Diskussion:Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 046

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  • Noch ein Punkt vorweg, der mir jetzt erst auffällt: Ist ein Antrag für das Grundsatzprogramm überhaupt die richtige Kategorie? Ich zitiere von der Startseite des Antragsportals: "Anträge an das Grundsatzprogramm ... sollen über Wahlperiodenhinaus gültig sein, weswegen konkrete Mittel oder Maßnahmen zur Umsetzung nicht in diese Anträge gehören ... Nicht so gut: Staatstrojaner gehören verboten. (was passiert nach einem erfolgreichen Verbot?)"
  • Verständnisfrage: Diese 190€ würden nach aktueller Rechtslage ja anzurechnen sein auf Sozialleistungen wie Hartz IV, die sich am wie-auch-immer-festgelegten Existenzminimum orientieren. Das heißt also, so wie der Antrag zurzeit formuliert ist, würden Empfänger von Hartz IV überhaupt kein höheres Einkommen haben, aber höheren Mehrwertsteuersatz für Produkte des täglichen Bedarfs zahlen? Ich nehme nicht an, dass der Antrag so gemeint ist, aber dieser Aspekt fehlt einfach im Antragstext.
    • Ich kenne die Rechtslage nicht im Detail, die Systematik der Sozialgesetzgebung ist aber so: Erstens sind Einkommen anzurechnen (soweit richtig) und zweitens wird das Existenzminimum durch Transferleistungen garantiert. Das heisst, dass Preisanstiege durch eine Erhöhung der entsprechenden Auszahlungen kompensiert werden. Theoretisch passiert das ja auch heute schon (Erhöhung des Regelsatzes), über die konkreten Beträge und ihre Berechnungsgrundlage müssen wir hier nicht diskutieren. Langfristig geht es darum, Hartz IV zu ersetzen, das leistet diese Programmforderung natürlich nicht. Allerdings gibt es hier auch keine Interferenzen. Wenn H4 beibehalten wird, wird der Umsatzsteuerbonus angerechnet und im Gegenzug die Preiserhöhung durch die Erhöhung des Regelsatzes ausgeglichen. - Übrigens gilt das analog auch für das Energiegeld EM
      • Vielen Dank für die schnelle Reaktion, jetzt verstehe ich es besser! :-) Es muss dann halt dafür gesorgt werden, dass das Existenzminimum tasächlich entsprechend angehoben wird... KW
  • Ob dieser Antrag tatsächlich wie behauptet "ein Beitrag zur Transparenz und Vereinfachung des Steuer- und Sozialsystems" ist - da müsste man aber erst einmal abwägen zwischen der Abschaffung einer Liste von 7%-Produkten einerseits und der Einführung eines weiteren Finanzpostens mit eigener Bürokratie und mit eigenen Regeln und eigenen Komplikationen (siehe ersten Punkt oben für ein erstes, schnelles Beispiel einer offenbar nicht bedachten Komplikation).

Just my 2ct. KW

Also ich kann mich dem Vorstehenden nur anschließen. Die für eine Umsetzung dieses Antrags notwendige Bürokratie und die dafür anfallenden Kosten möchte ich mir nicht vorstellen müssen. In der Sache bin ich allerdings durchaus dafür, das Umsatzsteuerrecht zu vereinfachen. Da blickt ja niemand mehr durch. Möglicherweise muss man dann aber in Kauf nehmen, dass einzelne Produkte/Dienstleistungen teurer werden. Einen reduzierten Satz sollte es m.E. auf Grundnahrungsmittel geben, nicht aber auf das Frühstück im Hotel (das tolle Lobbygeschenk der FDP). --Serahfine 14:26, 15. Apr. 2012 (CEST)