HB:Kreisverband Bremerhaven/Kreismitgliederversammlung 2014/antraege

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Hier könnt ihr Satzungsänderungsanträge oder andere Anträge einstellen, die dann auf der Kreismitgliederversammlung behandelt werden.

Frist- und Formwahrung

Formale Anforderungen oder satzungsgemäße Fristen gibt es bisher nicht. Anträge sollten neben dem Einstellen hier auch auf der Bremerhavener Mailingliste gepostet werden. Erfahrungsgemäß werden Anträge bei denen das nicht geschehen ist einfach abgelehnt. Wäre doch schade drum.

Bitte achtet darauf, ob nicht bereits ein anderer Antrag eure Änderung vorsieht.

Für die Positionspapiere findet ihr hier die zu benutzende Vorlage: [1]

Falls ihr Anregungen oder Kritik zu einem Antrag habt, so schreibt doch einfach eine E-Mail an die Bremerhavener Mailingliste, damit alle darüber diskutieren können oder meldet euch direkt bei dem Antragsteller. Bewahrt bei allem den Respekt vor dem Gegenüber.

Satzungsänderungsanträge

Programmanträge

Die Kreismitgliederversammlung 2012.1 hat beschlossen, zukünftig neben dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland ausschließlich Positionspapiere als wesentlichen Bestandteil der politischen Aussagen der Piratenpartei Bremerhaven und deren politischer Identität zu verabschieden. Programmanträge werde also nicht behandelt.

Positionspapiere

Für die Positionspapiere findet ihr hier die zu benutzende Vorlage: [2]

Positionspapierentwurf 1 Titel eingebracht am Daturm von Nutzer

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:

Titel

Text

Nutzer

Andere Anträge


Antrag auf Änderung des § (2) der Satzung - Zusammensetzung des Vorstands

aktuelle Fassung:

(2) Der Vorstand besteht aus: einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und einem Beisitzer. Sie bilden den Vorstand nach § 26 BGB. Rechtsverbindliche Verträge können nur vom Schatzmeister zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied geschlossen werden.

geänderte Fassung:

Der Vorstand besteht aus: einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und bis zu fünf Beisitzern. Sie bilden den Vorstand nach § 26 BGB. Rechtsverbindliche Verträge können nur vom Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister geschlossen werden.

Mit der Änderung vereinheitlichen wir die Satzungen im Bremer Landesverband und benötigen ein Vorstandsmitglied weniger. Trotzdem kann sich jede*r als Beisitzer*in in die politische Arbeit einbringen.

Weiter Begründung erfolgt mündlich.