Diskussion:HowTo Aufstellungsversammlung Kreiswahlvorschlag

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Vorschläge

In der Vergangenheit hatten wir bei Aufstellungsversammlungen manchmal das Problem dass Kandidaten die sich (auf der Wiki Seite) gemeldet hatten dann nicht vor Ort waren und keiner genau wusste ob der Kandidat nun zusagen würde oder nicht. Dies gilt insbesondere auch für Nichtmitglieder. Die Regelung ist ja ganz klar, der Vorschlag muss aus der Versammlung kommen. Ich würde das gerne im HotWo noch mal ganz klarstellen:

 Eintragung auf der Wiki Seite genügt nicht um als vorgeschlagen zu gelten
 Entweder man ist selbst Mitglied der Versammlung dann kann man sich selbst
 (bei Anwesenheit) vorschlagen oder man bittet jemanden dies zu tun.

Könnte man offiziell (im HowTo) fordern, dass alle Kandidaten die in Abwesenheit kandidieren wollen die Eidesstattliche Versicherung und die Zustimmungserklärung unterschrieben und beim Vorstand abgegeben haben müssen wenn sie nicht anwesend sind?

Auf jeden Fall würde ich aber auf allen Wiki Listenseiten auf deren Unverbindlichkeit hinweisen: "Diese Liste dient nur der Vorab Information für die Aufstellungsversammlung. Einträge auf dieser Liste gelten NICHT als offiziell vorgeschlagen und werden auch nicht in die Versammlung als Vorschläge eingebracht". --eckes

Form der Einladungen und Fristen

Ich weiss nicht ob es schon Landessatzungen mit spezieller AV Klausel gibt. Bei der BaWü Satzung gibt es nur "in angemessener Zeit und Forum", und für den Parteitag selbst darf nur mit Bestätigungslink (sonst Brief) eingeladen werden. Ich nehme an der Bestätigungslink muss deutlich vor den 2 Wochen für Brief angeclicked werden. Das Howto sollte da wohl für jedes einzelne Land die Situation mit der Rechtsabteilung klären als Vorschlag an den LVV. --eckes

  • ich hab keine Antwort bekommen, ich habe einfach mal einen Vorschlag ergänzt. --eckes

Bundessatzung A §10(2)

Ich nehme an der Passus ist eine soll Bestimmung die eigentlich keine bindende Wirkung hat? --eckes

Einladung durch (LV-)GenSek

Laut üblicherweise gut unterrichteten Kreisen haben wohl die tieferen Gliederungen ohne Mithilfe aktuell keinen Zugriff auf die Mitglieder die im Wahlkreis wohnen aber dort nicht Mitglied sind. Sollte das Hotwo GGF generell die Landes-GenSeks in die Verantwortung nehmen für die Erzeugung der Einladungslisten und der Akkreditierungslisten? Oder gibts da schon ein Ersatzkonzept in Sage? --eckes

Akkreditierung - Häufige Fehler

Dort steht: "Vollkommen unerheblich ist, ob die Person ihre Mitgliedsbeiträge gezahlt hat" In der Bundessatzung unter §3(2) steht seit dem BPT in Bochum folgender Zusatz: "Die Mitgliedschaft beginnt nach Annahme des Aufnahmeantrages mit der Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages." Somit muesste die obere Aussage dahingehend relativiert werden, dass wenn es sich um Neumitglied handelt, welches noch nie in seiner Piraten-Karriere einen Mitgliedsbeitrag gezahlt hat, laut Satzung noch garkein Mitglied ist, dementsprechend dann auch nicht stimmberechtigt waere. Also muessen "solche" MItglieder sehrwohl den Beitrag gezahlt haben. Oder sehe ich das falsch? --ds187