Freising/Geschäftsordnung 2013

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Geschäftsordnung des Vorstands Freising
erstmalig beschlossen am 04.04.2011
zuletzt geändert am 02.01.2013

§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften, den Gesetzen, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, die ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter aus dem Vorstand. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, sowie die Vertretung gegenüber dem Landesverband, dem Bezirksverband Oberbayern und den anderen Kreisverbänden in Oberbayern, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Vorbereitung von Wahlen, sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Er vertritt den Kreisverband nach außen. 
  2. Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben.
  3. Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Er führt zudem die allgemeine innere  Verwaltung des Kreisverbandes. Dazu zählen die Mitgliederverwaltung, das Dokumentationswesen, die Organisation der  Kreisgeschäftsstelle und der Kontakt zu niedrigeren Gliederungen.
  4. Den Beisitzern obliegt die Aufgabe, die programmatische Entwicklung des Kreisverbands zu fördern und voranzutreiben, sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden. Gehören dem Vorstand keine Beisitzer an, werden deren Aufgaben vom gesamten Vorstand wahrgenommen.
  5. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Rahmen seiner Tätigkeit Handkäufe ohne vorherigen Vorstandsbeschluß zu tätigen. Dabei darf im Zeitraum zwischen zwei Vorstandssitzungen die Gesamtsumme aller Käufe 50,-€ nicht überschreiten. Alle getätigten Ausgaben sind nachträglich vom Vorstand zu genehmigen und mittels Beleg gegenüber dem Schatzmeister auszuweisen.

§3 Beschlussfassung

  1. Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.
  2. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der  amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend ist. Sofern nichts anderes  bestimmt ist, werden Beschlüsse des Vorstands mit relativer Mehrheit der  abgegebenen Stimmen der an der Sitzung teilnehmenden  Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als  abgelehnt.
  3. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren  erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Im  Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese  Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. Umlaufverfahren  dauern höchstens 72 Stunden.
  4. Beschlüsse des Vorstands sind zu protokollieren. Es wird ein Antrags-/Entscheidungsbuch im Wiki geführt. Auf Wunsch ist jedem Mitglied des Kreisverbandes Einsicht in die Beschlüsse des Vorstands zu gewähren.
  5. Anträge an den Vorstand können gestellt werden von 
    • jedem Bürger oder Bewohner des Landkreis  Freising
    • jedem Mitglied des Kreisverbands Freising, 
    • dem Vorstand und den Vorstandsmitgliedern des Bundesverbands der Piratenpartei Deutschland  sowie des Landesverbands Bayern und des Bezirksverbands Oberbayern,
    • den Vorständen anderer Kreisverbände des Landesverbands Bayern, 
    • den Vorständen der Jungen Piraten Bayern, 
    • den Organen der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Freising und dessen nachgeordneten Gebietsverbänden. 

§4 Vorstandssitzungen

  1.   Der Vorstand trifft sich regelmäßig zu Vorstandssitzungen. Diese können per Fernkommunikation stattfinden. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der Piraten des Kreisverbandes verlangt, so ist binnen 7 Tagen eine Sitzung einzuberufen.
  2. Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
  3. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen nicht, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
  4. Der Vorstand jedes angegliederten Ortsverbandes hat das Recht ein Mitglied aus seiner Mitte zu allen Vorstandssitzungen zu entsenden. Der Entsandte hat Rede- aber kein Stimmrecht. Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.
  5. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen, und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als sechs Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen. 
  6. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll ist binnen einer Woche nach Bestätigung im Wiki zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Protokolls muss vom politischen Geschäftsführer auf der Mailingliste des Kreisverbandes bekannt gegeben werden. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im veröffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§5 Tätigkeitsbericht

  1. Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen, im Umfang in angemessener Weise begrenzten, Tätigkeitsbericht an.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Schatzmeister obliegt die Aufgabe die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.
  2. Zugriff auf die Mitgliederdaten hat der Schatzmeister
  3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§7 Kommunikationsplattform

  1. Neben den Vorstandssitzungen kommuniziert der Vorstand primär über seine Mailingliste. 

§8 Reisekosten

Jedes Vorstandsmitglied kann im Rahmen seiner Tätigkeit Reisekosten geltend machen. Das Budget beträgt 300,-€ im Jahr.