HE:Kassel/Pressemitteilungen/2017-Vorratesdatenspeicherung

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Datum: 17.06.2017

Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland - Kreisverband Kassel-Stadt-Land-Web


Piraten: Keine Vorratsdatenspeicherung der Verbindungsdaten bei der Netcom Kassel

Nach dem Gerichtsbeschluss zur Unvereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht [1] fordert Volker Berkhout, der Stadtverordnete der Piratenpartei die Netcom Kassel auf, die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung über ihre Kunden zu stoppen und für sich selbst ebenfalls eine gerichtliche Freistellung zu erwirken.

"Die Vorratsdatenspeicherung ist der Generalverdacht gegen jeden Bürger und ein immenser Eingriff in die Grundrechte jedes einzelnen", so Berkhout. "Nun hat ein Gericht bestätigt, dass die pauschale Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten von Telefon- und Internetnutzern auch in der neuen Fassung der Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist."

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hatte in seinem Beschluss [1] festgestellt, dass die Speicherung der Daten ohne Einschränkung des Personenkreises und ohne auch nur mittelbaren Bezug zu den zu verfolgenden Straftaten nicht mit der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar ist.

Durch das von CDU, CSU und SPD eingeführte Gesetz werden unter anderem Internetprovider gezwungen, die bei der Nutzung von Telefon- und Internetdiensten anfallenden Verkehrs- und Standortdaten ihrer Nutzer für eine begrenzte Zeit von 10 bzw. – im Fall von Standortdaten – 4 Wochen auf Vorrat zu speichern. Es war höchst umstritten und wurde auch von der Piratenpartei auf das Schärfste kritisiert - zu Recht, wie sich herausstellte.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts befreit den Internetprovider SpaceNet AG von der Speicherpflicht [2]. Andere Provider müssen eine entsprechende Befreiung allerdings für sich selbst erwirken.

"Für jeden Provider wäre es ein fatales Signal, die Rechte ihrer Kunden einzuschränken, obwohl ein hohes Gericht die Unvereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit dem geltenden Datenschutz festgestellt hat. Die Netcom muss hier im Interesse ihrer Kunden handeln, deren Freiheitsrechte bewahren und unnötige Kosten für eine Speicherung vermeiden", fordert Berkhout.


Quellen: [1] OVG NRW, Az. 13 B 238/17 http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/36_170622/ [2] https://www.space.net/it-expertenwissen/netzheimer-news/unternehmens-news/detail-unternehmensnews/titel/vorratsdatenspeicherung-vorerst-nicht-bei-spacenet/News/detail/index.html?actbackPid=1&cHash=de109ec3a3f5dbcb76314c5292d796a2


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