HB:SÄA 2013.1/Regeln und Pflichten für Mandatsträger Absatz 4
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bremen von Erich Sturm. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]]. |
- Titel = Regeln und Pflichten für Mandatsträger Absatz 4 - zurückgezogen
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA014
- Beantragt von
- Erich Sturm
- Betrifft
- HB:Satzung / Paragraph Nr. 14; Absatz Nr. 4
- Beantragte Änderungen
"Hiermit beantrage ich, der Parteitag möge beschließen: In die Satzung § 14 der PIRATEN Bremen wird folgenden Absatz eingefügt: (4) Straftatbestände dürfen weder in Fraktionen noch anderweitigen Organen im Binnenverhältnis geklärt werden. Der Landesvorstand ist immer mit einzubeziehen.".
- Begründung
Dem Landesvorstand war es im vergangen Jahr nicht möglich, die Anschuldigen gegen einen Mandatsträger der Piratenpartei zu entkräften, weil der Mandatsträger alle Auskünfte mit der Begründung verweigerte, sein Arbeitsvertrag würde das nicht zulassen und eine gerichtliche Klärung verhinderte, weil er seinen Beschuldiger nicht angezeigt hat. Ohne entsprechende Regelungen können Mandatsträger somit eventuelle Verfehlungen aussitzen und der Landesvorstand hat keine Handhabe zu intervenieren, um Schaden von der Partei abzuwenden.
ORIGINAL | Überarbeitung |
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Originale Fassung. Hier steht ein Text. |
Neue Fassung Hier steht ein Text. |
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ?
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
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- Argument 2
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