NRW:Dortmund/Kreisverband/Protokolle/2010-12-15-MV

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Protokolle

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Protokoll PIRATEN Dortmund Kreisversammlung am 15.12.2010


Organisatorisches

  • Datum: 15.12.2010
  • Sitzungsbeginn: 19:55 Uhr
  • Fette Henne / Kleine Beurhausstrs. 3
  • Versammlungsleiter: Manon
  • Protokollant: Sandos
  • Wahlleiter: John

Anwesende

Zu Beginn der Versammlung 10 akkredittierte Piraten

Abstimmungen

  • alle o.g. Versammlungsaemter wurden einstimmig beschlossen ==
  • die GO der letzten Versammlung wird einstimmig angenommen ==
  • nachfolgende TO wurde ebenfalls einstimmig beschlossen ==

Tagesordnung

TOP1: Begruessung durch die erste Vorsitzende

TOP2: Wahl der Rechnungspruefer

  • [[Benutzer:Toso|Torsten erklaert kurz nochmal worum es im Detail ueberhaupt geht
  • Zur Wahl stehen Hanns-Jørg und Wolfgang und Tobias in Abwesenheit
  • Abgestimmt wird mit Handzeichen. Jeder hat max. zwei Stimmen
  • Wolfgang und Hanns-Jørg erhalten jeweils volle Stimmzahl. Somit entfaellt die Abstimmung um den dritten Rechnungspruefer
  • Hanns-Jørg und Wolfgang sind die Rechnungspruefer fuer 2010

TOP3: Satzungsaenderungsantraege

  • Antraege im Wortlaut [Dortmund/KV/Antr%C3%A4ge_MV#Satzungs.C3.A4nderungsantr.C3.A4ge|hier]

SÄA01 Taetigkeitsbereich

Datum
  • 17.11.2010

Antragsteller Sandos

Beschreibung:

  • In §1(3) steht: (3) Tätigkeitsgebiet der PIRATEN Dortmund ist nicht auf die Stadt Dortmund begrenzt. Aktivitäten außerhalb der Stadt Dortmund sind nicht ausgeschlossen.
    • Dies wurde seitens der PG Satzung "beanstandet, da sich der Taetigkeitsbereich ansich immer nur auf den des Gebietsverbandes Bereich beschraenkt. Dementsprechend sollte hier Abhilfe geschaffen werden.

IST

  • §1(3) Tätigkeitsgebiet der PIRATEN Dortmund ist nicht auf die Stadt Dortmund begrenzt. Aktivitäten außerhalb der Stadt Dortmund sind nicht ausgeschlossen.

SOLL

  • §1(3) Tätigkeitsgebiet der PIRATEN Dortmund ist die kreisfreie Stadt Dortmund

ABSTIMMUNG

  • Antrag einstimmig angenommen



SÄA02 Kreisparteitag

Datum
  • 17.11.2010

Antragsteller Sandos

Beschreibung:

  • In der Satzung wird das hoechste Organ als "Hauptversammlung" bezeichnet. In §9(1) des PartG steht: (1) Die Mitglieder- oder Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung) ist das oberste Organ des jeweiligen Gebietsverbandes. Sie führt bei Gebietsverbänden höherer Stufen die Bezeichnung "Parteitag", bei Gebietsverbänden der untersten Stufe die Bezeichnung "Hauptversammlung"; die nachfolgenden Bestimmungen über den Parteitag gelten auch für die Hauptversammlung. Die Parteitage treten mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen.
  • Da ein Kreisverband nicht die unterste Gliederung ist (denkbar waeren Ortsverbaende), sollte die Bezeichnung "Hauptversammlung" in "Kreisparteitag" geaendert werden.

IST

  • § 2 Organe des Kreisverbands
  • §2(1)Organe sind die Hauptversammlung und der Vorstand.
  • §3 Die Hauptversammlung
  • §3(1) Die Hauptversammlung ist die Mitgliederversammlung auf Kreisebene. Die Hauptversammlung tagt grundsätzlich öffentlich. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des Kreisverbands. Gäste haben kein Stimmrecht, die Hauptversammlung kann Gästen jedoch die Redeerlaubnis erteilen. Die Hauptversammlung kann beschließen, ganz oder teilweise nichtöffentlich zu tagen.
  • §3(2) Die Hauptversammlung tagt mindestens einmal pro Jahr. Die Berufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Mitglieder der Piratenpartei Dortmund es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich mindestens 10 Tage vorher ein. Die Einladung enthält die Bezeichnung der zu beschließenden Gegenstände und weitere Einzelheiten wie Ort und Beginn der Hauptversammlung. Anträge zur Satzung oder zu Programmen sind im Wortlauf enthalten.
  • §3(3) Jedes Mitglied der PIRATEN Dortmund ist antragsberechtigt. Anträge müssen dem Vorstand mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung vorliegen.
  • §3(4) Eine ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfähigkeit ist nicht mehr gegeben, wenn die Hälfte der bei Beginn der Hauptversammlung festgestellten Anzahl der Stimmberechtigten unterschritten wird. In diesem Fall ist die Hauptversammlung vom Versammlungsleiter zu schließen.
  • §3(5) Über die Hauptversammlung und ihre Beschlüsse wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung und der Versammlungsleitung unterschrieben wird.
  • §3(6) Die Hauptversammlung nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und beschließt über dessen Entlastung.
  • §3(7) Die Hauptversammlung beschließt über die Finanzordnung, die Teil dieser Satzung ist. Es gilt die Finanzordnung des Landesverbands, bis der Kreisverband sich eine eigene gibt.
  • §4(2) Die Hauptversammlung wählt die Mitglieder des Vorstands für eine Amtszeit von einem Jahr. Der Vorstand bleibt auch nach Überschreiten der Amtszeit bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
  • §4(5) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus seinem Amt aus, ist unverzüglich eine Hauptversammlung einzuberufen, um eine Nachwahl durchzuführen.
  • §4(6) Scheiden mehr als zwei Vorstandsmitglieder aus ihrem Amt aus oder erklärt sich der Vorstand selbst für handlungsunfähig, so führt der Landesvorstand die Geschäfte. Er beruft unverzüglich eine Hauptversammlung zur Wahl eines neuen Kreisverbandsvorstands ein.
  • §5(2) Die Hauptversammlung wählt jährlich mindestens zwei Rechnungsprüfer, die nicht Mitglieder des Vorstands sein dürfen. Den Rechnungsprüfern obliegt die Vorprüfung des Rechenschaftsberichtes vor dessen Weiterleitung an den Landesverband. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe haben sie Recht auf Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen. Auf Wunsch erhalten sie Kopien ausgehändigt.
  • §7(1) Beschlüsse zu Änderungen dieser Satzung und der Programme der PIRATEN Dortmund bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der in der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen.

SOLL

  • § 2 Organe des Kreisverbands
  • §2(1)Organe sind der Kreisparteitag und der Vorstand.
  • §3 Der Kreisparteitag
  • §3(1) Der Kreisparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Kreisebene. Der Kreisparteitag tagt grundsätzlich öffentlich. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des Kreisverbands. Gäste haben kein Stimmrecht, der Kreisparteitag kann Gästen jedoch die Redeerlaubnis erteilen. Der Kreisparteitag kann beschließen, ganz oder teilweise nichtöffentlich zu tagen.
  • §3(2) Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal pro Jahr. Die Berufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Mitglieder der Piratenpartei Dortmund es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich mindestens 10 Tage vorher ein. Die Einladung enthält die Bezeichnung der zu beschließenden Gegenstände und weitere Einzelheiten wie Ort und Beginn des Kreisparteitags. Anträge zur Satzung oder zu Programmen sind im Wortlauf enthalten.
  • §3(3) Jedes Mitglied der PIRATEN Dortmund ist antragsberechtigt. Anträge müssen dem Vorstand mindestens 14 Tage vor dem Kreisparteitag vorliegen.
  • §3(4) Ein ordnungsgemäß einberufener Kreisparteitag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfähigkeit ist nicht mehr gegeben, wenn die Hälfte der bei Beginn des Kreisparteitag festgestellten Anzahl der Stimmberechtigten unterschritten wird. In diesem Fall ist der Kreisparteitag vom Versammlungsleiter zu schließen.
  • §3(5) Über den Kreisparteitag und ihre Beschlüsse wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung und der Versammlungsleitung unterschrieben wird.
  • §3(6) Der Kreisparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und beschließt über dessen Entlastung.
  • §3(7) Der Kreisparteitag beschließt über die Finanzordnung, die Teil dieser Satzung ist. Es gilt die Finanzordnung des Landesverbands, bis der Kreisverband sich eine eigene gibt.
  • §4(2) Der Kreisparteitag wählt die Mitglieder des Vorstands für eine Amtszeit von einem Jahr. Der Vorstand bleibt auch nach Überschreiten der Amtszeit bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
  • §4(5) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus seinem Amt aus, ist unverzüglich ein Kreisparteitag einzuberufen, um eine Nachwahl durchzuführen.
  • §4(6) Scheiden mehr als zwei Vorstandsmitglieder aus ihrem Amt aus oder erklärt sich der Vorstand selbst für handlungsunfähig, so führt der Landesvorstand die Geschäfte. Er beruft unverzüglich einen Kreisparteitag zur Wahl eines neuen Kreisverbandsvorstands ein.
  • §5(2) Der Kreisparteitag wählt jährlich mindestens zwei Rechnungsprüfer, die nicht Mitglieder des Vorstands sein dürfen. Den Rechnungsprüfern obliegt die Vorprüfung des Rechenschaftsberichtes vor dessen Weiterleitung an den Landesverband. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe haben sie Recht auf Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen. Auf Wunsch erhalten sie Kopien ausgehändigt.
  • §7(1) Beschlüsse zu Änderungen dieser Satzung und der Programme der PIRATEN Dortmund bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der auf dem Kreisparteitag abgegebenen Stimmen.

ABSTIMMUNG

  • Antrag einstimmig angenommen



SÄA03 Kurzbezeichnung

Datum
  • 17.11.2010

Antragsteller Sandos

Beschreibung:

  • In §1(2) steht: (2) Der Kreisverband Dortmund der Piratenpartei Deutschland führt den Namen »Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Dortmund«. Die Kurzbezeichnung lautet: »PIRATEN Dortmund« oder »Piratenpartei Dortmund«.
  • im PartG §4(1ff) steht: (1) Der Name einer Partei muß sich von dem Namen einer bereits bestehenden Partei deutlich unterscheiden; das gleiche gilt für Kurzbezeichnungen. In der Wahlwerbung und im Wahlverfahren darf nur der satzungsmäßige Name oder dessen Kurzbezeichnung geführt werden; Zusatzbezeichnungen können weggelassen werden.

(2) Gebietsverbände führen den Namen der Partei unter Zusatz ihrer Organisationsstellung. Der Zusatz für Gebietsverbände ist nur an nachfolgender Stelle zulässig. In der allgemeinen Werbung und in der Wahlwerbung kann der Zusatz weggelassen werden.

    • Daraus ergibt sich, dass die Kurzbezeichnung "Piratenpartei Dortmund" so nicht stimmig ist. Aus diesem Grund ist die optionale Kurzbezeichnung zu streichen.

IST

  • §1(2) Der Kreisverband Dortmund der Piratenpartei Deutschland führt den Namen »Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Dortmund«. Die Kurzbezeichnung lautet: »PIRATEN Dortmund« oder »Piratenpartei Dortmund«.

SOLL

  • §1(2) Der Kreisverband Dortmund der Piratenpartei Deutschland führt den Namen »Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Dortmund«. Die Kurzbezeichnung lautet: »PIRATEN Dortmund«.

ABSTIMMUNG

  • Antrag einstimmig angenommen



SÄA03.1 Kurzbezeichnung

Datum
  • 17.11.2010

Antragsteller Sandos

Beschreibung:

  • Da die Kurzbezeichnung "Piratenpartei Dortmund" aus §1(2) gestrichen wurde, muss nun in §3(2) die nichtige Kurzbezeichnung auf die einzig gueltige angepasst werden

IST

  • §3(2) Die Hauptversammlung tagt mindestens einmal pro Jahr. Die Berufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Mitglieder der Piratenpartei Dortmund es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich mindestens 10 Tage vorher ein. Die Einladung enthält die Bezeichnung der zu beschließenden Gegenstände und weitere Einzelheiten wie Ort und Beginn der Hauptversammlung. Anträge zur Satzung oder zu Programmen sind im Wortlauf enthalten.

SOLL

  • §3(2) Die Hauptversammlung tagt mindestens einmal pro Jahr. Die Berufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Mitglieder der PIRATEN Dortmund es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich mindestens 10 Tage vorher ein. Die Einladung enthält die Bezeichnung der zu beschließenden Gegenstände und weitere Einzelheiten wie Ort und Beginn der Hauptversammlung. Anträge zur Satzung oder zu Programmen sind im Wortlauf enthalten.

ABSTIMMUNG

  • Antrag einstimmig angenommen



  • Zur Finanzordnung gibt es zwei konkurrierende Anträge.

SÄA04 Finanzordnung

Datum
  • 29.11.2010

Antragsteller Toso

Beschreibung:

  • In §3 Abs.7 wird auf die Finanzordnung des Landes verwiesen, diese beinhaltet aber keine Regelungen zur Finanzverwaltung in Kreisverbänden. Um eine Grundlage zur Geld- und Sachmittelverwendung zu bekommen, muß der Kreisparteitag beschließen, wer über Ausgaben und Sachmittelverwendung entscheidet.

IST

  • §3 Abs.7 Die Hauptversammlung beschließt über die Finanzordnung, die Teil dieser Satzung ist. Es gilt die Finanzordnung des Landesverbands, bis der Kreisverband sich eine eigene gibt.

SOLL

  • §3 Abs.7 Grundsätzlich gilt die Finanzordnung des Bundesverbandes.
  • §3 Abs.8 Über die Finanz- und Sachmittel des Kreisverbandes Dortmund verfügt der Kreisvorstand durch Mehrheitsbeschluss (es müssen mindestens DREI Kreisvorstandsmitglieder für einen Antrag stimmen), soweit kein Beschluss eines Kreisparteitages dagegen spricht.

ABSTIMMUNG

  • Antrag einstimmig angenommen



SÄA04-A Finanzordnung

Datum
  • 01.12.2010

Antragsteller Holger

Beschreibung:

  • In §3 Abs.7 wird auf die Finanzordnung des Landes verwiesen, diese beinhaltet aber keine Regelungen zur Finanzverwaltung in Kreisverbänden. Um eine Grundlage zur Geld- und Sachmittelverwendung zu bekommen, muß der Kreisparteitag bis zur Beschlussfassung über eine Finanzordnung über Finanz- und Sachmittelverwendung entscheiden.

IST

  • §3 Abs.7 Die Hauptversammlung beschließt über die Finanzordnung, die Teil dieser Satzung ist. Es gilt die Finanzordnung des Landesverbands, bis der Kreisverband sich eine eigene gibt.

SOLL

  • §3 Abs.7 Die Hauptversammlung beschließt über die Finanzordnung, die Teil dieser Satzung ist. Es gilt die Finanzordnung des Landesverbands, bis der Kreisverband sich eine eigene gibt.
  • §3 Abs.8 Die Sach- und Finanzmittel werden vom Vorstand gemäß der Beschlüsse des Kreisparteitages verwaltet. Der Vorstand kann nur in begründeten Ausnahmefällen durch Beschluss von diesen Vorgaben abweichen, er hat diesen Beschluss zeitnah in Textform und begründet zu veröffentlichen und auf dem nächsten Kreisparteitag darzulegen.

ABSTIMMUNG

  • Antrag einstimmig abgelehnt



Pause von 7 Minuten (eine Zigarettenlaenge) Vortsetzung der Sitzung 20:35Uhr

TOP4: Beschlussfassung zu Sachmittel- und Finanzverwendung

  • wird nicht behandelt, da der finanzordnugnsantrag der diesen TO gefordert haette abgelehnt wurde


TOP5: Mitgliedschaft im Bündnis "DEW-kommunal"

Datum
  • 25.11.2010

Antragsteller Hanns-Jørg

Beschreibung:

  • Die Ziele des Bündnisses ausführlich
  • Die wesentlichen Ziele in Kürze:
  1. Beendigung der RWE-Beteiligung an den DEW21
  2. Umstellung des Stromversorgung auf regenerative Quellen und auf dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung; Ausstieg aus der Nutzung von Atomenergie
  3. Ent-Privatisierung der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung einschließlich der Netze; direkter Einfluss der BürgerInnen und VerbraucherInnen auf die Geschäftspolitik des Versorgers
  4. Offenlegung der Bildung der Energie- und Wasserpreise
  5. Sozialverträgliche Preisgestaltung: Keine Zwangsabschaltungen bei Nicht-Zahlung der Rechnungen von Bedürftigen
  6. Programme und Kampagnen zur Energieeinsparung

Erläuterung

  • Das Bündnis hat sich und seine Ziele, auch das u.a. Manifest, auf dem Stammtisch am 24.11.2010 vorgestellt.
  • Das Bündnis erhebt keine Mitgliedsbeiträge.
  • Hanns-Jørg macht seit einigen Monaten im Bündnis mit und steht auch als "offizielle" Kontaktperson bereit
  • Dem Bündnis sind wir als Mitglied willkommen

Antrag

  • Die Versammlung möge beschließen, dass die Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Dortmund dem Bündnis DEW kommunal beitritt.

ABSTIMMUNG

  • Angenommen mit 9 Dafuer / 0 Dagegen / 1 Enthaltung



  • Es wird ein Meinungsbild eingeholt: "Soll Hanns-Jørg uns bei diesem Buendnis offiziell vertreten?"
    • Mit grosser Mehrheit angenommen

TOP6: Unterstützung des "Dortmunder Manifests" der DEW-kommunal

Datum
  • 25.11.2010

Antragsteller Hanns-Jørg

Beschreibung/Erläuterung

  • In der Praxis werden zum Beispiel Unterschriften gesammelt und die Online-Unterschriftenseite prominent verlinkt.
  • Die gesammelten Unterschriften sollen den Verantwortlichen vor der Entscheidung über die Entflechtung von RWE und DEW übergeben werden.
  • Sollten die Verantwortlichen keine Entflechtung beschließen, orientiert das Bündnis auf die Durchführung eines Bürgerentscheids.
  • Der Text des Manifestes:

Dortmunder Manifest
DEW21 vollständig in Dortmunder Hände!
Für eine ökologische und preiswerte Energieversorgung auch in Dortmund!

Die Gewinnung von elektrischem Strom aus fossilen Energieträgern und aus Atomkraft sowie das Fest­halten der hochkonzentrierten Energiewirtschaft an Mammut-Technologien blockieren unsere Zukunft.

Unser lokaler Energieversorger DEW21 ist zu 47 % im Eigentum der RWE. Dieser Energiekonzern setzt weit überwiegend auf Kohle und Atom. Dabei wissen wir: Die fossilen Brennstoffe und auch das Uran gehen zur Neige. Dadurch sind neben den Klimafolgen auch dramatische Preiserhöhungen in den kommenden Jahren unausweichlich.

Der von Menschenhand verursachte Klimawandel ist nicht mehr zu leugnen. Seine Folgen bedrohen die Grundlagen der Zivilisation, so wie wir sie kennen. Doch 120 Staatschefs und Vertreter von 193 Nationen haben den Welt-Klimagipfel in Kopenhagen (Dez. 2009) zu einem Desaster gemacht: Unverbindliche, „zur Kenntnis genommene“ Dokumente – keinerlei Verpflichtungen!

Es gibt eine Alternative zu den unwilligen Regierungen und zur Gewinnmaximierung der Großkonzerne:

Eine lokal gesteuerte Energieversorgung, gestützt auf dezentrale Erzeugung, kurze Netzwege und erneuerbare Energieträger, bietet sowohl ökologische als auch regional- und volkswirtschaftliche Vorteile. Für die Stadt und uns Verbraucher ist sie wirtschaftlicher als die Abhängigkeit von marktbeherrschenden, weltweit operierenden Großkonzernen, für die Arbeitsplätze nur Kostenfaktoren sind.

Die Klimawende muss von unten, von den Bürgerinnen und Bürgern selbst, von uns allen in Gang gesetzt werden. Das inzwischen allgemein anerkannte Ziel, die Erwärmung der Erdatmosphäre in diesem Jahr­hundert auf zwei Grad zu begrenzen, kann nur erreicht werden, wenn wir - vor Ort - die Weichen stellen

  • für die Umstellung der Stromerzeugung auf mindestens 40 % erneuerbare Energien bis 2020 und 80 % bis 2050
  • für deutliche Senkung des Energieverbrauchs auch der privaten Haushalte
  • für effizientere Energienutzung.

    Dazu muss unser lokaler Energieversorger DEW21 vollständig in Dortmunder Hände!
    Zum 31.12.2014 läuft der Gesellschaftsvertrag der DEW21 GmbH aus.

    Jetzt besteht die Chance, unseren lokalen Energieversorger vollständig in Dortmunder Hände zu nehmen.

Der Gesellschaftsvertrag mit RWE darf nicht verlängert werden!

Antrag

  • Die Versammlung möge beschließen, dass die Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Dortmund das Manifest des Bündnisses DEW kommunal unterstützt.

ABSTIMMUNG

  • Angenommen mit 9 Dafuer / 0 Dagegen / 1 Enthaltung



TOP7: Sonstiges

  • es wird noch einmal kurz auf die Weihnachtsfeier am Freitag 19:30 im Lokales im Kreuzviertel hingewiesen
  • Hanns-Jørg berichtet kurz ueber das Manifest der AWO gegen Rechtsextremimus
  • Hanns-Jørg berichtet kurz ueber die anstehende Demo wegen wegen den rechten Uebergriffen auf die HirschQ
  • Thema "Offener Brief"
  • Es wird ein Meinungsbild eingeholt: "War die Vorgehensweise zum Zustandekommen des offenen Briefes an die Abgeordneten des Landtages in Ordnung?"
    • ohne gegenstimme positiv ausgefallen

Ende der Sitzung

  • 21:44 Uhr