HB:SÄA 2013.1/Einladungsfrist
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bremen von Carolin. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]]. |
- Titel = Änderung der Einladungsfrist für Landesparteitage
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA016
- Beantragt von
- Carolin
- Betrifft
- HB:Satzung / Paragraph Nr. 11 ; Absatz Nr. 3
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen, §11, Abs. 3 der Satzung wie folgt zu ändern:
Änderung der Einladungsfrist von zwei Monaten auf sechs Wochen.
Alte Fassung: Die Einladung hat zwei Monate vor regulären bzw. zwei Wochen vor außerordentlichen Parteitagen schriftlich (Fax oder e-Mail genügt) zu erfolgen. Bis spätestens zwei Wochen vorher muss der Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufige Tagesordnung und die Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, schriftlich mitgeteilt werden. Der Tagungsort muss innerhalb des Landes Bremens liegen.
Neue Fassung: Die Einladung hat sechs Wochen vor regulären bzw. zwei Wochen vor außerordentlichen Parteitagen schriftlich (Fax oder E-Mail genügt) zu erfolgen. Bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin muss der Tagungsort, Tagungsbeginn, die vorläufige Tagesordnung und die Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, schriftlich (Fax oder E-Mail genügt) mitgeteilt werden. Der Tagungsort muss innerhalb des Landes Bremens liegen.
- Begründung
Die bisherige Praxis lässt der Person, die mit dem Versand der Einladungen beauftragt ist, sehr wenig Spielraum zum Versenden der Einladungen. Bisher muss im Grunde unmittelbar nach Festlegen des Datums der Versand der Einladungen erfolgen. Mit Blick auf die ehrenamtliche Tätigkeit der beauftragten Person ist ein zeitlicher Puffer ratsam. Die Erfahrungen aus anderen Landesverbänden bzw. dem Bundesverband haben gezeigt, dass eine Frist von sechs Wochen ausreichend und praktikabel ist.
ORIGINAL | Überarbeitung |
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Originale Fassung. Die Einladung hat zwei Monate vor regulären bzw. zwei Wochen vor außerordentlichen Parteitagen schriftlich (Fax oder e-Mail genügt) zu erfolgen. Bis spätestens zwei Wochen vorher muss der Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufige Tagesordnung und die Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, schriftlich mitgeteilt werden. Der Tagungsort muss innerhalb des Landes Bremens liegen.
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Die Einladung hat sechs Wochen vor regulären bzw. zwei Wochen vor außerordentlichen Parteitagen schriftlich (Fax oder E-Mail genügt) zu erfolgen. Bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin muss der Tagungsort, Tagungsbeginn, die vorläufige Tagesordnung und die Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, schriftlich (Fax oder E-Mail genügt) mitgeteilt werden. Der Tagungsort muss innerhalb des Landes Bremens liegen. |
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Eim 21:16, 12. Apr. 2013 (CEST)
- --Freak|kaerF 23:32, 16. Apr. 2013 (CEST)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
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