Rest des Vorstands seinen öffentlichen Schlüssel zu Verfügung zu stellen.
[1]: http://de.wikipedia.org/wiki/Asymmetrisches_Kryptosystem