HE:Groß-Gerau/Positionen FlughafenFFM

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Optimierung des An- und Abflugsystems

  • Satellitengestützte Navigation für den an- und abfliegenden Verkehr ist Grundlage für alle wesentlichen modernen Optimierungsmöglichkeiten bei der Flugführung. Dieses Potential ist so schnell wie möglich zu erschließen.

Start- und Landeverbot

  • Start- und Landeverbot zwischen 23 - 5 Uhr
  • In den Tages- und Nachtrandzeiten 5-6 und 22-23 Uhr zusätzliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen u.a. sozialen Einrichtungen

Begründung: Das Nachtflugverbot in der oben beschriebenen Zeit ist Teil des Mediationspakets. Das Nachtflugverbot ist untrennbar verbunden mit den anderen Ergebnissen der Mediation, unter anderem den Ausbau des Flughafens. http://www.forum-flughafen-region.de/fileadmin/files/Archiv/Archiv_Mediation-Dokumentation/Endbericht_Mediationsverfahren.pdf (S. 179 ff)

Anti-Lärm-Pakt

  • Wirtschaftliche Anreize, die sich am tatsächlich entstandenen Lärm orientieren und die schnellere Modernisierung der alten Flugzeugflotten durch leisere Maschinen fördern
  • Anreize zur Einhaltung der „minimum noise routes” durch die Piloten und zur häufigeren Anwendung bzw. zur Weiterentwicklung lärmarmer An- und Abflugverfahren
  • Immobilienmanagement als Hilfestellung für besonders betroffene Bürger
  • Eine Selbstverpflichtung der Fraport und der DFS zur kontinuierlichen Verminde rung der Lärmbelastung der betroffenen Bevölkerung. Die Fraport und die DFS sollten mit Nachdruck das Ziel verfolgen, sich im Vergleich mit anderen internationalen Flughäfen zum Vorbild und Vorreiter bei der Reduzierung von Fluglärm zu entwickeln.

Begründung: Auch der Anti-Lärm-Pakt ist ein untrennbarer Bestandteil des Mediationspakets. Einige der Forderungen sind schon eingehalten, andere (s.o.) müssen intensiver forciert werden. http://www.forum-flughafen-region.de/fileadmin/files/Archiv/Archiv_Mediation-Dokumentation/Endbericht_Mediationsverfahren.pdf (S. 179ff)

Lärmobergrenzen

  • Kontingentierung von Fluglärm und Festlegung von lokalen Lärmobergrenzen

Begründung: Durch die Erhöhung der Flugbewegungen von derzeit unter 500.000 auf 701.000

  • Bis 2020 ist es parallel dazu erforderlich den Menschen eine gewisse "Sicherheit" zu geben, dass es nicht noch lauter wird. Auch aus dem Aspekt der Gesundheit sollte es eine Festlegung von Obergrenzen geben.

http://www.forum-flughafen-region.de/fileadmin/files/PDF/Positionspapier__und_Beschluss_FLK_-_Die_Region_und_der_Flughafen_18.10.2011.pdf