HH:Vorstand/Geschäftsordnung
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Geschäftsordnung des Vorstands der Piratenpartei Hamburg für den Vorstand ab 2023:
Inhaltsverzeichnis
- 1 Geschäftsordnung des Vorstandes
- 1.1 §1 Allgemeines
- 1.2 §2 Gesamt- und Einzelgeschäftsführung
- 1.3 §3 Ressortverteilung
- 1.4 §4 Gesamtverantwortung
- 1.5 §5 Koordinierungsaufgabe des Landesvorsitzenden
- 1.6 §6 Anträge
- 1.7 §7 Vorstandssitzungen
- 1.8 §8 Ausführung von Entscheidungen
- 1.9 §9 Verträge und Haushalt
- 1.10 §10 Beauftragungen / Ausschüsse
- 1.11 §11 Tätigkeitsbericht
- 1.12 §12 Verwaltung der Mitgliederdaten
- 1.13 §13 Datenschutz
- 1.14 §14 Inkrafttreten und Gültigkeit
- 2 Geschäftsverteilungsplan
- 3 Geschäftsverteilungsplan LaVo 2023/2024
Geschäftsordnung des Vorstandes
§1 Allgemeines
- Der Vorstand in seiner Gesamtheit und jedes einzelne Vorstandsmitglied werden bei der Geschäftsführung die Bestimmungen der Gesetze, der Parteitagsbeschlüsse, der Satzung und dieser Geschäftsordnung gewissenhaft beachten.
- Der Vorstand arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
§2 Gesamt- und Einzelgeschäftsführung
- Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes gesamtverantwortlich, gleichrangig und gleichberechtigt nach gemeinsamen Zielsetzungen, Plänen und Richtlinien.
- Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstandes handelt jedes Vorstandsmitglied in dem ihm zugewiesenen Ressort eigenverantwortlich, ist aber gehalten, ressortbezogene Interessen stets dem Gesamtwohl des Landesverbandes unterzuordnen.
§3 Ressortverteilung
- Die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes regelt der Vorstand in einem Geschäftsordnungsplan, welcher dieser Geschäftsordnung als Anlage beigefügt wird.
- Bestehen zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern Meinungsverschiedenheiten über die Ressortverteilung, so entscheidet der Landesvorstand.
§4 Gesamtverantwortung
- Unbeschadet ihre Ressortzuständigkeit werden alle Vorstandsmitglieder, die den Geschäftsverlauf des Landesverbandes beeinflussenden Daten laufend verfolgen, jederzeit auf die Abwendung drohender Nachteile, auf wünschenswerte Verbesserungen oder zweckmäßige Änderungen durch Anrufung des Vorstandes, Unterrichtung des Landesvorsitzenden oder sonst auf geeignetete Weise hinwirken.
§5 Koordinierungsaufgabe des Landesvorsitzenden
- Die Vorstandsmitglieder unterrichten sich laufend über alle wesentlichen Vorgänge und den Gang der Geschäfte in allen Ressorts.
- Der Landesvorsitzende koordiniert die ressortbezogenen Vorgänge mit den Gesamtzielen und Plänen des Landesverbandes. Er schaltet die anderen Vorstände ein, soweit deren Bereiche betroffen sind.
§6 Anträge
- Anträge sind an den Landesvorstand zu richten und werden auf der nächsterreichbaren Sitzung und im Umlaufverfahren behandelt.
- Antragsberechtigt sind:
- Die Mitglieder des Bundesvorstandes der Piratenpartei Deutschland
- Die Mitglieder des Landesvorstandes Hamburg der Piratenpartei Deutschland
- Mindestens zwei Mitglieder des Landesverbandes Hamburg der Piratenpartei Deutschland
- Die Behandlung von Anträgen nichtantragsberechtigter Personen, liegt im Ermessen des Landesvorstandes. Ein Anspruch auf Behandlung besteht nicht, auch dann nicht, wenn der Landesvorstand die Annahme des Antrages nicht explizit ablehnt.
- Ein Widerspruchsrecht bei Nichtbehandlung besteht nicht.
§7 Vorstandssitzungen
- Der Vorstand trifft alle Entscheidungen in Vorstandssitzungen oder im Rahmen von Umlaufverfahren. Sitzungen finden in der Regel zwei mal monatlich statt. Bei Eilbedürftigkeit oder auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes sind sie unverzüglich einzuberufen.
- [gestrichen]
- Der Vorstand kann sich darauf einigen, dass Vorstandssitzungen auch in einer Audio- oder Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei hat der Vorstand sicherzustellen, dass die genutzten Konferenztools allgemein zugänglich sind.
- Die Festlegung der Termine und der Tagesordnung erfolgt durch Vorstandsbeschluss. Über den Termin ist der Landesverband mindestens fünf Tage vor Beginn der Sitzung in Kenntnis zu setzen. Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht Tagesordnungspunkte festzusetzen.
- Der Vorstand ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Die Mitglieder können auch per Telefon, Audio -oder Videoruf anwesend sein. Abwesende Mitglieder können ihre Stimme in Textform abgeben.
- Angelegenheiten aus dem Ressort eines in der Sitzung nicht anwesenden Vorstandsmitglieds sollen nur behandelt oder entschieden werden, wenn zu erwarten ist, dass das Vorstandsmitglied auch in der folgenden Sitzung verhindert sein wird und die Angelegenheit keinen Aufschub duldet
- Der Vorstand beschließt gemäß § 8b, Abs. 6 Landessatzung mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gelten Anträge als abgelehnt.
- Die Abstimmung im Umlaufverfahren endet, wenn das Ergebnis feststeht. Dies ist dann der Fall, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können. Wenn nicht, so gilt das Ergebnis nach 7 Tagen. Ein einzelnes Mitglied des Vorstandes kann Veto gegen ein laufendes Umlaufverfahren stellen. Dann wird der Beschluss auf der folgenden Sitzung beraten.
- Entscheidungen des Vorstandes werden - sofern sie keine Verschlusssache sind – auf einer von der Partei verwendeten Plattform veröffentlicht. Die Meinungsbildung und Diskussionen im Zusammenhang mit Umlaufbeschlüssen sind ebenso da zu dokumentieren. Veröffentlichungen sind unter Beachtung von Persönlichkeitsrechten und des Schutzes von persönlichen Daten vorzunehmen.
- Widerspruch gegen ein Sitzungsprotokoll ist spätestens in der nächstfolgenden Sitzung anzumelden.
§8 Ausführung von Entscheidungen
- Jeder Beschluss soll einen Umsetzungsverantwortlichen benennen. Fehlt er, ist das zuständige Vorstandsmitglied verantwortlich, im Zweifel der Vorsitzende.
§9 Verträge und Haushalt
- Das Zeichnungsrecht wird von zwei Vorstandsmitgliedern kollektiv ausgeübt (4-Augen-Prinzip).
- Jedes rechtsverbindliche Dokument des Hamburger Landesverbandes der Piratenpartei Deutschland muss von mindestens zwei gewählten Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet werden, die vom Vorstand oder durch den Geschäftsverteilungsplan dazu bestimmt wurden. Das Zeichnungsrecht endet mit der Wahl eines neuen Vorstandes.
- Bei Ausgaben von unter 100€, die zudem keine Folgekosten auslösen, können Mitglieder des Landesvorstandes eigenhändig agieren. Für alle anderen Ausgaben bedarf es einen Beschluss des Landesvorstandes.
Alle Maßnahmen, die für den Landesverband wirtschaftlich eine Belastung von mehr als 100,00 € im Einzelfall zur Folge haben und keine Folgekosten nach sich ziehen sowie der Abschluss von Verträgen bedürfen der Zustimmung durch den Vorstand. - Kontovollmachten sind so auszugestalten, dass Verfügungen über Bankguthaben nur im Vier-Augen-Prinzip erfolgen können.
§10 Beauftragungen / Ausschüsse
- Der Vorstand hat das Recht, Beauftragungen zu vergeben und Ausschüsse zu bilden. Die Beauftragten und die Ausschüsse sind dem Vorstand berichtspflichtig. Eine Beauftragung soll eine Ausschreibung vorausgehen.
§11 Tätigkeitsbericht
- Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Landesparteitag vorzustellen.
- Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitgliedes im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung und der angehängten Geschäftsverteilung zugewiesenen Aufgaben und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitgliedes im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.
- Mindestens einmal monatlich berichtet der Vorstand über aktuelle Tätigkeiten auf dem wöchentlichen Piratentreffen und im Rahmen eines Newsletters an alle Mitglieder des Landesverbandes.
§12 Verwaltung der Mitgliederdaten
- Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt in der von der Bundesmitgliederverwaltung festgelegten Software
- Die Zuständigkeit zur Verwaltung, Pflege und Aktualisierung der Mitgliederdaten wird im Geschäftsverteilungsplan bestimmt.
- Zwei Vorstandsmitglieder haben je einzeln Zugriff auf die Mitgliederdaten. Sie sollen eine Datenschutz-Schulung absolviert haben.
§13 Datenschutz
- Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Unterlagen und Daten an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.
- Eine Weitergabe von zu schützenden Daten (insbesondere Mitgliederdaten) an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.
- Es ist dafür Sorge zu tragen, dass zu schützende Daten (insbesondere Mitgliederdaten) durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Kryptographie jederzeit vor versehentlicher Veröffentlichung geschützt sind.
- Jede Person, die Zugriff auf zu schützende Daten erhält, hat im Voraus eine Datenschutzerklärung zu unterzeichnen.
§14 Inkrafttreten und Gültigkeit
- Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Beschluss durch den Vorstand in Kraft.
- Diese Geschäftsordnung ist gültig bis eine neue Geschäftsordnung durch den Vorstand auf einer ordnungsgemäß angekündigten Vorstandssitzung beschlossen wird.
- Die Geschäftsordnung muss zeitnah in parteiüblicher Weise veröffentlicht werden.
Geschäftsverteilungsplan
Geschäftsverteilungsplan LaVo 2023/2024
Vorsitz und Vertretung der Partei nach Außen
- Niklas (1V)
- Laura (2V)
Stellvertretender Vorsitz und Vertretung der Partei nach Innen
- Laura (2V)
- René stv.
Vorbereitung und Einladung LaVo-Sitzung
- Niklas ff.
- René stv.
- (Leitung und Protokoll wechselnd)
Finanzen / Spenden / Rechenschaftsbericht
- Christoph (als Schatzmeister) ff.
- René stv.
- ggf. wer anderes?
Mitgliederbetreuung / Zugriff Mitgliederdaten / Neumitglieder-Onboarding
- Martin ff.
- Niklas stv.
- René stv.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Social Media
- Laura ff.
- Christine stv.
Marketing:
- Christine ff.
- Laura stv
Rechtliches / Reform der Satzung
- René ff.
- Martin stv.
IT/Technik
- Niklas ff.
- Christoph stv.
Parteitage
- Martin ff.
- Niklas stv.
Räumlichkeiten
- Robert ff. (mit Rücksprache?)
- Martin stv.
Eventplanung
- Robert ff.
Wahlkampforganisation
- Niklas ff.
- Laura stv.
Beauftragungen
- Gesamtvorstand
Gebietsversammlungen, bezirkl. Aufstellungsversammlungen, Bezirksbeauftragte und Bezirksbudget
- René ff.
- Christoph stv.
Postabholung/Verteilung
- Christine (Postfach) ff.
- Robert (MMH) stv.
- Beauftragung an Friedo
Vertretung in PolGF-Runde:
- Laura ff.
- Niklas stv.
Vertretung in GenSek-Runde:
- Christoph ff.
- Martin stv.