HB:Kreisverband Bremen-Stadt/KMV13/SÄA002

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Antragsteller: JanR

Datum: 06.12.2013


Alle Jahre wieder - Wiedereinführung des Schatzmeisters

Antragstext:

§ 5 Absatz 2 der Satzung des Kreisverbands wird wie folgt geändert:

(2) Der Vorstand besteht aus: einem Vorsitzenden, einem zweiten Vorsitzenden, einem Schatzmeister und bis zu fünf Beisitzern. Sie bilden den Vorstand nach § 26 BGB. Rechtsverbindliche Verträge können nur vom Vorsitzenden oder zweiten Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister geschlossen werden.

§ 10 der Kreissatzung wird wie folgt geändert:

(1) Die KMV wählt zwei Kassenprüfer und maximal einen Stellvertreter. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Eine direkt aufeinander folgende Wiederwahl ist nur einmal möglich. Die Kassenprüfer prüfen mindestens einmal jährlich das Übereinstimmen von Buchungen und Belegen, die Ordnungsgemäßheit der Buchführung, die Angemessenheit der Ausgaben und die Übereinstimmung mit den Beschlüssen von Vorstand und KMV. Sie berichten der KMV das Ergebnis der Prüfung und stellen den Antrag auf Entlastung des Kreisvorstandes in Finanzangelegenheiten.

Begründung:

Durch die Verteilung der Mittel aus der Parteienfinanzierung zu Gunsten der KVs in unserem Landesverband sollen die Kreisverbände mehr Verantwortung bekommen. Um dem gerecht werden zu können, halte ich die Widereinführung eines "eigenen" Schatzmeisters für sehr sinnvoll, da die für die Finanzen verantwortliche Person so stärker in die Entscheidungen im Kreisvorstand eingebunden ist. Zudem dürfte der Vorstand durch die engere Zusammenarbeit einen besseren Einblick in die finanziellen Möglichkeiten des KV bekommen, was die Arbeit der gesamten Gliederung verbessern dürfte.