HE:Giessen-Lahn-Dill/aKPT/2013.1/alt

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Situation

Aktuell funktioniert der zusammengeschlossene Kreisverband nur eingeschränkt. Der Kreisvorstand kümmert sich primär um Dinge in LDK, behandelt Dinge jenseits seines Verwaltungsbereiches (wie inhaltliche Dinge), vernachlässigt organisatorische Dinge im Landkreis Gießen, verweigert/missachtet grundlegende Ideale und Rechte und kommt der Verpflichtung zur Transparenz und Teilhabe nicht nach.

Im Einzelnen sind dies:

  • Nichtbehandlung von eingereichten Anträgen an den Kreisvorstand
  • Fehlende Veröffentlichungen von Geschäftsordnung und Protokollen
  • Nicht-Bereitstellung von in der Satzung definierten Basis-Beteiligungstools
  • Versäumen des ordentlichen Kreisparteitages und die jährliche Behandlung der Frage des KV-Zusammenschlusses
  • Weitere Verstösse/Missachtungen gegen/von Satzung und Geschäftsordnung
  • Vernachlässigung Gießens und Bevorzugung Lahn-Dills
  • Par ordre du mufti-Vorstandsdasein
    • Kaum Transparenz
    • Kaum Basisbeteiligung
    • Kaum Kommunikation gegenüber der gesamten Basis
    • Bevormundung
    • Politische Aktivitäten (Erstellung von Positionspapieren)
    • Vorenthalten von verbrieften Mitgliedsrechten
  • ...

Generell lässt sich leider auch beobachten, dass im LDK ein starkes Hierachie-, Autoritäts- und Hinterzimmerdenken vorherrscht, während in Gießen Transparenz und Basisbeteiligung als wichtig erachtet werden.

offene Fragestellungen

  • Langt es einfach einen neuen Kreisvorstand zu wählen?
  • Sollten/Müssen die Do's and Dont's des Vorstandes und seiner Rollen besser definiert werden, um die Fehler der Vergangenheit zu vermeiden?
  • Ist der Zusammenschluss überhaupt noch gewünscht?
  • Wann passt es zeitlich?
  • Was ist mit der in Marburg erneut aufgeworfenen BzV-Idee?
  • zu klären ob auf dem aKPT Satzungsänderungsanträge gestellt werden können
  • Umgang mit dem LDK im Falle einer Trennung
  • Deine Frage?

mögliche Lösungsansätze

Es gibt prinzipiell mehrere Wege, um eine vielleicht zu einer Verbesserung der Situation zu kommen.

Dies kann leider nur auf einem aKPT passieren, da der Vorstand auf Anträge ja nicht reagiert und nur ein (a)KPT dem Kreisvorstand Vorgaben machen kann.

Vorbereitung via digitale Beteiligung

  • Einholen von konkreten Fragen via vMB
  • Ausführlicherer LimeSurvey Fragenkatalog
  • ...

Diskussion und Beschlüsse eines aKPT

  • die verschiedenen Erwartungshaltungen
  • die verschiedenen Erfüllungsmöglichkeiten
  • grundlegende Dinge (Protokolle, Vorstandssitzungen, ...)
  • Aufgabenbeschreibungen der Ämter
  • Do's and Dont's des Kreisvorstandes
  • mögliche Vorgaben für die Geschäftsordnung
  • vorab Klärung, was passieren soll, wenn ein Vorstandsmitglied sich weder abmeldet, noch den Job tut - schnelle Abhilfe?
  • Festhalten in schriftlicher Form, wenn sich ein Pirat zu einer Aufgabe meldet - zwingend!
  • Erwartungen an einen künftigen Vorstand sollten so detailliert wie möglich verbindlich beschrieben werden. Insofern das Parteiengesetz solche Handlungseinschränkungen nicht zulässt, könnte man jedem Vorstandskandidaten vorab nahelegen, eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung zu unterschreiben. Die Basis muss allerdings dann auch hinnehmen, wenn Vorstände in den von der Erklärung nicht abgedeckten Grauzonen autonom handeln, denn die Grauzonen werden durch die Handlungsweisungen des Parteiengesetzes überlagert und erlauben dem Vorstand eine entsprechende Autonomie.
  • ...

Misstrauensvotum und Neuwahl des Kreisvorstandes (entfällt, da Handlungsunfähigkeit)

  • Nach § 20 Absatz 2 der Satzung
    • "Ein Misstrauensantrag gegen den Kreisvorstand muss von mindestens von 10% der Mitglieder des Kreisverbandes gestellt werden. Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Schriftform. Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Antragsberechtigten ist die Mitgliederzahl, die der Kreisverband in dem Monat vor dem Misstrauensantrag an den Landesverband als beitragspflichtig gemeldet hat. Die Einbringung als Dringlichkeitsantrag ist unzulässig."

Aufheben des Zusammenschlusses

  • Nach § 22 Absatz 3 der Satzung (Änderungsantrag anhängig)
    • "Die Mitglieder der zusammengeschlossenen Kreise Gießen und Lahn-Dill haben einmal jährlich auf dem ordentlichen Kreisparteitag darüber abzustimmen, ob der Zusammenschluss der beiden Kreise zu einem gemeinsamen Kreisverband fortbestehen soll. Die Abstimmung hat getrennt nach Landkreisen zu erfolgen. Über den Fortbestand des Zusammenschlusses entscheiden die Mitgliederversammlungen jeweils mit einfacher Mehrheit. Erhält auch nur eine der durchzuführenden Abstimmungen die erforderliche einfache Mehrheit nicht, gilt der gemeinsame Kreisverband als aufgehoben."

Tagesordnung

  • Behandlung von Satzungsänderungsanträgen
  • Diskussion und Beschlüsse über den Kreisvorstand
  • Möglicher Misstrauensvotum und Neuwahl des Kreisvorstands
  • Mögliche Beendigung des KV-Zusammenschlusses und Neustart des KV Gießen
  • Bei möglicher Trennung Neugründung des KV Lahn-Dill

Ort und Zeit

  • Soll dies noch während der UU-Sammel- und Wahlvorschlagszulassung-Phase passieren?
  • Am Wochenende oder unter der Woche?
  • Wo?

Unterstützende (entfällt, da Handlungsunfähigkeit)

Es werden 10% der Mitglieder für den aKPT und das Misstrauensvotum benötigt:

  • Dein Name oder Wiki-Kürzel mit 4 Tilden?