Fluglärmkommission Flughafen Frankfurt
Allgemeine Informationen
Das Luftverkehrsgesetz schreibt vor, dass "Zur Beratung der Genehmigungsbehörde sowie des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und der Flugsicherungsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge" für jeden Verkehrsflughafen, der dem Fluglinienverkehr angeschlossen ist und für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festzusetzen ist, eine Kommission gebildet wird.
Die Geschäftsordnung der Fluglärmkommission für den Flughafen Frankfurt: Datei:Geschaeftsordnung FLK.pdf
Konflikt um die Ablehnung der Berufung von Dr. Ursula Fechter durch die Fluglärmkommisson
Nachdem nicht zuletzt aufgrund massiven Betreibens aus der Fluglärmkommission für den Frankfurter Flughafen ("Kommission zur Abwehr des Fluglärms" das HMWVL dem Vorschlag des Frankfurter OB Feldmann nicht zugestimmt hat und die Berufung der ehemaligen Frankfurter Stadträtin Dr. Ursula Fechter trotz unbestreitbarer Qualifikation abgelehnt hat, wurde die Kritik so laut, dass die Fluglärmkommission für den Frankfurter Flughafen am 30.10.2012 in einer Pressemitteilung die "Flucht nach vorn" antrat.
Die Pressemitteilung findet sich <hier>
Eine erste kritische Stellungnahme zur Pressemitteilung der Fluglärmkommission findet sich <hier>
Thomas Jühe, Bürgermeister von Raunheim und Vorsitzender der Fluglärmkommission am Frankfurter Flughafen, begrüßte die Entscheidung des Wirtschaftsministeriums Frau Dr. Fechter abzulehnen. [[1]]