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Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstandes der Piraten Landsberg aus dem Jahre 2013 und regelt die Geschäfte des Vorstandes der Piratenpartei Landsberg Beschlossen am 14.06.2013.

§1 Allgemeines

1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.

3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

4. Über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit fertigt jedes Vorstandsmitglied einen schriftlichen, im Umfang in angemessener Weise begrenzten, Tätigkeitsbericht an.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

1. Aleks Lessmann, Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Pflege der Beziehungen zum Landesverband, Bezirksverband und anderen Kreisverbänden, sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Er vertritt den Kreisverband nach außen.

2. Tobias Frage, Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben. Er wirkt mit bei der Entwicklung der politischen Inhalte. Ihm obliegt die Kommunikation mit den Mitgliedern und Pflege der Mitgliedsdaten. Außerdem ist er zuständig für die Innerparteiliche Transparenz und die Kommunikation von Vorstandsangelegenheiten wie Termine und Protokolle.

3. Eric Lembeck, Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Ihm obliegt die Kontrolle der Finanzen.

4. Michael Fuchs-Gamböck, Beisitzer: ihm obliegt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

5. Marius Allgaier, Beisitzer: Ihm obliegt die Pflege der Beziehungen mit Stammtischen und Ortsverbänden. Er ist Ansprechpartner der Jungen Piraten. Er unterstützt die übrigen Vorstandsmitglieder in organisatorischen und technischen Belangen.

§3 Beschlußfassung

1. Beschlüsse werden in der Vorstandsitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.

2. Für jeden Beschluss müssen ein oder mehrere Zuständige angegeben werden.

3. Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse des Vorstands mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der an der Abstimmung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

4. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit, also mindestens 3 Ja-Stimmen, der Vorstandsmitglieder. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. Umlaufverfahren dauern höchstens 48 Stunden.

5. Beschlüsse des Vorstands sind vom Beisitzer unverzüglich aktenkundig zu machen. Es wird ein Antrags-/Entscheidungsbuch im Wiki geführt. Auf Wunsch ist jedem Mitglied des Kreisverbandes Einsicht in die Beschlüsse des Vorstands zu gewähren.

6. Anträge an den Vorstand können gestellt werden von:

1. jedem Bürger oder Bewohner Deutschlands

2. jedem Mitglied der Piratenpartei Deutschland

3. einem Organ der Piratenpartei Deutschland oder deren Untergliederungen

4. einem Organ der Jungen Piraten Deutschland oder deren Untergliederungen

§4 Vorstandssitzungen

1. Die Vorstandssitzungen finden regelmäßig als Präsenzsitzung statt. In Ausnahmefällen können diese auch fernmündlich stattfinden.

2. Regelmäßige Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden in Textform einberufen und finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können Sitzungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.

3. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.

4. Der Vorstand jedes angegliederten Ortsverbandes hat das Recht ein Mitglied aus seiner Mitte zu allen Vorstandssitzungen zu entsenden. Der Entsandte hat Rede- aber kein Stimmrecht. Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.

5. Es obliegt dem 2.Vorsitzenden zu jeder Sitzung unverzüglich ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll ist vom 2.Vorsitzenden unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche im Wiki zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Protokolls muss zeitgleich auf der Mailingliste des Kreisverbandes bekannt gegeben werden. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im veröffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten

1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband.

2. Der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister erhalten Zugriff auf die Mitgliederdaten.

3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten ist nicht zulässig. Auf Beschluss des Vorstands können Mitgliederdaten ausnahmsweise an einen beauftragten Piraten weitergegeben werden, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind und dem Kreisverband eine entsprechende Datenschutzverpflichtungserklärung vorliegt.