Finanztransaktionssteuer/Entwurf der EU-Kommission

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Finanzgeschäfte besteuern??

Die Idee einer Steuer auf Finanztransaktionen (Finanztransaktionssteuer, FTS, Transaktionssteuer) ist schon Jahrzehnte alt: 1972 schlug der amerikanische Wirtschaftswissenschaftler James Tobin vor, internationale Devisengeschäfte mit einer geringen Steuer zu belegen, um kurzfristige Spekulationen auf Währungsschwankungen einzudämmen. Doch Tobins Idee passte nicht in den Geist der Zeit: Statt dem einflussreichen Finanzsektor Grenzen zu setzen, wurden staatliche Regelungen immer weiter abgebaut, die Finanzmärkte "dereguliert". Dann kam 2008 der Zusammenbruch – und das Umdenken.

Mittlerweile unterstützen immer mehr Politiker/innen die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, oft auch "Tobin-Steuer" oder "Robin Hood Steuer" genannt. Die Idee ist so einfach wie gut: Von jeder Finanztransaktion wird ein kleiner Anteil als Steuer abgeführt. Banken und Spekulanten als Verursacher der Finanzkrise würden endlich an den Kosten der Krise beteiligt. Durch die Steuer könnten viele Milliarden Euro eingenommen werden. Die Gelder könnten dazu beitragen, die weltweite Armut zu reduzieren und den Klimawandel zu bekämpfen. Spekulationen verteuern

Der zweite positive Effekt einer derartigen Steuer: Kurzfristige massenhafte Spekulationen würden eingedämmt. Mit einer Finanztransaktionssteuer würde insbesondere der sogenannte Hochfrequenzhandel getroffen, der Kursschwankungen verstärkt und damit Märkte destabilisiert. Beim Hochfrequenzhandel suchen Computer nach kleinsten Kursunterschieden zwischen verschiedenen Börsenstandorten. Werden sie fündig, kaufen und verkaufen die Computer automatisch innerhalb von Sekundenbruchteilen, egal ob es sich dabei um Devisen, Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Rohstoffe oder Derivate handelt – und zwar massenhaft. Der Gewinn jeder einzelner Transaktion ist dabei oft sehr gering, in gigantischer Stückzahl getätigt sind die Erträge jedoch enorm. Börsenkurse

Hier genau greift die Finanztransaktionssteuer: Wenn am Tag tausend Transaktionen getätigt werden, fällt die Steuer auch tausendmal an – und zwar auf die komplette Höhe der einzelnen Transfers und nicht etwa auf den Gewinn. Bereits ein sehr niedriger Steuersatz lässt den Großteil dieser Finanzgeschäfte damit unrentabel werden.

Der Vorschlag der EU-Kommission

Ende September legte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Direktive zur Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer[1] vor. Der Vorschlag sieht vor, auf Geschäfte mit Aktien und Anleihen eine Steuer von 0,1% zu erheben, auf Geschäfte mit Derivaten 0,01%. Derivate sind sogenannte "abgeleitete Finanzprodukte", mit denen zum Beispiel auf die zukünftige Preisentwicklung von Aktien, Devisen und Anleihen, aber auch landwirtschaftlichen Produkte oder Rohstoffe spekuliert werden kann.

Ausgenommen von der Steuer sollen Devisengeschäfte am Spotmarkt sein. Das sind Geschäfte, die – im Gegensatz zu Termingeschäften - innerhalb kurzer Zeit (üblicherweise zwei Börsentagen) abgeschlossen und beendet sein müssen. Privatanleger wären von der Steuer auch nicht betroffen, da nur Geschäfte zwischen professionellen Finanzinstituten wie Banken, Versicherungen oder Fondsgesellschaften mit der Steuer belegt werden.

Bei der Steuer soll das Sitzlandprinzip gelten: Alle Transaktionen mit einem Käufer oder Verkäufer, der aus dem Geltungsbereich des Gesetzes kommt, werden besteuert. Damit wird auch ein Geschäft aus Singapur oder den Bermudas besteuert, wenn ein Partner aus Europa kommt. Dadurch bringt es nichts, den Handel zu verlagern: Um die Steuer dann immer noch zu umgehen, müsste eine Bank auch ihren Sitz entsprechend verlegen.

2014 sollte die Steuer in Kraft treten. Die Kommission erwartete zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von rund 57 Milliarden Euro.

Steuer gegen Armut?

Die Kampagne "Steuer gegen Armut", die sich seit 2009 für eine Finanztransaktionssteuer einsetzt und von über 80 Organisationen wie Attac, Oxfam und dem DGB getragen wird, fordert dagegen, mit den Mitteln den Kampf gegen Armut und den Klimawandel voranzutreiben. Bislang sieht der EU-Vorschlag das nicht vor – hier ist noch viel Überzeugungsarbeit und politischer Druck nötig!

Die EU-Kommission will die Finanztransaktionssteuer in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten einführen. Sie müsste von allen Staats- und Regierungschefs einstimmig beschlossen werden. Möglich wäre auch eine sogenannte "erweiterte Kooperation" (enhanced cooperation) zwischen mindestens neun Mitgliedsländern. Doch gegen beide Vorschläge sträubt sich die FDP. Sie will die Steuer nur unterstützen, wenn sie in allen Staaten eingeführt wird.

Diskussion

Zu diesem Thema gibt es schon viel Diskussion, ich verlinke das hier mal damit nicht alles zweimal geschrieben werden muss: Archiv:2010/Bundesparteitag_2010.1/Antragsfabrik/Einführung_einer_Finanztransaktionssteuer#Diskussion

--Alexk 14:03, 15. Okt. 2011 (CEST)

„In ihrem Entwurf für den mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union im Zeitraum 2014-2020 hat die Europäische Kommission die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer vorgeschlagen.[1][2] Diese solle 2014 eingeführt werden. Der Steuersatz soll laut internen Berechnungen der Europäischen Kommission 0,1 Prozent auf den Handel von Aktien und Anleihen und 0,01 Prozent für Derivate von Aktien und Anleihen betragen. Devisengeschäfte am Spotmarkt sowie andere Derivate sollen von der Steuer befreit sein. “
Wikipedia[2]

Devisengeschäfte am Spotmarkt sowie andere Derivate sollen von der Steuer befreit sein? Warum?

Fußnoten


Weblinks

  1. >Frontal21: Streit um Finanzsteuer
  2. ZDF heute: Schuldenkrise: EU zieht die Zügel an
  3. >Handelsblatt: Großbritannien gibt der EU einen Korb
  4. >Der Freitag: Beginn der dritten Phase
  5. >Zeit.de: Führt endlich eine Finanztransaktionssteuer ein!
  6. >Spiegel Online: Koalition streitet über Finanztransaktionssteuer
  7. >Deutsche Welle: Finanztransaktionssteuer wird salonfähig
  8. >Der Entwurf der EU-Kommission (pdf)
  9. >EU-Kommission: Fragen und Antworten zur Finanztransaktionssteuer
  10. > Kampagne "Steuer gegen Armut"