HB:Kreisverband Bremen-Nord/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung des Vorstandes

Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Bremen-Nord

Stand: 15.01.2013


§1 - Vorstand

(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der aktuellen Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
(2) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
(3) Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen, im Umfang in angemessener Weise begrenzten, Tätigkeitsbericht zur Veröffentlichung auf der Kreismitgliederversammlung an.
(4) Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:
  • Vorsitzender: Volker Menge
  • Stellvertretender Vorsitzender: Reinhard Schmitz
  • Beisitzer: Volker Gross
  • Beisitzer: Johannes Kolbe
(5) Die Geschäftsstelle des KV PIRATEN Bremen-Nord befindet sich am Wohnsitz des Vorsitzenden und lautet:

Piratenpartei Deutschland Kreisverband Bremen-Nord
c/o Volker Menge

Richard-Jung-Str. 33
28779 Bremen

§2 - Aufgaben der Vorstandsmitglieder

(1) Vorsitzender - Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Kreisverbandes Bremen-Nord. Der Vorstandsvorsitzende vertritt die Piraten nach außen.
(2) Stellvertretender Vorsitzender - Der stellvertretende Vorsitzende hat die primäre Aufgabe den Vorsitzenden in dessen Abwesenheit in all seinen Aufgaben zu vertreten. Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorstand gegenüber den Mitgliedern.
(3) Beisitzer - übernimmt vom Vorstand verteilte Aufgaben, den Anforderungen und Fähigkeiten entsprechend.
(4) Das vom Vorstand gewählte Mitglied Volker Gross aus dem Vorstand des Kreisverbandes, befasst sich mit den Finanzen des Kreisverbandes Bremen-Nord, in enger Zusammenarbeit mit dem Schatzmeister des Landesverbandes Bremen. Die Beleg- und Kontoführung des Kreisverbandes Bremen-Nord wird durch den Schatzmeister des Landesverbandes Bremen übernommen.

§3 - Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung soll während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende veröffentlicht. Das Protokoll dient somit als Einladung für die kommende Sitzung. Sollte im Protokoll kein Termin für die nächste Sitzung festgelegt werden, sind die Vorsitzenden für die Terminfindung und zur Einladung mit einer Frist von 7 Tagen per E-Mail zuständig.
(2) Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt. Die Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden oder bei dessen Abwesenheit vom Stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.

§4 - Sonstiges Vorstand

(1) Aufgaben zur Durchführung der Geschäfte können durch den Vorstand frei vergeben werden. Bei, im laufenden Jahr, frei werdenden Positionen, übernimmt ein anderes Vorstandsmitglied die Aufgaben des ausgefallenen Mitglieds.

§5 - Öffentlichkeit und deren Ausschluss

(1) Piraten ist es gestattet an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilzunehmen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Dieser Antrag ist zu begründen.
(2) Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

§6 - Anträge

(1) Anträge an den Vorstand können gestellt werden von:
  • dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland, sowie dessen Mitgliedern
  • den Vorständen anderer Landesverbände der Piratenpartei Deutschland
  • dem Vorstand der Jungen Piraten Bremen (sofern gegründet)
  • den Organen der PIRATEN Bremen und dessen nachgeordneten Gebietsverbänden
  • jedem Mitglied des Kreisverbandes Bremen-Nord einzeln
(2) Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:
  • E-Mail an den Vorstand
  • persönlich oder in Beauftragung zu Beginn der Vorstandssitzung
(3) Jeder Antrag bedarf einen Antragsteller und einen vollständigen endgültigen Antragstext.
(4) Jeder an den Landesvorstand gestellte Antrag wird behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden und werden in die nächste entsprechende Tagesordnung übernommen.

§7 - Beschlüsse

(1) Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Änderungen an der Geschäftsordnung, sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vorstandes des Kreisverbandes Bremen-Nord.
(2) Beschlüsse können auf einer Sitzung in offener Abstimmung, im Umlaufbeschluss auf elektronischem Wege getroffen werden und sind spätestens zur nächsten Vorstandssitzung öffentlich zu machen.
(3) Umlaufbeschlüsse werden per E-Mail mit Link zu der betreffenden Wiki-Seite vom Antragsteller angekündigt, dann von den Vorständen auf der benannten Wiki-Seite unverzüglich abgestimmt. Die Abstimmung endet, wenn das Ergebnis feststeht. Steht bis zur nächsten Vorstandssitzung das Ergebnis nicht fest, endet das Umlaufverfahren und über den Antrag wird in der Vorstandssitzung entschieden.
(4) Die folgenden Beschlüsse können durch ein Vorstandsmitglied allein getroffen werden:
  • Ausgaben bis 50€, die keine Laufenden Kosten verursachen, unter Vorlage von Belegen zur nächsten Vorstandssitzung. Ausgaben müssen dem Schatzmeister des Landesverbandes Bremen, incl. Belege, zwingend mitgeteilt werden

§8 - Protokolle

(1) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse enthalten. Es kann zusätzlich Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes wiedergeben. Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist.
(2) Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden durch den Leiter der Sitzung ein Protokollant bestimmt.
(3) Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
(4) Das Protokoll wird dem Vorstand vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Das endgültige Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen.

§9 - Mitgliederdaten

(1) Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Den Vorsitzenden und dem Schatzmeister (Schatzmeister des Landesverbandes Bremen) obliegt die Aufgabe die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.
(2) Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert.
(3) Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
(4) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an Nicht-Zugriffsberechtigte ist untersagt.

§10 - Kommunikation

(1) E-Mails, Briefe, Verträge und sonstige Kommunikation mit dem Vorstand sind nach Möglichkeit öffentlich, wenn nichts anderes vereinbart ist oder sonstige schwerwiegende Gründe dies Verhindern.

§11 - Inkrafttreten

(1) Diese Geschäftsordnung wurde vom gewählten Vorstand auf seiner ersten Sitzung am 27.11.2013 aktualisiert und in Kraft gesetzt.

Download der Geschäftsordnung

Link zum Download PDF Wird noch erneuert

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