Gesundheitspiraten/Gesundheitsprogramme/Nordrhein-Westfalen

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Gesundheitsprogramm des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen

Gesundheitsprogramm Nordrhein-Westfalen

Veröffentlichungspflicht für medizinische und pharmazeutische Studien

Die forschenden pharmazeutischen Firmen sind derzeit nicht zur vollständigen Veröffentlichung von Studien verpflichtet. Bisher existieren nur Selbstverpflichtungen und Absichtserklärungen der Industrie. Zurzeit ist es gängige Praxis von einer klinischen Studie ungünstige Teilaspekte zu verschweigen oder durch nachträgliche Änderung des Studiendesigns die Studie positiver erscheinen zu lassen.

Im Sinne eines Gesundheitssystems, das auf das Wohl der Patienten ausgerichtet ist, muss es eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung aller Studiendaten geben. Dies soll auf frei zugänglichen Portalen geschehen. Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, müssen unter freien Lizenzen veröffentlicht werden. Die Ergebnisse müssen der deutschen Bevölkerung auf Anfrage zugänglich sein.

U- und J-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche

Kinder werden ab der Geburt regelmäßig einem Kinderarzt vorgestellt, um mögliche Fehlentwicklungen des Kindes frühzeitig zu erkennen. Die regelmäßigen Untersuchungen enden mit der Einschulung. Deshalb wollen die PIRATEN NRW, dass U-Untersuchungen [?] zwischen dem fünften und vierzehnten Lebensjahr im jährlichen Rhythmus durchgeführt werden. Die U-Untersuchungen vor dem fünften Lebensjahr und die J-Untersuchungen [?] nach dem vierzehnten Lebensjahr sollen nach der bisherigen Regelung beibehalten werden.

In einer nicht unerheblichen Zahl von Elternhäusern sind die Eltern nicht in der Lage, sich angemessen um ihre Kinder zu kümmern. Durch Überlastung und Überforderung entstehen Probleme wie Verwahrlosung und Gewalt gegen Kinder. Die Vorsorgeuntersuchungen müssen bis zum 18. Lebensjahr fortgeführt werden. Die PIRATEN NRW wollen sicherstellen, dass die Untersuchungen wahrgenommen werden.

Erste Hilfe

Die PIRATEN NRW planen ein Programm zur Förderung von Ersthelfermaßnahmen. Es reicht nicht, einmal im Leben an einer Schulungsmaßnahme in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilzunehmen. Wir wollen, dass Erste Hilfe in die Schulprogramme für Schüler zwischen zehn und sechzehn Jahren aufgenommen wird. Dies kann zum Beispiel im Rahmen von Projekttagen geschehen. Darüber hinaus setzen wir uns für die Einrichtung und Förderung von Schulsanitätsdiensten ein. Diese sollen freiwillig von den Schülern wahrgenommen werden und ihr Verantwortungsbewusstsein fördern. Die bereits bestehenden Angebote der Ersten Hilfe sollen für Interessierte kostenfrei angeboten werden.

Schule macht krank?!

Schüler und Lehrer in den Allgemeinbildenden Schulen im Land sind täglich Belastungen ausgesetzt, die durchaus mit denen eines Arbeitnehmers im Büroumfeld zu vergleichen sind. Trotz der absehbaren Folge- und Spätschäden für die Gesundheit werden Probleme nicht gelöst und mit dem Hinweis auf die desolate Finanzlage abgewiesen. Einklagbare Vorgaben, wie sie bereits bei Arbeitnehmern existieren, gibt es nicht.

Das hat zur Folge, dass sowohl dem Gesundheits- als auch dem Sozialsystem in großem Umfang Lasten entstehen. Für die Schüler und Lehrer an den Allgemeinbildenden Schulen sind daher verbindliche Vorgaben über die Arbeitsbedingungen zu erstellen. Diese sollen sich an den Arbeitsplatzrichtlinien für Arbeitnehmer im Büroumfeld orientieren, jedoch an die besonderen Bedürfnisse der Kinder angepasst werden. Das kann in Form einer „Berufsgenossenschaft Lernen“ erfolgen, die dann sowohl Kontrollinstanz als auch Ansprechpartner im Konfliktfall ist.

Umgang mit psychischen Erkrankungen

Psychische Erkrankungen sind in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema. Während körperliche Erkrankungen eher als Normalität akzeptiert sind, werden Menschen mit psychischen Erkrankungen stigmatisiert und ausgegrenzt. Ihnen wird somit eine gesellschaftliche Teilhabe entweder erschwert oder sogar vollständig verwehrt.

Die Gleichstellung von psychischen und physischen Erkrankungen ist in Deutschland immer noch nicht erreicht, auch wenn der Gesetzgeber schon wichtige Weichen gestellt hat. Das gesellschaftliche Leben und die Arbeitswelt sind häufig nicht auf die gesundheitlichen Einschränkungen der Betroffenen eingerichtet. Vorurteile überwiegen das Wissen um die seelischen Krankheitsbilder.

Auch die soziale Inklusion [?] von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist noch nicht umfassend gelungen. Sie sehen sich in der Gesellschaft häufig mit dem Anspruch konfrontiert, sich anpassen zu müssen. Ziel der PIRATEN NRW ist es, die Akzeptanz von psychischen Erkrankungen in der Gesellschaft zu fördern und somit auch die Teilhabe in vollem Umfang zu ermöglichen. Dabei ist es die Aufgabe der Gesellschaft sich an die Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen, nicht etwa umgekehrt.

Die PIRATEN NRW fordern deshalb eine stärkere Aufklärung über psychische Erkrankungen. Sie setzen sich dafür ein, Maßnahmen zu ergreifen, um das Bewusstsein und die Akzeptanz für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu stärken; mit dem Ziel, sowohl das Bewusstsein zu erhöhen als auch über psychische Erkrankungen zu informieren.

Zusätzlich regen die NRW-Piraten an, Konzepte sowohl in der Partei als auch in der Gesellschaft zu erarbeiten und in den politischen Prozess einzubringen, um Betroffenen eine soziale Inklusion im gesamten gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Als zweiten Weg sehen und fordern wir die Verbesserung der psychiatrischen und psychologischen Versorgung sowohl im Hinblick auf therapeutische Angebote für die Betroffenen als auch auf die Aus- und Weiterbildung sowie die Einkommenssituation des Pflegepersonals und der Ärzte.

Die PIRATEN NRW stehen grundsätzlich für die Gleichstellung von seelischen und körperlichen Erkrankungen und setzen sich für eine stärkere Aufmerksamkeit für diese Problematik in der Gesundheitspolitik ein. Die Gleichstellung soll nicht nur in den ärztlichen Behandlungen oder juristisch erfolgen, sondern auch in der gesamten Gesellschaft und so auch in der Arbeitswelt durchgesetzt werden. Die PIRATEN NRW bekennen sich deshalb auch zur Integration, Inklusion [?] und Förderung von Menschen mit psychischen und physischen Erkrankungen.

Einheitliche Rettungsmittel

Die PIRATEN NRW setzen sich für eine landesweit einheitliche Ausstattung der Rettungsdienstfahrzeuge (Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarztfahrzeuge) der Kommunen, Hilfsorganisationen (DRK, JUH, ASB, MHD, DLRG) als auch der privatwirtschaftlichen Dienstleister ein. Die Umsetzung der DIN EN 1789 muss verbindlich durch das Rettungsdienstgesetz NRW vorgeschrieben werden; ebenso Materialausstattungen, die sich aus den Anforderungen der Richtlinien der Fachgesellschaften der Ärzteschaft ergeben. Als Beispiel dient die flächendeckende Einführung des 12-Kanal-EKG auf Rettungswagen. Gleichermaßen muss eine Mindestausstattung an Medikamentengruppen und Wirkstoffen pro Rettungswagen festgelegt werden. Das Ziel ist, einheitliche Mindestausstattungen zu definieren, die erstens eine hohe Qualität der Patientenversorgung garantieren und zweitens das Zusammenwirken unterschiedlicher Rettungsdienste in NRW einfacher gestalten.

Die PIRATEN NRW setzen sich deswegen für eine NRW-weite einheitliche Ausstattung von Rettungsmitteln ein. Dies beinhaltet die einheitliche Beschreibung der Gerätefähigkeiten in einem Rettungsmittel, die klare Ausstattungsliste von medizinischem Kleinmaterial, als auch einer Wirkstofftabelle von Medikamenten, die auf Rettungswagen als Mindestausstattung mitzuführen sind.

Fortbildungspflicht in der Pflege

Die professionelle berufliche Pflege in Form der Gesundheits- und Krankenpflege, als auch der Altenpflege ist einem enormen Arbeits- als auch Wissensdruck ausgesetzt. Die ständig zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich der Medizin als auch der Pflege sowie die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen machen eine ständige und fundierte Fortbildung unausweichlich. Die PIRATEN NRW fordern eine Fortbildungsverpflichtung und einen Fortbildungsnachweis von professionell beruflich Pflegenden, um den modernen pflegerischen als auch medizinischen Anforderungen gerecht zu werden. Die Form des Nachweises kann dabei in einem Punktesystem ähnlich dem Modellprojekt „Registrierung beruflich Pflegender“ erfolgen. Die Fortbildungen sind so zu etablieren, dass es eine Freistellungspflicht seitens der Arbeitgeber gibt.

Pflegequalität und Pflegesicherheit

Die PIRATEN NRW sprechen sich für klare und eindeutige Regeln zum Personaleinsatz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen der Langzeitversorgung aus. Es sind durch Fachgremien anhand empirisch festgestellter Fakten Zahlenschlüssel festzulegen, nach denen die maximale Anzahl von Patient pro dreijährig examinierter Pflegekraft definiert ist. Zusätzlich ist je nach Bereich festzulegen wie viele Pflegehilfskräfte minimal und maximal im Verhältnis zu dreijährig examiniertem Personal einzusetzen sind. In Abteilungen mit besonderen Belastungen, wie zum Beispiel Intensivstationen, sind Sonderschlüssel anzuwenden, die wie im Fall der Intensivmedizin bereits durch die DIVI [?] definiert wurden. Diese Festlegungen werden durch ein Fachgremium des Bundes oder Landes, nicht aber der Landschaftsverbände, getroffen bzw. bestätigt.

Elektronische Gesundheitskarte

Die PIRATEN NRW lehnen die Fortsetzung des Rollouts [?] der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) als Schlüsselkarte zu Datensammlungen auf Zentralservern der Firma Gematik [?] ab (innerhalb der sogenannten Telematik-Infrastruktur (TI) und den sogenannten Online-Rollout [?] im derzeitigen Planungsstand sogenannter „Mehrwertdienste“ für NRW mit über 16 Millionen gesetzlich Versicherten.

Dies gilt zum einen wegen der zwangsläufigen Speicherung medizinischer Daten auf Zentralservern. Zum anderen gilt das mit Blick auf den Umstand, dass die eGK [?] derzeitiger Prägung als Speichermedium zur Aufnahme von elektronischen Rezepten oder der elektronischen Patientenakte und weiteren Anwendungsbereichen insgesamt ungeeignet ist, die Rechte der Versicherten bezüglich ihrer hochsensiblen und höchstpersönlichen Gesundheitsdaten zu schützen. Außerdem ist der Speicher auf der Karte nicht ausreichend dimensioniert, obwohl es Alternativen gibt (eGK M+ mit 100 MB). Die Schaffung des „gläsernen Patienten" ist abzulehnen. In der derzeitigen, im vorgezogenen Rollout befindlichen Variante dient die eGK später einzig als Schlüssel für Anwendungen, welche mit einer Zentralspeicherung der Daten und Online-Anbindungen der Leseterminals verbunden ist. Die mit dem System verbundenen Risiken des Missbrauchs der Daten sind nicht eingrenzbar, weshalb eine Zentralspeicherung ausscheidet und somit die eGK derzeit auch.

Die PIRATEN NRW fordern stattdessen die umgehende, ergebnisoffene Einleitung eines Moratoriums [?] bezüglich des Rollouts der eGK und des Einsatzes der TI der Firma Gematik. Während des Moratoriums soll das Konzept der TI unter Einsatz der eGK in allen Details durch unabhängige Gutachter auf den Prüfstand gestellt werden.

Whistleblowing

Die PIRATEN NRW setzen sich für eine Umsetzung der Grundidee des Schutzes von Whistleblowern [?] auf Landesebene ein. Menschen, die Kenntnis über Missstände im Gesundheitswesen, beispielsweise der Pharmaindustrie, der Gesundheitsprodukteindustrie, den Kranken- und Pflegehilfsorganisationen haben, sollen in die Lage versetzt werden, ihre Kenntnisse anonymisiert der Landesregierung mitzuteilen. Zu diesem Zweck sollen geeignete Internetseiten oder Adressen geschaffen werden. Auf diesen sollen auch versehentliche Übermittlung bzw. Speicherung von Daten, die Rückschlüsse auf die anzeigende Person zulassen, bewusst verhindert werden. Andererseits müssen die Verfahren, soweit technisch möglich, sicherstellen, dass keine verleumderischen oder anderweitig unbegründeten Beschuldigungen erfolgen, ohne dass hierdurch zu hohe Hürden geschaffen werden, die eine Meldung verhindern.

Die PIRATEN NRW setzen sich in diesem Zusammenhang ferner für eine Regelung ein, die dazu führt, dass Hinweisen der oben genannten Art in angemessener Weise nachgegangen wird. Dabei müssen die rechtsstaatlichen Grundsätze beachtet werden. Die Untersuchungen haben mit ausreichender Geheimhaltung zu erfolgen, um eine mediale Vorverurteilung zu verhindern. Verantwortlich für die Verfolgung der gemeldeten Zustände sind die entsprechenden Aufsichtsbehörden.

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter berichtet jährlich dem Parlament über entsprechende Aktivitäten und macht Vorschläge zu einer Erhöhung der Effizienz der Maßnahme.

Übersicht

Das hier aufgeführte Programm des oben genannten Landesverbandes ist lediglich von dessen offizieller Programmseite kopiert. Aktualität kann nicht gewährleistet werden, für die aktuelle Programmversion bitte auf die Programmseite des Landesverbandes gehen.