Diskussion:Piraten gegen GP134

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Ähm, Leute, ich könnte ja verstehen, wenn ihr moralische Bedenken gegen den GP134 hättet, aber die Begründung ist zu großen Teilen fehlerhaft. Trisomie-Gendefekte sind nur in ganz seltenen Fällen erblich (ca. 1% der Betroffenen), fast nie über mehrere Generationen. Es handelt sich üblicherweise um Zellteilungsfehler.

Das gilt auch für die anderen genannten Beispiele, die ich nachgeschlagen habe. (z.B. Klinefelter-Syndrom)

Erbliche Defekte des Y-Chromosomens können nur vom Vater an den Sohn weitergegeben werden, bei Defekten des X-Chromosomens wird nur die Gefahr für Mädchen und Nachkommen des Mädchens erhöht (und es müsste eine Erkrankung sein, die der Vater bereits hat).

Bitte überlegt euch eine andere Argumentation oder bringt valide Beispiele (keine Chromosomenfehlverteilungen), sonst macht ihr euch lächerlich. Queue 21:01, 2. Dez. 2010 (CET)


Ich ergänze: § 173 StGB stellt nicht das Zeugen eines Kindes unter Strafe, sondern den Beischlaf. Also: Vaginaler Geschlechtsverkehr ist verboten, selbst dann, wenn verhütet wird, selbst dann, wenn einer oder beide Partner unfruchtbar sind. Das Zeugen eines Kindes mittels künstlicher Befruchtung ist nicht verboten. Von daher passt eine Begründung mit Gendefekten nicht zur Problemstellung. Michael Ebner 00:12, 3. Dez. 2010 (CET)