Diskussion:ZMZ Zinsfreie Marktwirtschaft durch Zentralbankkredit
zum Thema Bodenreform
Ich bin zwar kein Jurist, würde aber gerne eine Konzeption zur Diskussion stellen, welche juristische Konstruktionen, wie Nießbrauch und Erbbaurecht miteinbezieht.
Grob skizziert:
- Das Eigentumsrecht an Grund verbleibt bei der Gebietskörperschaft (Gemeinde)
- natürliche, wie auch juristische Personen können jedoch umfangreiche Nutzungsrechte erwerben, welche in den praktischen Auswirkungen einem Eigentumsrecht gleichkommen.
Auch heute wird schon über Flächennutzungspläne die Nutzung von Flächen durch die Gebietskörperschaft festgelegt. Investitionen an der Infrastruktur (Bau einer Wasserleitung, Kanalisation) werden über Erschliessungskosten auch schon an die jetzigen Grundstückseigentümer weitergereicht.
Wie gesagt, alles sehr vage; jemand der in juristischen Fragen bewandert ist, müsste die Tücken im Detail erläutern.