HB:Landesverband Bremen/LPT 2022 01/Antragsportal

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Satzungsänderungsanträge

Beschluss des Landesparteitag Bremen vom 2022-03-20 #SÄA001: Änderung Einladungsfristen
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Text:
Der Landesparteitag möge beschließen: §11 Ziffer 3 der Landessatzung der Piratenpartei Bremen wird wie folgt geändert: Die Einladung hat vier Wochen vor regulären bzw. 10 Tage vor außerordentlichen Parteitagen schriftlich (Fax oder e-Mail genügt) zu erfolgen. Bis spätestens zwei Wochen vor einem regulären bzw. 10 Tage vor einem außerordentlichen Parteitag müssen der Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufige Tagesordnung und die Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, schriftlich mitgeteilt werden. Der Tagungsort muss innerhalb des Landes Bremens liegen.
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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Die bestehende lange Einladungsfrist von sechs Wochen für reguläre Parteitage und zwei Wochen für außerordentliche Parteitage ist u. U. hinderlich; teilweise fallen mögliche Tagungsorte wegen zu langer Vorlauffrist aus.

Beschluss des Landesparteitag Bremen vom 2022-03-20 #SÄA002: Amtszeit des Vorstandes
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Text:
Der Landesparteitag möge beschließen: § 12 Ziffer 4 der Landessatzung Bremen wird wie folgt geändert: Die Mitglieder des Landesvorstandes werden erstmalig durch die Gründungsversammlung, danach auf dem Landesparteitag gewählt. Ab dem Kalenderjahr 2022 erfolgt die Wahl alle zwei Jahre, die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre.
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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Jeder neue Vorstand muss sich zunächst in seine Aufgaben einarbeiten. Bei jährlichen Vorstandswahlen ist in Wahljahren keine ausreichende Kontinuität gewährleistet; neu gewählte Vorstände, die noch nicht eingearbeitet sind, sind schnell mit den Anforderungen z. B. einer Bundestagswahl oder Landtagswahl überfordert. Der Wechsel zur längeren Amtszeit ist so gewählt, daß die Vorstandswahlen nicht in Wahljahre fallen.