Personalabteilung

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Die Personalabteilung soll den Bundesvorstand bei allen Dingen rund um die angestellten Mitarbeiter entlasten. Die Beauftragten für die Personalabteilung werden Stellungnahmen für Vertragsänderungen von Angestellten abgeben, Verträge schreiben und zusenden, Entgeltrichtlinien und -grundlagen erarbeiten und Beschlussvorlagen einreichen. Ausserdem sind sie verantwortlich, dass Entgeltabrechnungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erstellt werden. Aktuell erledigt dies ein Pirat auf ehrenamtlicher Basis. Weiterhin werden eingehende Bewerbungen hier gesichtet und vorsortiert. Wenn genügend Beauftragte mithelfen, können dann auch anonymisierte Bewerbungsverfahren durchgeführt werden, da dieses Verfahren einen höheren Zeitaufwand erfordert.

Weiterhin wird die Personalabteilung dafür Sorge tragen, dass die nicht datenschutzrelevanten Informationen veröffentlicht werden. Wünsche hierzu können von jedem Piraten auf der Diskussionsseite beantragt werden. Diese Wünsche werden wir dann, sofern unsere Zeit es zulässt und es keine datenschutzrelevanten Informationen betrifft, veröffentlichen.

Beauftragte

https://redmine.piratenpartei.de/issues/6859

  • Swanhild Goetze

Die Stellen wurden am 17.07.2014 ausgeschrieben: http://vorstand.piratenpartei.de/2014/07/17/ausschreibung-2-3-personalfachkraefte-mw/

Weitere Interessierte dürfen sich gerne jederzeit bewerben.

Arbeitstools

Diese Wikiseite sowie ein Redmine-Projekt Personalabteilung, in dem auch vertrauliche Informationen bearbeitet werden können.

angestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

  • 01.09.2017 - unbefristet, Martin M., Buchhalter, 20 Stunden
  • 06.02.2017 - 30.09.2017, Pascal H., Pressesprecher, 30 Stunden
  • 01.04.2013 - 16.12.2017, Irmgard Sch., Buchhalterin, 20 Std.
  • 01.12.2013 - unbefristet, Gabriele B., Leiterin Bundesgeschäftsstelle, 30 Std.
  • 01.12.2013 - unbefristet, Manuela L., Buchhalterin, 40 Std.
  • 01.01.2014 - 30.09.2019, Thorsten F., Leiter Bundes-IT, 40 Std.
  • 01.01.2014 - 31.12.2016, Constanze B., Buchhalterin, 8 Std. 30 Minuten
  • 15.06.2015 - 30.06.2016, Borys S., Leiter IT, 40 Std.
  • 01.10.2015 - 31.12.2015, Olaf K., Leiter und Manager der BundesPR, 20 Std.
  • 01.04.2012 - 31.05.2015, Anita M., Bundespressesprecherin, 32 Std (bis 01.2015 40 Std.)
  • 12.03.2015 - 12.05.2015 Christiane Sch., Wahlkampfhelferin, 12 Std.
  • 01.11.2013 - 31.10.2014, Michael K., IT-Supporter, 20 Std., ausgeliehen an den LV Berlin
  • 06.08.2013 - 15.09.2014, Vanessa B., Assistenz Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, 30 Std.
  • 15.03.2014 - 31.08.2014, Joachim B., Justiziar, 20 Std.

Entgelttabelle

  • bezogen auf 40 Wochenstunden
  • Die Entgelte erhöhen sich zum 01.01. jeden Jahres um 1%
  • Der Bundesvorstand kann jederzeit andere Erhöhungen beschließen
Einstufung monatlich pro Stunde 2015 2015 2016 2016 2017 2017
Gruppe 1 1.465 € 8,42 € 1.479 € 8,50 € 1.494 € 8,59 € 1.509 € 8,68 €
Gruppe 2 1.880 € 10,80 € 1.898 € 10,91 € 1.917 € 11,02 € 1.936 € 11,13 €
Gruppe 3 2.280 € 13,10 € 2.302,80 € 13,10 € 2.326 € 13,23 € 2.349 € 13,36 €
Gruppe 4 2.680 € 15,40 € 2.706,80 € 15,56 € 2.734 € 15,72 € 2.761 € 15,88 €
Gruppe 5 3.080 € 17.70 € 3.110,80 € 17.88 € 3.142 € 18,06 € 3.173 € 18,24 €

Einstufung der Entgeltgruppen

Gruppe Ausbildung Berufserfahrung Einarbeitungszeit Tätigkeiten Verantwortlichkeit Budgetverantwortung Personalverantwortung
Gruppe 1 nicht erforderlich nicht erforderlich bis 4 Wochen einfache Tätigkeiten auf Anweisung nur für die eigenen Tätigkeiten nein keine
Gruppe 2 mittlerer Schulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung mind. 1 Jahr bis 8 Wochen einfache bis mittlere Tätigkeiten auf Anweisung für das zugewiesene Aufgabengebiet nein keine
Gruppe 3 mittlerer Schulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung mind. 3 Jahre bis 3 Monate selbständiges Arbeiten im zugewiesenen Aufgabengebiet für das zugewiesene Aufgabengebiet ja/nein keine
Gruppe 4 mittlerer bis höherer Schulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium mind. 5 Jahre bis 6 Monate selbständiges Arbeiten im zugewiesenen Aufgabengebiet für die Erfüllung aller Aufgaben ja bis zu 3 Mitarbeitern
Gruppe 5 mittlerer bis höherer Schulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium mind. 5 Jahre im Aufgabengebiet 6 Monate selbständiges Arbeiten im zugewiesenen Aufgabengebiet für den Aufgabenbereich ja ja

Stand 01.11.2014

Arbeitszeit und Pausen

Arbeitszeit:

  • Die Arbeitszeit pro Tag darf 10 Stunden nicht überschreiten.
  • Die Arbeitszeit pro Woche darf 48 Stunden nicht überschreiten.

Pausen:

  • Nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit muss eine Pause von 30 Minuten eingelegt werden.
  • Nach spätestens 9 Stunden Arbeitszeit muss eine weitere Pause von mindestens 15 Minuten eingelegt werden.

Pausen werden nicht bezahlt.

Stand 01.11.2014


Freistellungen

Mitarbeiter der Piratenpartei werden bei folgenden Anlässen unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freigestellt:

  • eigene Hochzeit - 2 Tage
  • eigene Silberhochzeit - 1 Tag
  • Hochzeit der Kinder - 1 Tag
  • Geburt des Kindes - 1 Tag
  • Tod des Ehepartners - 3 Tage
  • Tod der Eltern - 2 Tage
  • Tod der Schwiegereltern - 1 Tag
  • 25-jähriges Jubiläum in der Piratenpartei - 1 Tag
  • 50-jähriges Jubiläum in der Piratenpartei . 2 Tage

Diese Freistellungen sind ereignisabhängig, müssen also am Tag des Ereignis genommen werden und können nicht auf andere Zeiträume übertragen werden.

Stand 01.11.2014

Mehrarbeit

Begriff der Mehrarbeit

Als Mehrarbeit gelten alle Arbeitsstunden der betreffenden Kalenderwoche, die über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinausgehen. Nachweislich entschuldbare Fehlstunden gelten als mitzuberechnende Arbeitszeit.

Mehrarbeit ist in den folgenden 3 Kalendermonaten abzubauen.

Mehrarbeit, die nicht in diesem Zeitraum abgebaut werden kann, ist im Vorwege schriftlich beim Vorgesetzten unter Angabe der Gründe zu beantragen. Eine Kopie der Genehmigung ist unverzüglich an personalabteilung@piratenpartei.de zu senden.

Abgeltung/Freistellung

Der Abbau von Mehrarbeit hat grundsätzlich durch Freizeit zu erfolgen. Eine finanzielle Abgeltung genehmigter Mehrarbeit erfolgt zum vereinbarten Entgelt ohne weitere Zuschläge

Stand 01.11.2014

Urlaub

Urlaubsanspruch

1. Der indiviuelle Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr ist im Arbeitsvertrag geregelt.

2. Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben

3. Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden Monat mit mindestens 15 Tagen Entgeltzahlung des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt,

b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet,

c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres (d. h. bis zum 30. Juni einschließlich) aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet,

4. Für Zeiten unbezahlten Sonderurlaubs entsteht kein Urlaubsanspruch.

5. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Urlaubstag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

Als ununterbrochen gilt die Betriebszugehörigkeit, die betrieblich (z. B. bei Jubiläen) als ununterbrochen angesehen wird.

Die Zwölftelung findet ferner keine Anwendung auf Arbeitnehmer, die wegen eines Betriebsunfalls ihren Arbeitsplatz aufgeben müssen.

6. Ist der Arbeitnehmer während des gesamten Kalenderjahres arbeitsunfähig krank, so reduziert sich sein Urlaubsanspruch aus diesem Kalenderjahr während des Übertragungszeitraumes des nächsten Kalenderjahres (1.1. - 31.3.) auf 20 Urlaubstage.

7. Ein Urlaubsanspruch im Eintrittsjahr entsteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer durch Vorlage einer Bescheinigung nachweist, inwieweit er im laufenden Urlaubsjahr von einem früheren Arbeitgeber mit Urlaub abgefunden ist. Ein Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Urlaubsjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber der volle Urlaub gewährt worden ist. Beim Ausscheiden aus dem Betrieb ist dem Arbeitnehmer eine entsprechende Urlaubsbescheinigung zu erteilen.

Zeit und Art der Urlaubsgewährung

1. Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunktenden Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Eine Urlaubssperre gilt jeweils 7 Kalendertage vor und 2 Kalendertage nach jedem

  • Bundesparteitag
  • Bundestagswahl
  • Europawahl

2. Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.

3. Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr findet statt, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.

Im Falle der Übertragung muß der Urlaub in den ersten 3 Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Geschieht dies nicht, so erlischt der Urlaubsanspruch.

4. Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. Das gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer durch eigenes Verschulden aus einem Grund entlassen worden ist, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, oder das Arbeitsverhältnis unberechtigt vorzeitig gelöst hat und in diesen Fällen eine grobe Verletzung der Treuepflicht aus dem Arbeitsverhältnis vorliegt.

Satz 2 gilt nur für den Urlaub, der den Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz übersteigt.

Arbeitnehmer, die im Übertragungszeitraum des Folgejahres ihren Urlaubsanspruch auf Grund von Krankheit bis zum 31.3. nicht mehr geltend machen können, aber im Urlaubsjahr = Kalenderjahr in der Partei gearbeitet haben, erhalten einen Abgeltungsanspruch in Höhe eines Zwölftels je Beschäftigungsmonat, in dem im Kalenderjahr gearbeitet wurde.

5. Der Arbeitnehmer darf während der Urlaubsdauer keine dem Urlaubszweck widersprechend Erwerbstätigkeit übernehmen.

Reisekosten

Für Mitarbeiter der Piratenpartei gilt die Reisekostenordnung des Bundesvorstandes. Die aktuell geltende Reisekostenordnung ist auf der Rückseite des Reisekostenerstattungsformulars nachlesbar. Das aktuelle Formular ist auf dieser Seite zu finden: http://wiki.piratenpartei.de/Formulare

Die ungefähre Höhe der Reisekosten ist im voraus beim Vorgesetzten zu beantragen und von diesem zu genehmigen. Eine Genehmigung per Email ist ausreichend. Für Mitarbeiter mit eigener Budgetverantwortung ist eine zusätzliche Genehmigung nicht erforderlich.

Der vollständig ausgefüllte Reisekostenantrag mit der Genehmigung (sofern erforderlich) und den Originalbelegen ist zu senden an die Bundesgeschäftsstelle, Pflugstraße 9a, 10115 Berlin. In Ausnahmefällen können die Belege als pdf.Datei eingescannt an schatzmeister@piratenpartei.de gesandt werden. Die Originalbelege sind dann spätestens beim nächten Bundesparteitag an die Bundesbuchhaltung zu übergeben.

Stellenbeschreibung

  • Allgemeines:
    • Arbeitgeber: Piratenpartei Deutschland
    • direkter Vorgesetzter (Amtsbezeichnung)
    • wird vertreten von: (Stellenbezeichnung)
    • vertritt: (Stellenbezeichnung)
    • Budgetverantwortung: (Betragshöhe p.a.)
    • Stundenzahl: (pro Woche)
    • Gehaltsbandbreite (Einstufung): p.a.
    • variable Gehaltsbestandsteile:
  • Aufgaben:
  • Anforderungen:
    • Ausbildung
    • Sprachkenntnisse
    • EDV-Kenntnisse
    • Berufserfahrung in Jahren
    • Kenntnisse der Piratenpartei
    • Sonstiges
  • Unterschrift Vorgesetzter
  • Unterschrift Mitarbeiter/in

Version 1.0 vom 06.08.2014

Urlaubsplaner und Genehmigungsverfahren

Für angestellte Mitarbeiter gibt es einen Urlaubsplaner, der in der Gehaltsabrechnung integriert ist, damit der Urlaubsstand jederzeit nachvollzogen werden kann. Ausserdem ist dort hinterlegt, wer den Urlauber vertritt.

Mitarbeiter und "Chefs" erhalten von Michael W. einen Zugang zu diesem Urlaubsplaner. Die Mitarbeiter tragen den gewünschten Urlaub in den Planer ein. Dann geht automatisch eine Mail an die eingetragene Vertretung sowie an die Vorgesetzten. Der Vorgesetzte kann dann den in dieser Mail enthalten Link direkt anklicken und den beantragten Urlaub ablehnen oder genehmigen. Es geht täglich eine Erinnerungsmail raus, wenn der Urlaubsantrag noch nicht bearbeitet wurde.

Bei Vorstandswechsel ist es die Aufgabe der Personalabteilung, die neuen Vorgesetzten für die Mitarbeiter an Michael W. zu melden, damit er die alten Berechtigungen entfernt und die neuen zuteilt.

Stand: 17.08.2014

Ausgaben

Budget http://redmine.piratenpartei.de/issues/6177

Datum Betrag Verwendung
06.12.2014 275,40 € Nikolausüberraschung für die BuVo's


ToDos

  • Stellenbeschreibungen - Formular und Inhalte bis 15.09.2014 zurückerbeten
  • Durchführungsbestimmung zur betrieblichen Altersversorgung
  • Ausschreibung für Fachkraft für Arbeitssicherheit