BY:LV/Vorstand/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung des Bayerischen Vorstands, beschlossen am 19.02.2024 in der konstituierenden Landesvorstandssitzung

§1 Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung gleichberechtigt gemäß nachfolgender Zuständigkeitsverteilung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Vorstandsmitglieder können einzelne Aufgaben an andere Vorstandsmitglieder, Assistenten oder Beauftragte delegieren. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Der Vorstand fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen angemessenen Tätigkeitsbericht in Textform an.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

Stellv. Vorsitzender Dem stellvertretenden Vorsitzenden obliegen die Vertretung des Vorsitzenden bei Verhinderung, die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Koordination der politischen Arbeit, die Repräsentation und die Vertretung des Vorstands sowie des Landesverbands nach außen, die Pflege der Beziehungen zum Bundesverband und den anderen Landesverbänden, die Kontakte zu den Vorsitzenden auf Bundesebene sowie innerhalb Bayerns, die Betreuung der Geschäftsstelle München der Kontakt zu den Mandatsträgern, der Kontakt zu den Bezirksverbänden und den darunterliegenden Gliederungen, die Koordination des Social-Media - Teams, die Führung und Koordination der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Kontakte zu NGOs.

Schatzmeister Dem Schatzmeister obliegen die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung sowie die Führung des Wahlkampfbudgets, die Vertretung nach außen gegenüber Kredit-/Finanzinstituten, die Laufenden Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen, die Koordination von Methoden und Prozessen zur Finanzverwaltung im gesamten LV in Zusammenarbeit mit den Schatzmeistern der Gliederungen.

Generalsekretär Dem Generalsekretär obliegen die Kontakte zu den Generalsekretären auf Bundesebene sowie innerhalb Bayerns, die rechtlichen Verfahren des Landesvorstands gemeinsam mit dem 1.Vorsitzenden, der Kontakt zur und die Unterstützung der Bayern-IT gemeinsam mit dem stellv. Generalsekretär, die Unterstützung und Vertretung des Schatzmeisters bei dessen Aufgaben. Die Verwaltung der bayerischen Zugänge als LV-Verantwortlicher. Die Verwaltung der bayerischen Mitglieder und Neumitglieder. Die Verwaltung und Führung der LV-BY Wiki-Seite. Er ist primärer Ansprechpartner für das bayerische Verwaltungsteam.

stellv. Generalsekretär Dem stellvertretenden Generalsekretär obliegt die Vertretung des Generalsekretärs bei Verhinderung. Der Kontakt zur und die Unterstützung der Bayern-IT gemeinsam mit dem Generalsekretär, die rechtlichen Verfahren des Landesvorstands gemeinsam mit dem Generalsekretär, die Durchführung von politischen Veranstaltungen sowie der Kontakt zur Servicegruppe Event. Die Verwaltung der bayerischen Zugänge als zweiter LV-Verantwortlicher. Die Verwaltung der bayerischen Mitglieder und Neumitglieder. Die Verwaltung und Führung der LV-BY Wiki-Seite.

Beisitzer 1 (Arko) Dem Beisitzer obliegen der Kontakt zu Mitgliedern ohne weitere zuständige Untergliederung, die Kommunikation von Vorstandsangelegenheiten wie Protokolle und Audioaufzeichnungen sowie die Veröffentlichung als Podcast. die Koordination des Social-Media - Teams mit den anderen Vorstandsmitgliedern. Die Unterstützung des stellvertretenden Vorsitzenden bei dem Kontakt zu den Mandatsträgern. Die Unterstützung des stellvertretenden Vorsitzenden bei der internen Kommunikation mit den unterliegenden Gliederungen. Die Unterstützung des Vorsitzenden bei der politischen Arbeit, die Kommunikation von Vorstandsangelegenheiten wie Terminen via X und Mastodon. Der Unterstützung des gesamten Vorstandes soweit dies möglich ist, ist Ansprechpartner für die politischen und Themen-Beauftragten.

Beisitzer 2 (Julian) Dem Beisitzer obliegen der Kontakt zu Mitgliedern ohne weitere zuständige Untergliederung, die Koordination des Social-Media - Teams mit den anderen Vorstandsmitgliedern. Die Unterstützung des stellvertretenden Vorsitzenden bei dem Kontakt zu den Mandatsträgern. Die Unterstützung des stellvertretenden Vorsitzenden bei der internen Kommunikation mit den unterliegenden Gliederungen. Die Unterstützung des Vorsitzenden bei der politischen Arbeit. Der Unterstützung des gesamten Vorstandes soweit dies möglich ist, ist Ansprechpartner für die politischen und Themen-Beauftragten.

§3 Beschlussfassung

Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst. Für jeden Beschluss müssen ein oder mehrere Zuständige angegeben werden. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend sind. Sofern nichts anderes bestimmt ist, gilt ein Antrag als angenommen, wenn die Mehrheit der amtierenden Vorstandsmitglieder zustimmt. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat. Anträge können auch im Umlaufverfahren abgestimmt werden. Anträge im Umlaufverfahren gelten als angenommen, wenn die Mehrheit der amtierenden Vorstandsmitglieder zustimmt. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. Umlaufverfahren dauern höchstens 72 Stunden. Sofern nicht mindestens die Hälfte des Vorstands abgestimmt hat ist der Antrag nach Ablauf der Frist von 72 Stunden in der nächsten Vorstandssitzung zu bearbeiten.

Ausgaben können ohne Beschluss je Vorstand einzeln bis max. € 55,00 (Schatzmeister: € 220,00) zwischen den öffentlichen Vorstandssitzungen vorgenommen werden. Die einzelnen Beträge können durch mehrere Vorstandsmitglieder kumuliert werden. Der jeweilige Verfügungsrahmen wird nach einem zustimmenden Beschluss wieder aufgefüllt. Unabhängig davon sind gebundene Budgets, die vom Vorstand beschlossen werden. Über die beschlossenen Budgets können die zuständigen Vorstandsmitglieder und Beauftragten selbstständig verfügen. Der Landesschatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein Veto-Recht in Finanzangelegenheiten, wenn die finanzielle Stabilität des Landesverbandes Bayern gefährdet ist oder er sich mit Durchführung des Beschlusses strafbar machen würde. Beschlüsse des Vorstands sind aktenkundig zu machen und zu veröffentlichen, soweit datenschutzrechtlich zulässig. Anträge an den Vorstand können von jedem gestellt werden. Anträge, die in der nächsten regulären Vorstandssitzung behandelt werden sollen, müssen in der Regel 72 Stunden zuvor eingereicht werden. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

§4 Vorstandssitzungen

Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der Piraten des Landesverbandes verlangt, so ist eine Sitzung nach §9a Abs.4 Satz 2 der Satzung unverzüglich einzuberufen. Regelmäßige Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von sieben Tagen öffentlich einberufen. In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Eine Vorstandssitzung gilt auch als einberufen, wenn diese bei der vorhergehenden Sitzung vereinbart und dies protokolliert wurde. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. In begründeten Fällen können mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll soll im Regelfall innerhalb einer Woche veröffentlicht werden. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten

Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Generalsekretär obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen. Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist nur zulässig, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind und dem Landesverband eine entsprechende Datenschutzerklärung vorliegt.

§6 Verwaltung der Konten

Der Schatzmeister ist berechtigt, Konten im Namen des Gebietsverbandes zu führen und ist einzeln verfügungsberechtigt über sämtliche Konten. Der stellvertretende Vorsitzende im Rahmen seiner Kontrollfunktion sowie der Generalsekretär und die hierfür Beauftragten sind zusammen mit mindestens einem Vorstandsmitglied verfügungsberechtigt über sämtliche Konten.