Diskussion:Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 057

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

"Bergrecht bricht Grundrecht" - das darf selbstverständlich nicht sein!

Ich bin aber schon etwas verwirrt, wenn ich bspw. hier lese: "Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat an einer Stelle dafür klargestellt, dass das Gerücht, das BBergG (Bundesberggesetz) stehe 'über dem Grundgesetz', in seine Schranken verwiesen wurde. In diesem Falle sogar in die Schranken des BGB." Was sagen die Antragsteller zu dieser Aussage und zur dort zitierten BGH-Rechtsprechung? Dank im voraus für Erleuchtung! KW

  • Ich sehe das als Einzelfallentscheidung, wie im deutschen Recht üblich, in einem ganz konkreten Fall. Die Maßnahme konnte laut Bergrecht durchgeführt und nicht verhindert werden, dass bei Schäden ein Verursacherprinzip gilt, ist gar nicht mal so ungewöhnlich. Und auch richtig.
    Das geflügelte Wort "Bergrecht bricht Grundrecht" gibt es übrigens auch in der Variante "Bundesrecht bricht Landesrecht und Bergrecht bricht alles". Das haben Juristen formuliert, die mit diesem Bergrecht ausreichend Erfahrung gesammelt haben. Was ist mit den Grundrechten der Zwangsumgesiedelten in der Lausitz oder NRW? Da wurden ganze Dörfer plattgemacht. -- Danebod 14:47, 28. Mär. 2012 (CEST)

Ok, herzlichen Dank für die schnelle Erleuchtung!  :-)

Erwähnenswert ist vielleicht noch, dass die Grünen bei diesem Thema Bundesgenossen wären. KW

Hier in NRW sind in den betroffenen Gebieten alle Parteien auf kommunaler Ebene Bündnispartner, von CDU bis Linken. Dazu die Wasserversorger, die NGOs wie BUND und NABU. Je weiter man in der Hierarchie hochkommt, desto mehr dünnt sich das bei den Parteien aus. -- Danebod 17:27, 28. Mär. 2012 (CEST)

Der Link zu den Grünen ist immerhin auf Bundesebene, also hat der Antrag sogar auf Bundesebene mindestens einen Verbündeten. :-) KW