FG Verbraucherschutz/Tüv der Kfz-Hauptuntersuchung (HU)
Tüv der Kfz-Hauptuntersuchung (HU) Tüv der Kfz-Hauptuntersuchung (HU) gibt es zum 1. Juli 2012 mehrere Änderungen. So weist der Prüfer den Halter eines Autos künftig auch auf drohende Mängel hin. Mit dem Stichtag werde im Prüfbericht die neue Kategorie "Hinweis" eingeführt, teilte die KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger) mit. So habe der Sachverständige die Möglichkeit, auf sich abzeichnende Probleme – etwa durch Verschleiß oder Korrosion – aufmerksam zu machen. Der Halter bekomme konkrete Reparaturtipps. Ziel der neuen Rahmenbedingungen für die Hauptuntersuchung (gelten für alle Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ) ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes.
TÜV
Laut einem Gesetzesvorschlag aus Brüssel (EU-Verkehrskommissar Siim Kallas) sollen künftig Autos (die älter als 7 Jahre sind) jährlich zur Hauptuntersuchung.
Höhere Kosten wären unvermeidlich:
- 1. TÜV Gebühren jährlich
- 2. Geringfügigkeit der Mängel wird verschärft
- 3. Zwang, früher ein neues Fahrzeug zu kaufen.
- 4. Auto wird für immer mehr Leute zum Luxusgut