HB:SÄA 2013.1/Änderung §12 Abs. 1 der Satzung (Der Landesvorstand)
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bremen von Malpertaus. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]]. |
- Titel = Änderung §12 Abs. 1 der Satzung (Der Landesvorstand)
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA006
- Beantragt von
- Malpertaus
- Betrifft
- HB:Satzung / Paragraph Nr. 12 ; Absatz Nr. 1
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen:
Im §12 Abs. 1 der Satzung wird die Aufzählung nach "... einem Schatzmeister" beendet, der Satz mit einem Satzzeichen abgeschlossen und alles weitere in diesem Absatz gestrichen.
- Begründung
Der Landesvorstand der Piratenpartei Bremen ist ein verwaltender Vorstand. Er handelt und handelte nicht politisch.
Die politische Arbeit findet aufgrund der besonderen Strukturen des Bundeslandes ausschließlich in den Kreisverbänden statt. Üblicherweise landespolitische Aufgaben wie die Bereiche Schule oder Polizei werden im Bundesland Freie und Hansestadt Bremen durch getrennt agierende und unterschiedlich strukturierte Behörden in den Städten Bremen und Bremerhaven ausgeübt, so dass es faktisch keine Landespolitik gibt. Die Lebenssituationen in den beiden Städten sind stark unterschiedlich. Diese können durch politische Gliederungen vor Ort besser bewertet werden.
Eine starre Aufgabenverteilung wie in der derzeitigen Satzungsfassung vorgesehen ist damit unnötig und der Landesvorstand kann auf die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgröße zurückgeführt werden.
Aufgaben, die bisher durch Vorstandsämter ausgeführt wurden, können ohne qualitativen Verlust an Beauftragte abgegeben. Bei den anstehenden Aufgaben ist ein Vorstandsamt in weit überwiegendem Maße nicht notwendig.
In kurzen Worten: Man kann auch ohne Amt $Dinge tun.
Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.
ORIGINAL | Überarbeitung |
---|---|
Originale Fassung. Der Landesvorstand besteht aus: einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem politischen Geschäftsführer, einem Generalsekretär und bis zu drei Beisitzern. |
Neue Fassung Der Landesvorstand besteht aus: einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister. |
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Ein Landesvorstand ist nicht nur ein rein verwaltender Vorstand, sondern muss eben auch zwischen der Bundes- und den Kreisebenen vermitteln dem entsprechend über Anregungen oder Umsetzung der Beschlüsse höherer Ebenen entscheiden. Dieser Entscheidungsprozess verliert mit nur 3 Personen an Objektivität. Zudem kann ggf. keine Mehrheit erreicht werden, falls sich eine Person enthält. plutik
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Aus Sicht eines Beauftragten muss ich ebenfalls hinzufügen, dass es viel Zeit kostet auf die Beschlüsse und Umsetzung des Landesvorstandes zu warten bis eine konkrete Aufgabe formell Umgesetzt werden kann. Sofern eine Reduzierung sinnvoll ist, sehe praktisch das Problem, dass eine solch schnelle Reduzierung dem eigentlichen Ziel der Aufgabenverteilung entgegen spricht. plutik
- Antwort zu 1
- Antwort zu 2
- Antwort zu 2.1
- noch eine Antwort zu 2
- Argument 3
- Sobald nur ein einziger ausfällt, muss unverzüglich nachgewählt werden, was bei einem 4-köpfigen Vorstand erst später notwendig wäre.
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- Sobald nur ein einziger ausfällt, muss unverzüglich nachgewählt werden, was bei einem 4-köpfigen Vorstand erst später notwendig wäre.
- Argument 4
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