HB:SÄA 2013.1/Einladungsfrist

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bremen von Carolin.

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Titel = Änderung der Einladungsfrist für Landesparteitage
Änderungsantrag Nr.
SÄA016
Beantragt von
Carolin
Betrifft
HB:Satzung / Paragraph Nr. 11 ; Absatz Nr. 3
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, §11, Abs. 3 der Satzung wie folgt zu ändern:

Änderung der Einladungsfrist von zwei Monaten auf sechs Wochen.

Alte Fassung: Die Einladung hat zwei Monate vor regulären bzw. zwei Wochen vor außerordentlichen Parteitagen schriftlich (Fax oder e-Mail genügt) zu erfolgen. Bis spätestens zwei Wochen vorher muss der Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufige Tagesordnung und die Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, schriftlich mitgeteilt werden. Der Tagungsort muss innerhalb des Landes Bremens liegen.

Neue Fassung: Die Einladung hat sechs Wochen vor regulären bzw. zwei Wochen vor außerordentlichen Parteitagen schriftlich (Fax oder E-Mail genügt) zu erfolgen. Bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin muss der Tagungsort, Tagungsbeginn, die vorläufige Tagesordnung und die Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, schriftlich (Fax oder E-Mail genügt) mitgeteilt werden. Der Tagungsort muss innerhalb des Landes Bremens liegen.

Begründung

Die bisherige Praxis lässt der Person, die mit dem Versand der Einladungen beauftragt ist, sehr wenig Spielraum zum Versenden der Einladungen. Bisher muss im Grunde unmittelbar nach Festlegen des Datums der Versand der Einladungen erfolgen. Mit Blick auf die ehrenamtliche Tätigkeit der beauftragten Person ist ein zeitlicher Puffer ratsam. Die Erfahrungen aus anderen Landesverbänden bzw. dem Bundesverband haben gezeigt, dass eine Frist von sechs Wochen ausreichend und praktikabel ist.






ORIGINAL Überarbeitung

Originale Fassung.

Die Einladung hat zwei Monate vor regulären bzw. zwei Wochen vor außerordentlichen Parteitagen schriftlich (Fax oder e-Mail genügt) zu erfolgen. Bis spätestens zwei Wochen vorher muss der Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufige Tagesordnung und die Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, schriftlich mitgeteilt werden. Der Tagungsort muss innerhalb des Landes Bremens liegen.


Die Einladung hat sechs Wochen vor regulären bzw. zwei Wochen vor außerordentlichen Parteitagen schriftlich (Fax oder E-Mail genügt) zu erfolgen. Bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin muss der Tagungsort, Tagungsbeginn, die vorläufige Tagesordnung und die Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, schriftlich (Fax oder E-Mail genügt) mitgeteilt werden. Der Tagungsort muss innerhalb des Landes Bremens liegen.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Eim 21:16, 12. Apr. 2013 (CEST)
  2. --Freak|kaerF 23:32, 16. Apr. 2013 (CEST)
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  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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