HE:Groß-Gerau/Kreisverband/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung des Vorstandes der Piratenpartei Groß-Gerau (Stand: 14. März 2018)

§1 Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten, beziehungsweise die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

Vorsitzender: Dem oder der Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Vertretung nach außen, sowie gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und den anderen Kreisverbänden und deren Untergliederungen. Der oder die Vorsitzende verantwortet die Verwaltung der Mitglieder. Stellvertretender Vorsitzender bzw. Politischer Geschäftsführer: Ihm/Ihr obliegt die Aufgabe, die programmatische Entwicklung des Kreisverbands zu fördern und voranzutreiben. Außerdem obliegt ihm/ihr die Vertretung des Vorsitzenden in Fällen der Abwesenheit in sämtlichen Belangen des Kompetenzbereichs des Vorsitzenden. Schatzmeister: Ihm/Ihr obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Beleg- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Er/Sie darf über ein Budget von 100 Euro pro Quartal ohne Vorstandbeschluss verfügen. Beisitzern obliegt die allgemeine Unterstützung der anderen Vorstandsmitglieder.

§3 Entscheidungsfindung

Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Mitglieder anwesend ist und fasst seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder. Beschlüsse sind von einem beauftragten Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen. Die Abstimmungen werden namentlich protokolliert. Jedes Mitglied des Kreisverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:

  • E-Mail an den Vorstand (vorstand(at)piratenpartei-gross-gerau.de)
  • persönlich oder in Beauftragung auf einer offenen Vorstandssitzung

Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.

§4 Vorstandssitzungen

Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Bei berechtigten Interessen kann eine geschlossene Sitzung einberufen oder die Öffentlichkeit mit der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder für einzelne Beratungspunkte ausgeschlossen werden. Jedes Vorstandsmitglied ist bei berechtigtem Interesse befugt, eine fernmündliche Vorstandssitzung zu verlangen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter muss dann innerhalb von sieben Werktagen eine solche einberufen. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden. Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von sieben Tagen im Wiki veröffentlicht.

§5 Beschlüsse

Anträge sollen vorab allen Mitgliedern des Kreisverbandes über die Mailingliste zur Kenntnis gebracht werden. Anträge mit personenbezogenem Inhalt werden anonymisiert eingereicht, die personenbezogenen Daten sind den Vorstandsmitgliedern unter vorstand@piratenpartei-gross-gerau.de bekannt zu geben. Ein Antrag an den Vorstand erfolgt per E-Mail an gross-gerau@piratenpartei-hessen.de und wird mit dem Betreff [Antrag] gekennzeichnet.

§5a Umlaufbeschlüsse

Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse per E-Mail auf der Mailingliste gross-gerau@piratenpartei-hessen.de treffen. Umlaufbeschlüsse werden mit absoluter Mehrheit der Vorstandsmitglieder getroffen und gemeinsam mit dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht.

§6 Tätigkeitsbericht

Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglieds im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

§7 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute

Einzelverfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie der Schatzmeister Marco Holz. Zur Vertretung ist der Vorsitzende Gernot Köpke einzelverfügungsberechtigt. Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.